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[Asklepios] EuGH: Unternehmenskäufer weiter an Tarifvertrag gebunden

Nachruf: Tarifvertrag„Wird ein Unternehmen verkauft, kann der neue Besitzer weiter an Tarifverträge gebunden sein, auch wenn er selbst nicht tarifgebunden ist – inklusive Tarifsteigerungen. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Konkret ging es in dem Urteil um die Frage „dynamischer Bezugnahmeklauseln“ auf Tarifverträge in einem Arbeitsvertrag – also ein Passus im Arbeitsvertrag, der besagt, dass ein Tarifvertrag oder mehrere Tarifverträge „in ihrer jeweils geltenden Fassung“ für die Beschäftigten gelten. Nach dem Verkauf eines deutschen, ehemals kommunalen Unternehmens mit Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes an einen privaten Eigentümer hatten zwei Arbeitnehmer mit entsprechendem Passus im Arbeitsvertrag geklagt. Sie wollten durchsetzen, dass die im Arbeitsvertrag genannten Tarifregelungen auch nach dem Betriebsübergang für sie gelten (also „dynamisch“ sind). Der neue Arbeitgeber hingegen vertrat den Standpunkt, diese Bezugnahme auf den Tarifvertrag sei „statisch“ und gelte nach dem Unternehmensverkauf nicht mehr. Der EuGH gab Ende April 2017 den Arbeitnehmern Recht. Das EuGH-Urteil hat damit für entsprechende Fälle in Deutschland Klarheit geschaffen…“ DGB-Mitteilung vom 5. Mai 2017 externer Link. Zur Vorgeschichte siehe:

  • ver.di-Mitglieder erstreiten Recht auf alten Tarifvertrag
    „Vittoria Graf und Ivan Felja blicken auf ein bewegtes Arbeitsleben zurück: Beide waren lange Jahre im kommunalen Krankenhaus Dreieich-Langen beschäftigt, er als Gärtner, sie als Stationshelferin. Im Jahr 1997 wurde ihr Betrieb in eine private GmbH überführt, die nicht an die Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes gebunden war. Damit sie nicht schlechter stehen, war in ihrem neuen Arbeitsvertrag vereinbart, dass die Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes „in ihrer jeweils geltenden Form“ dennoch für sie gelten sollten, auch dann, wenn sie ergänzt, abgeändert oder ersetzt werden sollten. (…) Im Jahr 2008 ging die private GmbH im Konzern Asklepios auf. Asklepios fühlte sich jedoch nicht mehr an die alten Tarifverträge gebunden und verwies darauf, dass nach einem Betriebsübergang übernommene Tarifvertragsregelungen nur ein Jahr unverändert bleiben müssten. Die ver.di-Mitglieder Graf und Felja klagten daraufhin mit Unterstützung ihrer Gewerkschaft und waren am Ende durch alle Instanzen hindurch erfolgreich. Nachdem Asklepios bis hin zum Bundesarbeitsgericht (BAG) uneinsichtig blieb, musste das BAG die Sache schließlich dem Europäischen Gerichtshof EuGH vorlegen, da die deutschen Regelungen zum Betriebsübergang auf der europäischen Betriebsübergangsrichtlinie basieren…“ ver.di-Tarifnews vom 5. Mai 2017 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=116002
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