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Missstände in Pflegeunternehmen Lebensdank Halle: Patient*innen werden hängen gelassen, indem Betreuungskräfte gekündigt werden sie klagen nun

PflegeambulanzMit einer Flyerverteilaktion vor dem Pflegedienst Lebensdank Halle GmbH & CO KG. haben sich am 13. Mai Genoss*innen der FAU solidarisch mit den Gewerkschaftsmitgliedern gezeigt und die offenen Lohnforderungen unterstützt. Die Kolleg*innen waren allesamt entlassen worden, nachdem der Pflegedienst unter nebulösen Umständen die Verträge mit einigen Patient*innen gekündigt hatte. (…) Die ehemaligen Beschäftigten fordern die Zahlung offener Lohnansprüche. „Die drei Betroffenen wurden vorwiegend am Wochenende und in der Nacht eingesetzt. Allerdings haben sie nie einen Cent an Nachtschichtzuschlägen gesehen. Nachtarbeit ist eine zusätzliche Belastung für Körper und Geist, darum sind Lohnzuschläge oder Freizeitausgleich nötig und auch gesetzlich vorgeschrieben! (…) Termin der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Halle wird der 21. Mai um 12 Uhr sein…“ Pressemitteilung der FAU Halle vom 13. Mai 2019 externer Link, siehe dazu:

  • Gewerkschaft darf weiter Grundrechte wahrnehmen: Gericht weist einstweilige Verfügung gegen FAU Halle ab New
    Am Montag, dem 27.05.2019 fand vor dem Arbeitsgericht die Verhandlung um die einstweilige Verfügung des ambulanten Pflegedienstes Lebensdank Halle gegen die FAU Halle statt. Lebensdank hatte versucht die Gewerkschaftsarbeit der FAU massiv einzuschränken. Nun steht das Urteil: Sämtliche Verfügungsanträge des Pflegedienstes wurden zurückgewiesen. Der Pflegedienst hatte unter anderem beantragt, dass die Basisgewerkschaft keine Demonstrationen, öffentlichen Kundgebungen, Flyerverteilaktionen und Pressemitteilungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen mehr durchführen und auch vergangene Pressemitteilungen von der eigenen Webseite nehmen solle. Solche Ansprüche sind nicht mit der Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit vereinbar. Das stellte auch der Richter in aller Deutlichkeit klar: „Meine Meinung kann ich äußern. Das muss ich nicht begründen. Das müssen Sie ertragen, auch wenn es Ihnen nicht gefällt.“ Die Anwältin des Pflegedienstes machte während der Verhandlung ihr Verständnis von diesen Grundrechten deutlich. Bereits vor der Verhandlung hatten zwei lokale Medienportale die Artikel über den Lohnkonflikt entfernt, was die Anwältin des Pflegedienstes damit kommentierte, dass diese Portale nun „geheilt“ seien. Die öffentlich von der FAU geübte Kritik versuchte sie als Schmähkritik umzudeuten…“ Pressemitteilung vom 4. Juni 2019 von und bei der FAU Halle externer Link
  • Keine Einigung im Gütetermin / Pflegedienst versucht mit einstweiliger Verfügung gegen FAU Halle vorzugehen 
    Unter regem Interesse fand am 21.05.19 die Güteverhandlung im Fall von drei ehemaligen Angestellten gegen den ambulanten Pflegedienst Lebensdank GmbH & Co. KG statt. Die Angestellten werden dabei von der FAU Halle unterstützt. Es konnte keine abschließende Einigung erzielt werden. Der Pflegedienst signalisierte zwar ein Entgegenkommen bei Teilforderungen von Urlaubsentgelt eines Betroffenen, bezüglich der Forderungen nach Nachtschichtzuschlägen verweigerte die Firma aber weiterhin jegliche Zahlungen. Die Anwältin des Betriebs ist nicht der Ansicht, dass die Angestellten, die größtenteils nachts gearbeitet hatten, als Nachtarbeiter*innen anzusehen seien und sich daher kein Anspruch auf Nachtzuschläge ergäbe. Daher wurde für November dieses Jahres ein Kammertermin angesetzt. Außerdem geht Lebensdank Halle gegen die FAU Halle mit einer einstweiligen Verfügung vor. Darin wird versucht, der Basisgewerkschaft zu untersagen den Betrieb öffentlich zu kritisieren und Aktionen wie beispielsweise Kundgebungen vor Firmengebäuden durchzuführen. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Strafe von 25.000 € oder ein halbes Jahr Ordnungshaft für Sekretär*innen der FAU Halle angedroht. Ob die einstweilige Verfügung gegen die FAU Halle rechtmäßig ist, wird die öffentliche Verhandlung am Arbeitsgericht Halle am 27.05.19 um 13:00 Uhr klären…“ Pressemitteilung der FAU Halle vom 22.05.2019 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=148762
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