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Gericht stärkt Schutz der Pflegekräfte: Mindestzahl an Belegschaft ist auch gegen Willen des Arbeitsgebers rechtens

Charite Kampagne „Berlin für mehr Krankenhauspersonal!“„Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor Überlastung zu schützen. Das gilt selbstverständlich auch für Pflegekräfte im Krankenhaus. Daher ist eine vorgeschriebene Mindestbesetzung von Stationen auch gegen den Willen des Arbeitgebers rechtmäßig. Das hat das Arbeitsgericht Kiel entschieden (Az.: 7 BV 67c/16). (…) Jeder Arbeitnehmer habe aber ein Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen sowie auf eigene körperliche Unversehrtheit. Dahinter müsse die unternehmerische Entscheidungsfreiheit zurücktreten.“ Meldung vom 12. November 2017 bei der Saarbrücker Zeitung externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=123957
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