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[DRK] Schwesternschaften: Krankenversorgung als Menschenliebe in Uniform

„Im Fall der „Ehe für alle“ hieß es jetzt wieder einmal, dass ein Rechtsinstitut durch seine vorstaatliche Qualität tabu sei. Eine ähnliche Argumentation sorgte 1957 dafür, dass die moderne Krankenpflege in Deutschland ausgebremst wurde. Sind Krankenschwestern und -pfleger normale Arbeitnehmer oder steht ihre Tätigkeit außerhalb des konventionellen Arbeitsrechts? (…) Krankenschwestern waren einmal etwas ganz besonderes, sollten es jedenfalls sein. Ein Blick in das „Gesetz über die Ausübung des Berufs der Krankenschwester, des Krankenpflegers und der Kinderkrankenschwester (Krankenpflegegesetz)“ vom 15. Juli 1957 und in die rechtspolitische Diskussion vorweg zeigt einen etwas merkwürdigen deutschen Sonderweg in der pflegerischen Versorgung kranker Menschen…“ Beitrag von Martin Rath vom 16. Juli 2017 bei Legal Tribune Online externer Link

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