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Daten zum Pflegenotstand veröffentlicht: Vivantes setzt Whistleblower unter Druck und droht Ex-Betriebsrat Volker Gernhardt

Streik bei Vivantes. PatientInnen erklären sich solidarisch mit dem StreikWas zum guten Ton in der Außendarstellung gehört, das weiß man beim landeseigenen Klinikkonzern Vivantes. Die Unternehmensführung betone einen respektvollen Umgang miteinander, heißt es auf der Homepage des Unternehmens. „Zentrales Thema ist dabei: eine transparente Führung des Gesundheitsunternehmens.“ Allerdings beansprucht der Vorstand offenbar ein Transparenz-Monopol – also darauf, Transparenz entweder herzustellen, oder sie zu verhindern, wenn sie zu unbequem wird. Einen Whistleblower und langjährigen Betriebsrat setzt Vivantes jedenfalls juristisch unter Druck. Der Berliner Zeitung liegt ein von allen drei Geschäftsführern unterzeichnetes Schreiben vor, in dem der Konzern seinem früheren Mitarbeiter Volker Gernhardt mit rechtlichen Schritten droht. Er hatte Daten an die Öffentlichkeit gebracht, die das Ausmaß des Personalnotstands in der Krankenhauspflege verdeutlichen. Die Berliner Zeitung und der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) veröffentlichten in diesem und im vorigen Jahr Teile seiner Recherchen. Gernhardt hatte darin exemplarisch für einzelne Stationen Belegungslisten und Dienstpläne miteinander verglichen und so die Arbeitslast des Personals errechnet. Sein Ergebnis: Die Pflegerinnen und Pfleger haben praktisch keine Chance, den Bedürfnissen ihrer Patienten gerecht zu werden externer Link. Mit den Auswertungen wollte Gernhardt zeigen, dass auch die seit Januar geltenden Pflegepersonal-Untergrenzen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an den desaströsen Arbeitsbedingungen nichts ändern. (…) Vivantes entgegnete seinerzeit, Gernhardts Datengrundlage sei überholt – und droht ihm jetzt mit einer Klage. Gernhardt solle künftig sämtliche Verwendungen und Veröffentlichungen vertraulicher, nicht öffentlicher Daten unterlassen, heißt es in dem Brief. Doch nicht nur das: Der Vorstand fordert ihn auch auf, seine Informationsgeber im Unternehmen preiszugeben. Sollte er dem nicht nachkommen, „behalten wir uns ausdrücklich rechtliche Schritte und Schadensersatzforderungen gegen Sie vor.“ Das Unternehmen habe zudem Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Tatverdachts der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen gestellt…“ Artikel von Frederik Bombosch und Tina Friedrich vom 29.08.19 bei der Berliner Zeitung online externer Link und weitere Infos:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=153773
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