Statt Schulden an Beschäftigten auszuzahlen: Berliner Restaurant erwirkt einstweilige Verfügung gegen FAU

Dossier

FAU Berlin: Verboten kämpferichGegen die FAU Berlin ist erneut eine einstweilige Verfügung in Kraft getreten. Die Gewerkschaft hatte öffentlich von einem Gastronomiebetrieb die Zahlung ausstehender Löhne gefordert. Unter Androhung einer Strafzahlung bei Zuwiderhandlung von bis zu 250.000 Euro, oder ersatzweiser Haft von bis zu 6 Monaten für die amtierenden SekretärInnen der FAU Berlin, ist ihr das nun bis auf weiteres untersagt. Das Muster ist bekannt: Die Gewerkschaft soll mundtot und damit weitestgehend handlungsunfähig gemacht werden. Insbesondere kleine Gewerkschaften können auf diese Weise zeitweise daran gehindert werden, für die Rechte ihrer Mitglieder zu kämpfen“ – so beginnt die Pressemitteilung „Einstweilige Verfügung gegen Basisgewerkschaft FAU Berlin“ vom 24. März 2016 (s.u.) – und es geht weiter:

  • Konflikt mit Restaurant Barist: Erfolg für die FAU Berlin: Einstweilige Verfügung abgewendet
    Was als Konflikt um nicht gezahlten Lohn begann, wurde zu einer Auseinandersetzung um Gewerkschaftsfreiheit. Das Restaurant Barist am Hackeschen Markt, betrieben von der Devi Gastro GmbH, reagierte auf Lohnforderungen eines Beschäftigten mit einer einstweiligen Verfügung gegen die FAU Berlin. So wurde der Basisgewerkschaft nicht zum ersten Mal gerichtlich untersagt, das Restaurant beim Namen zu nennen. Die FAU Berlin hat sich aber nicht einschüchtern lassen und vor Gericht und auf der Straße gezeigt, dass sie bereit ist, die Gewerkschaftsfreiheit zu verteidigen. Der Gerichtsbeschluss vom 21. September 2016 beinhaltet einen Vergleich, in welchem vereinbart wurde, dass Barist keine Rechte aus der einstweilige Verfügung herleiten werde und das Hauptverfahren nicht betrieben wird. Im Klartext: Obwohl Barist die einstweilige Verfügung erwirkt hat, hat sie vom erforderlichen Hauptverfahren abgesehen und stattdessen der FAU Berlin einen Vergleich angeboten. Grund hierfür ist wohl, dass ein solches Verfahren mit hohen Risiken verbunden gewesen wäre. Dennoch konnte das Barist mittels einstweiliger Verfügung wochenlang die Öffentlichkeitsarbeit der FAU Berlin behindern, die vom „Restauant XXX“ reden musste…“ Presseerklärung der FAU Berlin vom 26.10.16 externer Link

  • Gericht verbietet Gewerkschaftsarbeit
    Per einstweiliger Verfügung untersagt das Berliner Arbeitsgericht der Basisgewerkschaft FAU Berlin ihre gewerkschaftlichen Aktivitäten gegen ein Restaurant in Berlin Mitte.
    Nach monatelanger Arbeit und wiederholten Konflikten mit dem Arbeitgeber kündigte ein Mitarbeiter seinen Arbeitsvertrag im Gastronomiebetrieb. Der fehlende Lohn und die ausstehenden Urlaubstage werden gewöhnlich nach einer Einigung ausbezahlt oder verrechnet. Als dies nach mehrfacher, auch schriftlicher Nachfrage nicht zustande kam, entschloss sich der aus Italien stammende Kollege, seinen Fall gemeinsam mit seiner Gewerkschaft öffentlich zu machen. (…) Mit der Urteilsbegründung des Berliner Gerichtes wird gerade das Recht des Einzelnen auf arbeitsrechtliche Unterstützung drastisch eingeschränkt. (…) Es ist nicht das erste Mal, dass die Basisgewerkschaft per einstweiliger Verfügung angegriffen wird. Wegen der sehr niedrigen Hürde zur Erlangung einer einstweiligen Verfügung sind sie ein beliebtes Mittel geworden, um Gewerkschafts- und Meinungsfreiheit einzuschränken. Die FAU Berlin wird weiter gegen die Verfügung vorgehen
    .“ Pressemitteilung der FAU Berlin vom 27. April 2016
  • Einstweilige Verfügung gegen Basisgewerkschaft FAU Berlin
    Gegen die FAU Berlin ist erneut eine einstweilige Verfügung in Kraft getreten. Die Gewerkschaft hatte öffentlich von einem Gastronomiebetrieb die Zahlung ausstehender Löhne gefordert. Unter Androhung einer Strafzahlung bei Zuwiderhandlung von bis zu 250.000 Euro, oder ersatzweiser Haft von bis zu 6 Monaten für die amtierenden SekretärInnen der FAU Berlin, ist ihr das nun bis auf weiteres untersagt. Das Muster ist bekannt: Die Gewerkschaft soll mundtot und damit weitestgehend handlungsunfähig gemacht werden. Insbesondere kleine Gewerkschaften können auf diese Weise zeitweise daran gehindert werden, für die Rechte ihrer Mitglieder zu kämpfen…“ Pressemitteilung der FAU Berlin vom 24.03.2016 externer Link
  • Aus der Pressemitteilung „Einstweilige Verfügung gegen Basisgewerkschaft FAU Berlin“ vom 24. März 2016:

Im aktuellen Fall geht es um mehr als 1.000 Euro Nachzahlungen von Urlaubsentgelt und Lohn durch ein Gastro-Unternehmen am Hackeschen Markt. Leider ist, nach Beobachtungen der FAU Berlin, die Unterschlagung erworbener Ansprüche von Arbeitenden kein Einzelfall – besonders in der Gastronomie. Viele Lohnabhängige nehmen diese Praxis hin. Doch auch wenn sie sich wehren, sehen sie sich einem für langwierige Arbeitskämpfe finanziell besser ausgestatteten Unternehmen gegenüber. Die FAU Berlin kämpft für die Rechte der Arbeitenden und für das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren und ein kampffähiges Gegengewicht zu schaffen.
„Nur organisiert haben wir die Chance, unsere Rechte wahrzunehmen. Da Unternehmen von unserer Arbeit profitieren, werden sie in den seltensten Fällen freiwillig unsere Löhne erhöhen oder Mitsprachrechte ausbauen,“ sagt Jana König, Gewerkschaftssekretärin der FAU Berlin.

Bereits im Fall der Mall of Berlin wurde die Forderung der FAU Berlin, die rumänischen Bauarbeiter für ihre Arbeit auch zu entlohnen, mit einer einstweiligen Verfügung beantwortet. Dessen ungeachtet bekam in den späteren Verfahren ein Teil der Arbeiter vor Gericht bereits Recht; weitere Verfahren laufen noch. „Der Vorteil einer einstweiligen Verfügung für die Unternehmensseite ist, dass weder die Gegenseite gehört werden muss, noch Tatsachenbehauptungen geprüft werden müssen. Am Ende ist entscheidend, ob die Gewerkschaft sich den Verstoß gegen die Verfügung leisten könnte, was ihre Handlungsmöglichkeiten radikal einschränkt. Deshalb ist diese Praxis ein Angriff auf Gewerkschaftsfreiheit“, sagt Markus Weise, Allgemeiner Sekretär der FAU Berlin.

Im Fall der Gastwirtschaft hatte die FAU Berlin das Unternehmen durch Briefe, Anrufe und Kundgebungen aufgefordert, seinen gesetzlichen
Pflichten nachzukommen und das Gewerkschaftsmitglied auszuzahlen. Auch unter der Drohung einer Geldstrafe oder eines Gefängnisaufenthaltes wird die FAU Berlin von diesen berechtigten Forderungen nicht zurücktreten.

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=95733
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