Kündigung wegen sechs Euro Toilettenwertbons. Nicht vernichtete Gutscheine führten bei dem Raststättenbetreiber Tank und Rast zu einem dubiosen Arbeitskampf

Protest gegen Bagatellkündigung„Eigentlich hätte am Dienstag das Augsburger Amtsgericht ein Urteil fällen sollen. Die Causa: Eine Mitarbeiterin der Autobahn-Raststätte Augsburg Ost soll zwölf Toilettenwertbons im Wert von sechs Euro unterschlagen haben. Daraufhin hat ihr das Unternehmen Tank und Rast fristlos gekündigt, was die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) auf den Plan rief. Die Kündigung sei nur vorgeschoben, um die Mitarbeiterin loszuwerden, so ihre Vorwürfe. Für den Gerichtstermin war schon eine Protestkundgebung angekündigt. Die wurde jetzt überflüssig, das Unternehmen nahm die Kündigung einen Tag vor der Gerichtsverhandlung zurück. (…) 15 Jahre arbeitete die Mitarbeiterin an der Raststätte und wollte die Beschuldigungen nicht auf sich sitzen lassen, sie wehrte sich gegen den Vorwurf der Unterschlagung und die fristlose Kündigung. Ein Abfindungsangebot von 30.000 Euro lehnte sie ab, die Frau, Anfang 50, fürchtete, keinen anderen Job mehr zu finden. Dass die ehemalige Mitarbeiterin einen derart hohen Betrag angeboten bekommen habe, sei ungewöhnlich, so Lubecki. Er vermutet: Das Unternehmen wolle die Mitarbeiterin loswerden, denn sie würde als eine der Altbeschäftigten noch nach besseren Tarifverträgen mit 12,46 Euro brutto in der Stunde bezahlt. Wer heute bei Tank und Rast anfange, bekomme manchmal nur noch einen Cent mehr als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,51 Euro, die Beschäftigten beklagten einen ständigem Druck auf die Löhne…“ Beitrag von Rudolf Stumberger bei neues Deutschland vom 3. Februar 2017 externer Link

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