Hartz-IV-Aufstocker: Eine Milliarde Euro für Mini-Jobber in der Gastronomie

Kombilohn? Nein danke!Mini-Jobber im Gastgewerbe haben im vergangenen Jahr allein knapp eine Milliarde Euro als aufstockende, staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Das geht aus Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, auf die die Linksfraktion hinweist. An die geringfügig Beschäftigten im Gastgewerbe ging damit etwa ein Viertel der insgesamt 4,2 Milliarden Euro, mit denen der Staat Mini-Jobber bezuschusst hat. (…) Auch die Gewerkschaft NGG schlug Alarm. „Minijobs sind gerade im Gastgewerbe eine Armutsfalle“, sagte Guido Zeitler, stellvertretender NGG-Vorsitzender. „Sie reichen nicht zum Leben und sind am Ende ein teures Zuschussgeschäft für den Staat.“…“ Artikel von Birgit Marschall vom 12.10.2018 in RP online externer Link. Siehe dazu:

  • Eine Milliarde Euro vom Jobcenter für Mini-Jobber in der Gastronomie ersparen den Unternehmen die Personalkosten New
    “Das sonnige Wetter in diesem Jahr hat den Betrieben in der Gastronomie einen Geldregen beschert. Eigentlich hätte sich das in den offiziellen Beschäftigungsstatistiken der Branche niederschlagen müssen, hat es aber nicht, weil hier fast nur noch mit Mini-Jobs gearbeitet wird. Davon können diese Menschen nicht leben und müssen von den Jobcentern Leistungen für den Lebensunterhalt erhalten. Das Ausmaß ist immens, an die rund eine halbe Million geringfügig Beschäftigten im Gastgewerbe ging etwa ein Viertel der insgesamt 4,2 Milliarden Euro, mit denen der Staat Mini-Jobber im vergangenen Jahr bezuschusst hat. Auf dem Rücken der Beschäftigten sparen die Arbeitgeber Personalkosten und der Staat subventioniert mit der Aufstockung des Verdienstes diese Lohndrückerei auch noch. Der Gastronomiebereich wird unterteilt in Beherbergungsgewerbe, Gaststättengewerbe und Caterer und Erbringer sonstiger Verpflegungsdienstleistungen. Insgesamt gab es im Jahr 2016 laut dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) 222.365 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, die 86,0 Milliarden Euro Jahresumsatz hatten. Im Gastgewerbe arbeiteten im gleichen Jahr 2.343.000 Beschäftigte und 53.107 junge Menschen wurden ausgebildet. (…) In den Ausbildungsreporten der letzten Jahre wurde immer wieder auf den rauen Umgangston in der Branche hingewiesen mit den schlechtesten Bewertungen für die Ausbildungsberufe. Außerdem beklagten die jungen Menschen die oftmals fachlich ungenügende Anleitung, eine unterdurchschnittliche Ausbildungsvergütung und das Gefühl, ausgenutzt zu werden. Die Abbruchquote ist in den Ausbildungsberufen der Gastronomie nach wie vor mit am höchsten und die Betriebswechsel während der Ausbildung nicht unüblich. Nun fordern die Unternehmensvertreter eine Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs. Sie machen derzeit Druck für eine „Anpassung“ der Minijob-Verdienstgrenze an die Lohnentwicklung und argumentieren, dass die Aushilfen immer schneller den Grenzbetrag von 450 Euro erreichen, weil der tarifliche Einstiegslohn bei 9,25 Euro liege, also über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro. Sie führen weiter an, dass bei Einführung des Mindestlohns 2015 die Minijobber eine Arbeitszeit von maximal 53 Stunden im Monat hatten, steigt der Mindestlohn 2019 auf 9,19 Euro, dürften nur noch 49 Stunden gearbeitet werden. Auch hätte es zuletzt im Jahr 2013 die letzte Anpassung von 400 Euro auf die heutigen 450 Euro gegeben, deshalb sei eine erneute Anpassung überfällig. (…) Seit Einführung des Mindestlohns hat das Interesse an geringfügiger Beschäftigung sichtlich nachgelassen, die Unternehmer machen nun Druck, um sie wieder attraktiver zu machen. Das Beispiel der Niedriglohnbranche Gastronomie zeigt, dass die öffentliche Hand geringfügig entlohnte Beschäftigte mit Milliardenbeträgen unterstützen muss, weil die von ihrer Arbeit in der Regel nicht leben können. Außerdem hat sich herausgestellt, dass die Geschichte von der Brückenfunktion der Mini-Jobs ein Märchen ist, kaum jemand schafft über diese Beschäftigung den Um- und Aufstieg in ein sozialversicherungspflichtiges Vollzeitarbeitsverhältnis. Besonders Frauen sitzen in der geringfügigen Beschäftigung fest. Selbst wenn sie länger ausschließlich in einem Minijob gearbeitet haben, kommen sie nicht in ein normales Arbeitsverhältnis. Für die Rentenanwartschaft von Frauen sind die Mini-Jobs schon gar nicht geeignet, mehr noch, sie werden zur Falle. Das Beispiel von der 35-Jährigen Frau, die jetzt in einem Minijob beginnt und die dann im Jahr 2048 mit einer Rente von 163 Euro rechnen kann, sollte weitererzählt werden…“ Beitrag vom 05.11.2018 beim Gewerkschaftsforum Dortmund externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=138581
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