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Ein kleiner Sieg über Burger King: Burger-King-Franchisenehmer Ergün Yildiz muss seinen Betriebsratschef weiterbeschäftigen
„Burger-King-Franchisenehmer Ergün Yildiz muss seinen Betriebsratschef weiterbeschäftigen. Außerdem übergibt ihm die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) eine Liste mit 3000 Unterschriften, mit denen Burger-King-Kunden ihren Unmut zum Ausdruck bringen…“ Artikel von Stefan Sauer in der Frankfurter Rundschau vom 22.01.2014
Aus dem Text:“(…) Yildiz hatte Kürten schon vor Monaten gekündigt, war aber am Votum der übrigen Betriebsratsmitglieder gescheitert. Nun ist der Arbeitgeber auch mit dem Versuch aufgelaufen, die Kündigung gegen den Willen des Gremiums gerichtlich durchzusetzen. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) übergab Yildiz zudem eine Liste mit 3000 Unterschriften, mit denen Burger-King-Kunden ihren Unmut über den Umgang der Yi-Ko-Leitung mit den Beschäftigten zum Ausdruck brachten. Damit sind die arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Holding und ihren Mitarbeitern allerdings nicht abgeschlossen. Rund 30 Verfahren hat Yildiz über zwei Anwaltskanzleien anstrengen lassen, um Kündigungen gegen Betriebsräte und andere Belegschaftsmitglieder durchzusetzen. Gegen die NGG zog das Unternehmen ebenfalls vor Gericht, um eine Schadensersatzklage wegen Verleumdung auf den Weg zu bringen. Umgekehrt sind laut NGG-Angaben rund 100 Verfahren von Mitarbeitern gegen die Unternehmensleitung anhängig, weil Löhne nicht gezahlt, Betriebsvereinbarungen gebrochen oder Mitspracherechte verletzt worden sein sollen. In allen entschiedenen Verfahren sei die Geschäftsleitung unterlegen, sagt Guido Zeitler, NGG-Referatsleiter Gastronomie, der Frankfurter Rundschau…“