Burger King: Gericht für Vergleich mit dem Betriebsrat

burger king sommer 2013“(…) In einem Prozess gegen einen Betriebsrat der Schnellrestaurantkette Burger King hat das Arbeitsgericht Frankfurt einen Vergleich vorgeschlagen. Der neu eingestiegene Franchisenehmer Yi-Ko soll auf seine Forderung nach 49.000 Euro verzichten, wenn der Betriebsrat seine Tätigkeiten künftig transparent gestaltet und anmeldet, schlug die Arbeitsrichterin am Donnerstag beim Gütetermin vor. Zudem müssten noch zwei ausstehende Monatsgehälter gezahlt werden, die Yi-Ko einbehalten hat. Die Parteien erhielten eine Entscheidungsfrist von zwei Wochen, eine Einigung scheint allerdings unwahrscheinlich…” Agenturmeldung in der Frankfurter Rundschau vom 15.08.2013 externer Link

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