Burger King Dortmund-Kley: BR-Vorsitzender darf nicht gekündigt werden!

Dossier

burger king sommer 2013Die 10. Kammer des Dortmunder Arbeitsgerichts unter Vorsitz von Richter Wolfram hat heute die fehlende Zustimmung des Betriebsrates  zur beabsichtigten fristlosen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden G.Y. nicht ersetzt. Ein entsprechender Antrag der Burger King GmbH wurde abgewiesen. G.Y. darf nicht gekündigt werden. Ergün Yildiz (Geschäftsführer der Burger King GmbH) war zum Gerichtstermin nicht erschienen, da er sich angeblich im Ausland befand. Seine Abwesenheit versuchte der Prozessbevollmächtigte H. Naujoks zu nutzen, um das Verfahren erneut zu verschleppen. G.Y. sei ein guter Arbeitnehmer, den Ergün Yildiz nicht verlieren wolle. Es solle versucht werden außergerichtlich einen Vergleich zu vereinbaren!? Auf Naujoks Vorschlag die Verkündigung des Beschlusses erst in 14 Tagen vorzunehmen, ging das Gericht nach interner Beratung aber nicht ein.“ Meldung bei der NGG Dortmund vom 09.10.2013 externer Link. Siehe dazu: 

  • Burger King Dortmund kündigt zum 3. Mal engagierten Betriebsratsvorsitzenden New
    “Seit mehr als 20 Jahren arbeitet Gökmen Y. bei der Systemgastronomie-Kette Burger King. Als engagierter Gewerkschafter und Betriebsratsvorsitzender ist er immer wieder Ziel zahlreicher Union-Busting Angriffe. Gegen zwei Kündigungsversuche hat er sich bereits erfolgreich zur Wehr gesetzt. Nun versucht Burger King ihn ein drittes Mal zu feuern. Verantwortlich für die Kündigung ist der Franchisenehmer, die Schloss Burger GmbH aus Hamburg. Als Grund muss dieses Mal seine Teilnahme an einem von der Gewerkschaft NGG organisierten Warnstreik am 27.02.2020 in Dortmund herhalten, bzw. die Tatsache, dass er nach dem Verlassen der Filiale durch alle Mitarbeiter zur Streikteilnahme diese hinter sich abgeschlossen hat. Er soll damit MitarbeiterInnen zur Teilnahme am Streik genötigt haben, so die absurde Argumentation von Burger King. Der Arbeitgeber ist der Auffassung, dass Beschäftigte an der Arbeit gehindert wurden; dass sie freiwillig die Forderung der NGG nach einem Mindestlohn unterstützt haben, hat der Arbeitgeber nicht in seinen Überlegungen“, kritisiert der Dortmunder NGG-Sekretär Manfred Sträter.“ Aus dem Frontbericht 04/2020 bei Arbeitsunrecht vom 27.03.2020 externer Link und

  • Erbitterter Streit: Burger King darf Betriebsratschef nicht feuern
    „So einfach geht es dann doch nicht: Die Geschäftsführung von Burger King ist am Mittwoch mit dem Versuch gescheitert, einen Dortmunder Betriebsratsvorsitzenden fristlos zu entlassen. Der Vorwurf: vorgetäuschte Krankheit. Das Arbeitsgericht sah dafür jedoch keine Beweise…“ Artikel von Jörn Hartwich bei den Ruhrnachrichten vom 09.10.2013 externer Link
  • Gütetermin gescheitert, Kammertermin am 09.10.2013, 9.00 Uhr, Arbeitsgericht Dortmund
    „Der Gütetermin im Zustimmungsersetzungsverfahren wegen der fristlosen Kündigungen des Betriebsratsvorsitzenden des Burger King Restaurant, Dortmund-Kley ist gescheitert. Herr Yildiz fehlte unentschuldigt. Sein angeblicher Vertreter Dr. Stummel war nicht bevollmächtigt. Der Rechtsanwalt Naujoks bestritt die ordnungsgemäße, anwaltliche Vertretung des Betriebsrats. Es war ersichtlich, dass Naujoks kein Interesse an einer Sachaufklärung oder gütlichen Einigung hatte.  Noch im Gerichtstermin versuchte Naujoks eine neue Antragsschrift auf Auflösung des gesamten Betriebsrates Do-Kley zu übergeben. Der Richter verwies ihn an die Geschäftsstelle des Gerichtes. Zum Gütetermin erschienen 40 Zuhörer/innen zur Unterstützung des Betriebsratsvorsitzenden. Wir wünschen Goekmen Y. weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen.“ Meldung bei der NGG Dortmund vom 02.08.2013 externer Link

Und zur Vorgeschichte:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=45898
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