[Besoffenes zum Arbeitsrecht] FDP sieht Biergartenkultur in Gefahr und will Arbeitsregeln ändern

Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!„Die FDP will mit einer Lockerung der Arbeitszeitregelungen für Gastronomie-Beschäftigte die Biergartenkultur in Deutschland retten. Das geht aus einem Antrag der Bundestagsfraktion hervor, über den das Parlament nach der Sommerpause beraten soll, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Montag) berichtet. Der FDP-Arbeitsmarktpolitiker Jens Beeck sagte mit Blick auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz: „Niemand soll wegen bürokratischer und unflexibler Regelungen vor verschlossenen Biergärten stehen.“ Die Liberalen wollen mit dem Vorstoß eine zu Jahresbeginn in Kraft getretene Verschärfung der Vorschriften zurückdrehen, wie es heißt. Für die sogenannte „Arbeit auf Abruf“ gilt den Angaben zufolge aktuell eine Arbeitszeit von 20 statt bislang 10 Stunden als vereinbart, wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht ausdrücklich festgelegt ist. Bei 9,19 Euro Mindestlohn pro Stunde könne dies zu Problemen führen. „Minijobber und deren Arbeitgeber laufen somit Gefahr, schnell die 450 Euro-Grenze zu übertreten, obwohl ausdrücklich nur eine geringfügige Beschäftigung auf beiden Seiten gewünscht ist“, heißt es demnach im FDP-Antrag. Die Partei fordert eine Anhebung der Grenze für geringfügige Beschäftigung auf 551,40 Euro monatlich. Ferner sollen Sonderregelungen für die Gastronomie gelten, etwa eine Verkürzung der Ankündigungsfrist für „Arbeit auf Abruf“ von vier auf zwei Tage.“ Agenturmeldung vom 30. Juni 2019 bei Handelsblatt online externer Link

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