Ausbeutung in der Berliner Gastronomie: vom Alex zum Hackeschen Markt [„Barist“]

FAU-Broschüre: "Ich will mein Geld!" - Tipps und Tricks, um Honorare einzutreibenErneut fordert die FAU Berlin von einem Berliner Gastronomiebetrieb Löhne und vorenthaltenen Urlaub in vierstelliger Höhe – das Restaurant „Barist“ will die Probleme aussitzen.  Am kommenden Wochenende organisiert die Basisgewerkschaft FAU Berlin eine Protestkundgebung vor der „Barist Restauration“ am Hackeschen Markt. Ähnlich wie in dem jüngsten Fall des Restaurants „Cancún“ am Alexanderplatz (PM vom 19.10.2015), setzen sich die Geldansprüche des Gewerkschaftsmitglieds größtenteils aus der absolut unstrittigen, jedoch nicht erfolgten Urlaubsabgeltung zusammen. Die Gewerkschaft verlangt zudem Lohnabrechnungen, da dem Mitarbeiter überhaupt nur eine einzige ausgehändigt worden ist…“ Pressemitteilung der FAU Berlin vom 13. Januar 2016 externer Link zur Kundgebung am 16. Januar 2016. Siehe dazu neu:

  • Fall Barist erfolgreich beendet
    Ein Mitglied der FAU Berlin hat seine Lohnklage gegen den Betreiber des Restaurants „Barist“ mit einem Vergleich erfolgreich beendet. Der Betreiber hat seine Widerklage zurückgezogen, in der er Schadenersatzansprüche gegenüber dem FAU-Mitglied geltend machen wollte – wegen angeblich „rechtswidrigen“ Aktionen, zu denen der ehemalige Mitarbeiter seine Gewerkschaft angezettelt haben soll. (…) DEVI Gastro hat nun einem Vergleich zugestimmt beim zweiten Gerichtstermin. Von der Leitung unterzeichnete Stundenzettel unterstützten die Forderungen des Gewerkschaftsmitglieds. Der Richter konnte nur beipflichten, dass Angestellte Beweise über ihre Arbeitszeit sammeln sollten. Der Richter hat auch die Forderungen des Gewerkschaftsmitglieds bezüglich des Urlaubsgeldes unterstützt, da dies klar vertraglich geregelt war. (…) Die Forderungen des Gewerkschaftsmitglieds wurden durch den Vergleich erfüllt. So ist der Fall für die FAU fast abgeschlossen. Was übrig bleibt, ist die einstweilige Verfügung, die etwa besagt, dass die FAU Berlin gegen das Restaurant nicht protestieren und es im Internet nicht kritisieren darf. Die FAU Berlin hat DEVI Gastro bereits aufgefordert, die einstweilige Verfügung zurückzuziehen.“ Meldung der FAU Berlin vom 22.07.2016 externer Link

  • DEVI Gastro beantwortet Lohnforderung mit Schadenersatzforderung gegen Gewerkschaftsmitglied
    Ein Mitglied der Basisgewerkschaft FAU Berlin geht mit einer Lohnklage gegen den Betreiber des Restaurants „Barist“ vor. Der Betreiber hat jedoch eine Widerklage eingereicht, in der er Schadenersatzansprüche gegenüber dem FAU-Mitglied geltend machen will – wegen  „rechtswidrigen“ Aktionen, zu denen angeblich der ehemalige Mitarbeiter seine Gewerkschaft angezettelt haben soll. Am Mittwoch, den 20. Juli, findet der zweite Gerichtstermin eines FAU-Mitglieds gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber DEVI Gastro GmbH statt. Das Gewerkschaftsmitglied hatte als Eisverkäufer im Restaurant „Barist“ der Firma DEVI Gastro am Hackeschen Markt gearbeitet.  Zusammen mit der FAU Berlin fordert der Betroffene eine Nachzahlung  von Überstundenlohn, Nachtzuschlägen und Urlaubsgeld. (…)  Mittlerweile hat DEVI Gastro auch eine Widerklage gegen den Betroffenen eingereicht, in der Schadenersatzansprüche in Höhe von fast 8,000 € gefordert werden, die angeblich aufgrund von „illegalen“ Aktionen der FAU entstanden sind. DEVI Gastro behauptet, dass der Betroffene für die Aktionen der FAU Berlin haftet, weil er sie mit den besagten Aktionen beauftragt hätte. (…) Der Gerichtstermin findet am Mittwoch, den 20. Juli um 9:45 in Raum 224 des Berliner Arbeitsgerichts (Magdeburger Platz 1) statt.“ Pressemitteilung der FAU Berlin vom 19.7.2016 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=91677
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