ArbG Eberswalde zu Pizza-Service: 1,59 Euro Stundenlohn ist sittenwidrig

“Eine Pizza für knapp zwei Euro Stundenlohn auszuliefern, verstößt gegen die guten Sitten. Das ArbG im brandenburgischen Eberswalde gab am Dienstag einer Klage des Jobcenters Uckermark gegen den Arbeitgeber statt, wie das Gericht mitteilte. Damit wollte das Jobcenter Rückforderungsansprüche wegen gezahlter Aufstockungsleistungen geltend machen…Beitrag auf Legal Tribune Online vom 11.09.2013 externer Link

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