Mindestlohn im Friseurhandwerk kommt

„In der ersten Verhandlungsrunde zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der Tarifgemeinschaft des Zentralverbandes des deutschen Friseurhandwerkes und den Landesinnungsverbänden  über einen branchenweiten Mindestlohn für das Friseurhandwerk haben sich die Tarifpartner gestern in Würzburg auf die wesentlichen Eckpunkte geeinigt. In einem Stufenmodell soll ab 1. August 2013 für Friseure im Westen 7,50 Euro, im Osten 6,50 Euro Mindestlohn gezahlt werden. Nach einer weiteren Erhöhung zum 1.8.2014 soll schließlich bis zum 1. August 2015 ein einheitlicher Mindestlohn für West und Ost von 8,50 Euro gezahlt werden. (…) Mindestlöhne im Friseurhandwerk seien schon lang überfällig, deshalb könne man davon ausgehen, dass die Friseurverbände und Innungen den Abschluss  auf Basis der Verhandlungsergebnisse auch umsetzen werden. Dies müsse spätestens bis Ende Juni geklärt sein, damit der Tarifverhandlung zum 1. August 2013 in Kraft treten könne. In den nächsten Monaten solle zudem beim Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages gestellt werden, so Kittel. Damit dies gelinge, müssten auch die noch nicht tarifgebundenen Unternehmen und Ketten der Tarifgemeinschaft beitreten, da der Abschluss sonst nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelte, die ver.di-Mitglied sind und in Innungsbetrieben arbeiten. „Fair für die Branche wäre es, wenn sich alle daran halten und kein ruinöser Wettbewerb über Lohnpolitik stattfinden kann“, betonte die Gewerkschafterin.Pressemitteilung von ver.di vom 23.04.2013

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