Weiterbildung: Mindestlohn steigt bis 16 Prozent – Schrittweise Annäherung an öffentlichen Dienst

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!Der Mindestlohn für die rund 30.000 Beschäftigten im pädagogischen Bereich der Weiterbildung steigt in den nächsten vier Jahren schrittweise zwischen 12,5 und 16 Prozent. Darauf haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die GEW und die 64 Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung geeinigt. Danach erhalten Facharbeiter/innen mit pädagogischer Zusatzausbildung ab 2022 ein Monatseinkommen von mindestens 2.912,44 Euro. Sozialpädagogen, Fachwirte und Meister bekommen 3.002,52 Euro. Grundlage ist die 39-Stunden-Woche. Derzeit beträgt der Mindestlohn 2.588 Euro. (…) „Endlich wird durch den Tarifabschluss auch die Qualifikation der Menschen in den Mittelpunkt gestellt. Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) hat nicht mehr lediglich Empfehlungscharakter, sondern gilt jetzt in der Weiterbildung rechtsverbindlich durch den Tarifvertrag“, so Kittel. Der DQR ist eine Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Kultusministerkonferenz (KMK), in der Qualifikationen bestimmten „Niveaus“ zugeordnet werden.“ ver.di-Pressemitteilung vom 02.08.2018 externer Link, siehe auch diejenige der GEW:

  • Der Mindestlohn Weiterbildung steigt
    Der Mindestlohn für das pädagogische Personal in der beruflichen Weiterbildung steigt ab 2019 für vier Jahre. Darauf haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften nach Monaten zäher Verhandlungen verständigt. Im Gegensatz zu allen bisherigen Abschlüssen wird der Mindestlohn im Bereich des pädagogischen Personals ab dem 1. Januar 2019 in zwei Stufen darstellt. Für die Zuordnung zu den Stufen 1 und 2 ist ausschließlich die Qualifikation der/des Beschäftigten ausschlaggebend. Diese Zuordnung nach Qualifikation erfolgt entsprechend der Vorgaben des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR*). Der Mindestlohn steigt in der Stufe eins (unter Niveau DQR 6) in den nächsten vier Jahren in vier Schritten um insgesamt 12,55 Prozent. In der Stufe zwei (ab Niveau DQR 6) um insgesamt 16,03 Prozent. Die Tarifvertragsparteien konnten sich leider nicht auf einen Mindestlohn für das nichtpädagogische Personal einigen. Es besteht jedoch Einigkeit auf beiden Seiten, auch diesen Bereich regeln zu wollen. Die Tarifkommissionen von ver.di und GEW haben dem Verhandlungsergebnis am 9. Juli 2018 zugestimmt…“ GEW-Pressemitteilung vom 13.07.2018 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=135541
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