BDLS-Mitglied bricht Tarifvertrag: Kötter umgeht systematisch tarifvertragliche Regelungen / Beschäftigte am Flughafen Erfurt benachteiligt

Mitglieder des Bundesverbandes der Luftsicherheitsunternehmen müssen als Akteure der Tarifvertragspartei uneingeschränkt Tarifverträge einhalten und umsetzen. Am Flughafen Erfurt hingegen umgeht das BDLS-Mitglied Kötter Aviation Security seit Jahren manteltarifvertragliche Regelungen und benachteiligt die Beschäftigten massiv. Seit 2014 ist der Bundesmanteltarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen in Kraft. Obwohl es seitdem eine klare tarifvertragliche Regelung für das Urlaubsentgelt und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt, missachtet der Sicherheitsdienstleister Kötter Aviation diese Regelungen systematisch. (…) Wahrscheinlich hat sich Kötter seit 2014 so auf Kosten der Beschäftigten bei der Auftragsvergabe einen deutlichen Vorteil gegenüber anderen BDLSUnternehmen verschafft. Kötter muss die Beschäftigten umgehend entschädigen und den finanziellen Verlust der Beschäftigten ausgleichen. Wenn BDLS-Mitglieder Tarifverträge ignorieren, ist das dann noch verlässliche Tarifpartnerschaft?..“ Mitteilung vom 05.12.2018 des FB Besondere Dienstleistungen bei ver.di-NRW

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