Sonderkündigungsrecht für Banken: Verdi kritisiert Merkels Plan als „fahrlässig“

Überflüssige auf der Hauptversammlung der Deutschen Bank in FrankfurtDie Gewerkschaft Verdi lehnt den Vorstoß der Bundeskanzlerin ab, ein Sonderkündigungsrecht für Banken einzuführen. „Wir sehen eine Lockerung des Kündigungsschutzes und eine damit verbundene Diskussion kritisch“, sagte der zuständige Bundesfachgruppenleiter Bankgewerbe Jan Duscheck gegenüber Business Insider. Als Arbeitnehmervertreter sitzt er auch im Aufsichtsrat der Deutschen Bank. „Kritisch sehen wir die Aufweichung des Kündigungsschutzes auch deshalb, weil wir mit Blick auf die aktuelle Situation der Branche bei einem solchen Gesetzesvorhaben befürchten, dass schnell auch weitergehende Begehrlichkeiten von Arbeitgeberseite geäußert würden und wir damit eine generelle Aufweichung des Kündigungsschutzes befürchten, auch mit Blick auf andere Beschäftigtengruppen“, sagte Duschek. Das Bundesland Hes­sen hatte darauf gedrängt, einen entsprechenden Punkt in den Koalitionsvertrag aufzunehmen, um Frankfurt zu einem attraktiven Finanzstandort machen zu können. So sollen sogenannte Risikoträger in den Banken wie zum Beispiel Bereichsleiter oder Angestellte mit hohem Handelsvolumen vom Kündi­gungsschutz ausgenommen werden. Diese Strategie soll ausländischen Banken einen Anreiz geben, sich nach dem Brexit trotz des deutschen Kündigungsschutzrechts in Frankfurt anzusiedeln. „Dem werden wir entsprechen. An dieser Regelung wird auch bereits gearbeitet“, hatte Merkel am Dienstagabend in Frankfurt vor rund 300 Vertretern des Finanzplatzes Frankfurts gesagt. (…) Ob es mit der Verfassung vereinbar wäre, ein Kündigungsrecht in einer Branche durchzusetzen, halten Arbeitsrechtler mindestens für fragwürdig…“ Artikel von John Stanley Hunter vom 09.09.2018 bei Business Insider externer Link, siehe dazu:

  • Kündigungsschutz darf nicht zum politischen Spielball werden New
    Das Bundeskabinett beschließt heute das Brexit-Steuerbegleitgesetz, in dessen Rahmen der Kündigungsschutz für sogenannte Risikoträger, zum Beispiel gutverdienende Banker, abgebaut werden soll. (…) Dieses Gesetzesvorhaben wird mittelfristig die Schutzinteressen aller Beschäftigten in Deutschland schwächen, denn sowohl die Verdienstgrenze, als auch der Adressatenkreis der Regelung könnten künftig je nach politischen Kräfteverhältnissen beliebig ausgestaltet werden. Der Kündigungsschutz darf jedoch niemals zum politischen Spielball werden. Dies wäre Wasser auf die Mühlen derer, die unsere Gesellschaft auseinandertreiben wollen.“ DGB-Pressemitteilung vom 12.12.2018 externer Link, siehe auch:
  • Keine Aufweichung des Kündigungsschutzes
    „Der Kündigungsschutz ist ein hohes Gut und ein wichtiges Schutzrecht. Ein Einfallstor für eine generelle Lockerung des Kündigungsschutzes muss verhindert werden. Heute wird nur auf eine bestimmte Beschäftigtengruppe abgezielt, morgen könnten schon weitere betroffen sein“, erklärt Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Brexit-Steuerbegleitgesetzes, welches einen Abbau des Kündigungsschutzes für die Beschäftigtengruppe der sogenannten Risikoträger in der Finanzbranche vorsieht. Dadurch soll der Umzug der Finanzinstitute von London nach Frankfurt/Main im Zuge des Brexits attraktiver gemacht werden. (…) Wenn das Tabu einmal gefallen ist, kann der Adressatenkreis ausgeweitet und die Verdienstgrenze heruntergesetzt werden. Mittelfristig werden so die Schutzrechte der Beschäftigten in Deutschland geschwächt. Das gilt es unbedingt zu verhindern…“ Pressemitteilung von Jutta Krellmann vom 12. Dezember 2018 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=137297
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