Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung: ver.di unterstützt Kundenberater von Sparkassen und Banken

„Etwa ein Jahr nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesparagraphen zum Anlegerschutz sind die notwendigen Vorarbeiten abgeschlossen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat jetzt Klagen gegen das Melderegister für alle Beraterinnen und Berater sowie Vertriebsleiter von Sparkassen und Banken beim zuständigen Verwaltungsgericht Frankfurt eingereicht. Ziel der Klagen ist eine Befassung des Bundesverfassungsgerichtes mit der Fragestellung. (…)  ver.di kritisiert, dass damit Beschwerden gespeichert werden, unabhängig davon, ob sie berechtigt sind oder nicht. Auch sogenannte „querulatorische Beschwerden“ werden erfasst und damit im Zweifel zur Grundlage für ein Verfahren gegen die Kundenberater, das bis hin zum Berufsverbot für die Betroffenen führen könne, so ver.di…“ Pressemitteilung von ver.di vom 20.10.2013 externer Link. Siehe dazu auch:

  • Gewerkschaft contra Verbraucherschutz – Verdi setzt sich für Banker ein
    Die Gewerkschaft Verdi hat beim Verwaltungsgericht Frankfurt Klage gegen das 2012 in Kraft getretene Anlegerschutzgesetz eingereicht. Grund dafür ist ein Melderegister mit Vertriebsleitern und „Beratern“ von Geldinstituten, das Verbraucher besser vor unseriösen Bankern schützen soll. Verdi ist der Meinung, dass Banker aufgrund solch eines Registers „negativ gegenüber anderen Berufen dargestellt“ und „unter einen Generalverdacht gestellt“ würden. Allerdings müssen auch viele andere Berufsgruppen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial mit besonderen Vorschriften leben – vom Apotheker bis zum Lastwagenfahrer. Zudem machten in den letzten Jahren auch Insider öffentlich, dass verbraucherschädliches Verhalten im Bankenwesen aus organisiert gesetzten Anreizen erwächst und sich deswegen keineswegs auf Einzelfälle beschränkt…“ Artikel von Peter Mühlbauer in telepolis vom 22.10.2013 externer Link. Aus dem Text: „(…) Das Melderegister soll zudem nur die Basis eines weiteren Registers sein, in dem Beschwerden von Kunden gesammelt werden. Häufen sich solche Beschwerden, dann muss die Bankenaufsicht BaFin der Sache nachgehen. Einen Automatismus, der zu Entlassungen zum Schutz der Öffentlichkeit führen würde, gibt es nicht – die Aufsichtsbehörde muss jeden Einzelfall genau prüfen. Trotzdem behauptet Verdi in einer Pressemitteilung zur Klage, dass „querulatorische Beschwerden“ zu einem „Berufsverbot“ für „Beraterinnen und Berater“ führen könnten. Außerdem sei mit dem Melderegister der „Tatbestand einer grundgesetzwidrigen Vorratsdatenspeicherung“ erfüllt. Ein Vergleich, der bei Gegnern einer echten Vorratsdatenspeicherung nicht wirklich gut ankommt.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=46562
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