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EU: Debatte um Durchsetzungs-Richtlinie zur Entsendung

Dossier

Verschlechterung der EU-Durchsetzungsrichtlinie stoppen. IG BAU-Protest gegen EU-Pläne zur Erleichterung von SozialdumpingIm Europäischen Parlament wird derzeit ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Durchsetzungsrichtlinie der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen beraten.  Der DGB warnt vor einer Aufweichung der Arbeitnehmerrechte und einer Ausweitung des Lohndumpings in Europa durch die EU-Kommission…“ DGB-Meldung vom 22.01.2013 externer Link – siehe Dokumente bei der Europäischen Kommission externer Link zur Revision der Entsenderichtliniesowie auch unser Dossier zum Mobilitätspaket und hier die Entwicklung zur Entsenderichtline der EU seitdem:

  • EU-Entsenderichtlinie: Vorauseilender Gehorsam – EuGH attackiert österreichisches Arbeitsrecht. Regierung aus ÖVP und Grünen hat Forderungen des Gerichts bereits übererfüllt New
    „… Im aktuellen Fall geht es wie schon 2019 um die Frage, ob das österreichische Gesetz zur Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping im Widerspruch zur EU-Entsenderichtlinie steht. (…) Das EU-Gericht hatte bereits 2019 geurteilt, dass die Strafen, die entsendenden Unternehmen bei Verstößen gegen die Meldepflichten drohen, nicht verhältnismäßig sind. Sowohl die Höhe der Strafen wie auch die unbegrenzte Kumulierung von Strafen, wenn mehrere Beschäftigte betroffen sind, widersprächen EU-rechtlichen Regeln. (…) Am 9. September ist eine Gesetzesnovelle in Kraft getreten, die das nationale Recht an die EuGH-Vorgaben anpasst, auch rückwirkend. Aus Sicht des Arbeitsrechtsexperten Walter Gagawczuk von der Arbeiterkammer Wien hat die Regierung allerdings »überreagiert«. (…) Mit dem neuen Strafrahmen seien die Sanktionen nicht mehr abschreckend, da die etwaigen Strafen in vielen Fällen niedriger sind als die Einsparungen durch illegales Lohndumping. Ohnehin würden nur die wenigsten Fälle angezeigt. Dabei heiße es in der Entsenderichtlinie auch, dass die Sanktionen nicht nur verhältnismäßig, sondern eben auch abschreckend sein müssen. Am Freitag hat nun im aktuellen Verfahren Generalanwalt Michal Bobek seine Schlussanträge vorgelegt. Bobek schlägt sich – wenig überraschend – auf die Seite der EU. Das Verwaltungsgericht Steiermark hatte gefragt, ob das Verhältnismäßigkeitsprinzip unmittelbar anzuwenden ist. Ob also die EuGH-Rechtsprechung nationales Recht aussticht, noch bevor es angepasst wurde. Dem ist so, sagt Bobek. In seinem Plädoyer behauptet er, dass nationale Bestimmungen, die der Verhältnismäßigkeit zuwiderlaufen, unangewendet bleiben müssen. Von der Vorgabe, dass Sanktionen in ihrer Höhe abschreckend sein müssen, ist keine Rede. Vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des EuGH in arbeitsrechtlichen Fragen ist es wahrscheinlich, dass sich die Richter dem Vorschlag des Generalanwalts anschließen. Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet. Allzuviel Bedeutung hat es allerdings nicht mehr. Schließlich hat Wien die Vorgaben längst übererfüllt.“ Artikel von Steffen Stierle in der jungen Welt vom 28. September 2021 externer Link
  • [EuGH] Ungarn und Polen scheitern mit Klagen gegen EU-Entsenderichtlinie 
    Für EU-Bürger gilt der gleiche Lohn wie für Einheimische: Die Neufassung der europäischen Entsenderichtlinie für Arbeitnehmer ist rechtens. Der Europäische Gerichtshof wies Klagen Ungarns und Polens ab. Großbritannien war lange das bevorzugte Auswanderungsziel polnischer Handwerker und anderer Fachkräfte. Während dort der Brexit ihre Lage umfassend verändert, ist es in den verbliebenen EU-Staaten die neue Entsenderichtlinie. Ihr zufolge sollen Wanderarbeiter aus EU-Nachbarstaaten »gleichen Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort« erhalten. Polen und Ungarn hatten noch versucht, diese Neuregelung für entsandte Arbeitnehmer zu kippen, da sie Wettbewerbsnachteile befürchteten. Doch damit sind die beiden Länder nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Die neu gefasste Entsenderichtlinie, die Lohn- und Sozialstandards für Arbeitnehmer im EU-Ausland schützt, ist rechtens. (…) Ungarn und Polen hatten unter anderem einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU gerügt. Der EuGH sah das anders. Die EU-Gesetzgeber hätten die Richtlinie ändern dürfen, um sicherzustellen, dass der freie Dienstleistungsverkehr unter gleichen Wettbewerbsbedingungen stattfinde…“ Agenturmeldung vom 08.12.2020 im Spiegel online externer Link
  • EuGH: Entsenderichtlinie gilt auch für den internationalen Straßenverkehr
    • Die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen ist auf die länderübergreifende Erbringung von Dienstleistungen im Straßenverkehrssektor anwendbar
      “ … In diesem Zusammenhang hat der Hoge Raad der Nederlanden (Oberster Gerichtshof der Niederlande), bei dem FNV Kassationsbeschwerde erhoben hat, dem Gerichtshof eine Reihe von Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, die im Wesentlichen die Voraussetzungen betreffen, unter denen auf das Vorliegen einer Entsendung von Arbeitnehmern „in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats“ im internationalen Straßenverkehrssektor geschlossen werden kann. (…) Die Große Kammer des Gerichtshofs weist zunächst darauf hin, dass die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern auf die länderübergreifende Erbringung von Dienstleistungen im Straßenverkehrssektor anwendbar ist. Diese Richtlinie gilt nämlich grundsätzlich für jede länderübergreifende Erbringung von Dienstleistungen, die mit einer Entsendung von Arbeitnehmern verbunden ist, unabhängig vom betroffenen Wirtschaftssektor, und im Unterschied zu einem klassischen Liberalisierungsinstrument verfolgt sie eine Reihe von Zielen in Bezug auf die notwendige Förderung des länderübergreifenden Dienstleistungsverkehrs bei gleichzeitiger Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs und der Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer. Der Umstand, dass die Rechtsgrundlage dieser Richtlinie keine Bestimmungen über den Verkehr umfasst, kann daher vom Anwendungsbereich der Richtlinie die länderübergreifende Erbringung von Dienstleistungen im Straßenverkehrssektor, insbesondere im Güterkraftverkehrssektor, nicht ausschließen. (…) Der Gerichtshof stellt zudem klar, dass das Bestehen eines Konzernverbunds zwischen den Unternehmen, die Parteien des Vertrags über die Überlassung von Arbeitnehmern sind, als solches nichts darüber auszusagen vermag, wie eng die Verbindung der Arbeitsleistung zu dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ist, in das diese Arbeitnehmer entsandt werden. Daher ist das Bestehen eines Konzernverbunds für die Beurteilung, ob eine Entsendung von Arbeitnehmern vorliegt, nicht relevant…“ Pressemitteilung vom 01.12.2020 beim Gerichtshof der Europäischen Union externer Link zum Urteil des EuGH vom 1.12.20, siehe dazu eine übersetzte Stellungnahme der niederländischen Gewerkschaftskollegen FNV, die die Fahrer unterstützte:

      • Europäischer Gerichtshof: Entsenderichtlinie gilt auch für den internationalen Straßenverkehr:
        Die europäischen Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern gelten auch für Lkw-Fahrer, die von einem ausländischen Unternehmen beschäftigt werden und vorübergehend internationale Fahrten für ein niederländisches Unternehmen durchführen, so lautet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zu Beginn der Woche in einem Verfahren, das die FNV 2014 gegen Van den Bosch Transporten aus dem niederländischen Erp eingeleitet hat.
        Die FNV ist mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufrieden. Das Unternehmen argumentiert seit 2011, dass die Entsenderichtlinie nicht auf den Straßentransport anwendbar sei. Edwin Atema von der FNV-Stichting VNB:
        „Das Urteil schützt ausländische Fahrer vor ausbeuterischem Lohndumping und schützt gleichzeitig niederländische Fahrer und anständige Arbeitgeber im internationalen Straßentransport vor Wettbewerbsverzerrungen durch den unlauteren Lohnwettbewerb anderer Unternehmen. Der Oberste Gerichtshof muss nun den Fall Van den Bosch nach diesem positiven Urteil weiter beurteilen“.
        Mobilitätspaket
        Laut FNV stellt das Urteil eine wichtige Ergänzung zu den kürzlich in Brüssel verabschiedeten Vorschriften für entsandte Arbeitnehmer im Straßenverkehr dar. Für die meisten internationalen Fahrten sehen die neuen Regeln, die als Mobilitätspaket bezeichnet werden, vor, dass die Löhne des Landes gelten, in dem die Be- oder Entladung stattfindet. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gibt erste Anhaltspunkte dafür, unter welchen Umständen Fahrer, wie im Fall Van den Bosch, weiterhin den niederländischen Lohn erhalten, wenn sie beispielsweise auf einer internationalen Strecke unterwegs sind. Atema:
        „Dies könnte zum Beispiel Fahrer betreffen, die bei einem rumänischen Unternehmen beschäftigt sind und im Auftrag eines niederländischen Unternehmens nur Strecken zwischen den Niederlanden und Dänemark fahren, für die der niederländische Tarifvertrag für alle Fahrten gilt. Dies wird der Lohndumpingpraxis in Europa einen heftigen Schlag versetzen“.
        Lohndumping
        Seit Jahren operieren Transportunternehmen wie Van den Bosch laut FNV mit systematischem Lohndumping. Atema: „Es bedarf jahrelanger Rechtsstreitigkeiten, um diese Dinge für die Arbeitnehmer wieder in Ordnung zu bringen. Jetzt mit dem Urteil des Gerichtshofs und da die neuen europäischen Regeln von Tag zu Tag klarer werden, müssen wir zu der Norm zurückkehren, dass die Fahrer keine Konkurrenten sind, sondern auf der Grundlage gleicher Arbeit gleich bezahlt werden“.
        Ein weiterer Fall
        Zusätzlich zu dem Fall, der vor den Europäischen Gerichtshof gebracht wurde, ist ein weiterer Fall gegen Van den Bosch anhängig, in dem das Berufungsgericht in Leeuwarden am 28. Dezember entscheiden wird. In diesem Fall geht es um zehn ungarische Fahrer, die nicht vorübergehend – wie in dem Fall vor dem Europäischen Gerichtshof – arbeiten, sondern gewöhnlich in und aus den Niederlanden transportieren (Anmerkung: sie wurden dazu mit einem Minibus in die Niederlande transportiert und stiegen erst dort in den Lkw). Auf dieser Grundlage haben sie Anspruch auf die Zahlung des niederländischen Tariflohns (Anmerkung: der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich). Die beiden Fälle gingen zusammen an den Obersten Gerichtshof, wo der Fall der entsandten Arbeitnehmer an den Europäischen Gerichtshof und der Fall der ungarischen Fahrer an das Gericht in Leeuwarden verwiesen wurde.“ Übersetzung durch die DGB-Beratungsstelle „Faire Mobilität – Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv“, Original der FNV auf Englisch bei Fratzebuch externer Link
  • Entsandte Beschäftigte: Mehr Schutz und gleiche Rechte
    Jedes Jahr werden Tausende Arbeitskräfte aus den ost- und mitteleuropäischen EU-Staaten nach Deutschland vermittelt. Doch das Versprechen auf eine bessere Zukunft und deutschen Mindestlohn endet oft bei dubiosen Subunternehmen. Die Tricks, mit denen einige Unternehmen die Arbeits- und Sozialrechte umgehen, sind bekannt: Statt Lohn gibt es oftmals nur Spesen, um die Sozialversicherungskosten zu sparen. Die Neuregelung der EU-Entsenderichtlinie soll gerade das ändern. Doch jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union muss die Richtlinie ins nationale Recht umsetzen. Das geschehe in Deutschland zu lax, wodurch sie zum zahnlosen Tiger werde, kritisieren Experten.“ Video des Beitrags von Reinhard Laska und Magdalena Schwabe in der Sendung Frontal 21 am 24.11.2020 beim ZDF externer Link (9 min, Video verfügbar bis 24.11.2021)
  • BMAS: „Verbesserungen für entsandte Beschäftigte – Bundestag bringt Neuregelung der EU-Entsenderichtlinie auf den Weg: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ 
    „Der Bundestag hat gestern in zweiter/dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen beschlossen. (…) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nach Deutschland entsandt werden, profitieren künftig stärker als bisher von Arbeitsbedingungen, die in deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt sind. Damit werden hiesige Lohn- und Arbeitsbedingungen vor unfairer Konkurrenz geschützt. Statt – wie bisher – nur der Vorschriften über „Mindestentgelte“ sollen künftig die Vorschriften über alle Elemente der „Entlohnung“ gelten. Der Gesetzentwurf regelt auch die Anforderungen an Unterkünfte, die vom Arbeitgeber gestellt werden (müssen). Zugleich verhindert der Gesetzentwurf, dass Geld, welches die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zur Erstattung von Aufwendungen erhält, auf die Entlohnung angerechnet wird. Sofern die im Gesetz aufgelisteten Arbeitsbedingungen in deutschlandweit geltenden allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt sind, gelten sie künftig in allen Branchen auch für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bislang galt dies nur für das Baugewerbe und nur für Mindestentgeltsätze. Damit wird sichergestellt, dass ganze Lohngitter, Überstundensätze oder auch Zulagen (z.B. Schmutz- und Gefahrenzulagen) und Sachleistungen des Arbeitgebers für alle in Deutschland arbeitenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geleistet werden müssen. Zugleich kann die Vergütung stärker nach Tätigkeit, Qualifikation und Berufserfahrung differenzieren. Die Zollbehörden kontrollieren die Einhaltung der in solchen Tarifverträgen enthaltenen Entlohnungsbedingungen. (…) Genau wie Arbeitgeber in Deutschland müssen Arbeitgeber mit Sitz im Ausland dann alle allgemeinverbindlichen Tarifverträge einhalten, also auch den anwendbaren bundesweiten oder auch regionalen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. (…) Der Bundesrat kann nunmehr am 3. Juli abschließend über das Gesetz beraten. Das Umsetzungsgesetz soll zum 30. Juli 2020 in Kraft treten.“ BMAS-Pressemeldung vom 19. Juni 2020 externer Link – Bewertungen folgen
  • Nicht ausreichend und gegen EU-Recht: Gewerkschaften und Linksfraktion kritisieren Gesetz zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie scharf 
    „Nun soll sie endlich in Deutschland zum Gesetz werden: die novellierte EU-Richtlinie für aus dem Ausland entsandte Arbeitskräfte. Der Bundestag berät an diesem Freitag in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der unter anderem Änderungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes enthält. Das neue Gesetz soll Ende Juli in Kraft treten. (…) Das Ziel der neuen EU-Richtlinie ist (…) Lohndumping zu verhindern und für ein wenig Gleichheit innerhalb der EU zu sorgen. (…) Konkret sollen für entsandte Arbeitnehmer*innen künftig die tariflichen Regeln des Landes gelten, in das sie geschickt wurden. Wenn es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt, gelten dessen Bestimmungen auch für die ausländischen Beschäftigten. Damit soll verhindert werden, dass ausländische Beschäftigte weniger verdienen als ihre inländischen Kolleg*innen. Kosten für Reise, Verpflegung und Unterbringung übernimmt künftig der Arbeitgeber, sie sollen nicht mehr den Beschäftigten vom Lohn abgezogen werden. Die Dauer der Entsendung wird auf zwölf Monate begrenzt und darf in begründeten Ausnahmefällen auf bis zu 18 Monate ausgeweitet werden. Die neuen Regelungen gelten allerdings nicht für Lkw-Fahrer*innen. Für sie soll eine eigene Richtlinie kommen. Wann das passiert, ist indes noch unklar. Doch der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt hinter dem Machbaren weit zurück, kritisieren DGB und Linksfraktion. »Das im Koalitionsvertrag formulierte Versprechen, bei der Umsetzung der Richtlinie für ›Gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‹ zu sorgen, wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht eingelöst«, heißt es im Antrag der Linksfraktion. Unter anderem kritisieren die Abgeordneten, dass die zwingende Anwendung von Tarifverträgen für entsendete Beschäftigte nur für bundesweit gültige allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten soll. Doch es gibt viele regionale Branchentarifverträge. Die aber sollen erst bei der verlängerten Entsendedauer von zwölf bis 18 Monaten gelten. Für den DGB ist das ein Verstoß gegen die neue EU-Entsenderichtlinie und damit gegen Unionsrecht. Die Gewerkschaft IG BAU bezeichnet die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Trennung von »Mindestentgeltsätze« und »sonstigen Entgeltbestandteilen«, die explizit nicht in der EU-Richtlinie vorkommt, ebenso als rechtswidrig. Die Entgeltgleichheit sei ein »zwingender Bestandteil« der EU-Richtlinie. »Der Skandal um die miesen Arbeitsbedingungen, den wir gerade in der Fleischindustrie beobachten, ist auch in anderen Branchen, in denen Entsendung vorkommt, überhaupt nichts Neues«, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel gegenüber »nd«. Der Gesetzgeber habe jetzt endlich die Möglichkeit, die Missstände zu beenden. »Aber er nutzt die neuen Spielräume bei der Umsetzung des EU-Rechts nur schlecht oder gar nicht«, so Piel weiter. »Wenn das Gesetz so kommt, wie von der Bundesregierung vorgeschlagen, können entsendete Beschäftigte von gleichem Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort und angemessenen Unterkünften weiter nur träumen.« Das Parlament müsse nachbessern…“ Artikel von Jörg Meyer vom 28.5.2020 in neues Deutschland online externer Link
  • [DGB] Heils Umsetzung der Entsenderichtlinie: Versprochen – und nicht geliefert / [IG BAU] Bundesregierung bleibt hinter EU-Standards zurück
    • [DGB] Heils Umsetzung der Entsenderichtlinie: Versprochen – und nicht geliefert
      “Die Bundesregierung muss bis zum Sommer die revidierte EU-Entsenderichtlinie in nationales Recht umsetzen. Ziel ist, die Arbeitsbedingungen von entsandten Beschäftigten zu verbessern, die immer wieder Opfer von Missbrauch, Lohn- und Sozialdumping werden. Bundesminister Heil hat dem Kabinett jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der geänderten Entsenderichtlinie heute beschlossen. Aus Sicht der Gewerkschaften wird der Entwurf diesem Ziel nur in wenigen Punkten gerecht, zum Beispiel bei der angekündigten Personalaufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). In vielen anderen Punkten widerspricht der Entwurf aber den Vorgaben der EU-Richtlinie sowie den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und wird die Situation der Betroffenen nicht wesentlich verbessern. Dazu sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort – das hat Bundesminister Heil den entsandten Beschäftigten versprochen. Hinter diesem Versprechen bleibt der jetzt vorliegende Gesetzentwurf meilenweit zurück. Die Chancen für Verbesserungen, die die revidierte Richtlinie bietet, werden nicht annähernd ausgenutzt. Außerdem werden neue rechtliche Schlupflöcher geschaffen, die es Arbeitgebern weiterhin möglich machen werden, Menschen zu unwürdigen Bedingungen arbeiten und leben zu lassen. Der Gesetzentwurf ist in vielen Punkten enttäuschend und Deutschland als reiche Industrienation wird seiner Vorbildrolle in der europäischen Union damit nicht im Mindesten gerecht. Das Gesetz ist in der vorgeschlagenen Fassung in vielen Punkten sogar unionsrechtswidrig. Das ist nicht nur schlecht für die Beschäftigten – ein Vertragsverletzungsverfahren für Deutschland und die Bundesregierung scheint nicht ausgeschlossen. Entgegen der in der EU-Richtlinie viel weiter gehenden vorgesehenen Möglichkeiten sieht der Gesetzentwurf nur vor, dass durch Rechtsverordnung erstreckte tarifliche Mindestentgeltsätze lediglich die untersten drei Entgeltstufen auch automatisch für die entsandten Beschäftigten gelten sollen. Sie werden also weiterhin deutlich schlechter gestellt. Das gilt auch, weil überhaupt kein Gebrauch von der Möglichkeit in der Richtlinie gemacht wird, dass neben den ohnehin allgemeinverbindlichen Tarifverträgen auch weitere für die entsandten Beschäftigten erstreckt werden könnten. Außerdem sollen nur bundesweite allgemeinverbindliche Tarifverträge auf Entsandte Anwendung finden. Die Entsenderichtlinie lässt ausdrücklich auch die Anwendung regionaler Tarifverträge zu. Obwohl die Richtlinie klare Regeln für die Unterkünfte der Beschäftigten vorsieht, schafft der Gesetzentwurf auch hier neue Lücken. Das bedeutet im schlimmsten Fall für die Beschäftigten weiter: Hausen auf 10 Quadratmetern mit viel zu vielen Menschen und miese hygienische Bedingungen. Die Gewerkschaften appellieren mit Nachdruck, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren deutlich nachzubessern. So kann er nicht bleiben!“ DGB-Pressemitteilung vom 12.02.2020 externer Link
    • Reform des Arbeitnehmerentsendegesetzes – IG BAU: Bundesregierung bleibt hinter EU-Standards zurück
      “Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) kritisiert die im Kabinett beschlossene Reform des Arbeitnehmerentsendegesetztes. „Der Vorschlag springt viel zu kurz. Ziel muss es sein, alle Beschäftigten in Deutschland gleich zu behandeln – unabhängig von ihrem Herkunftsland. Dagegen zementiert dieser Reformvorschlag die Ungleichbehandlung in wichtigen Punkten“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. „Wir haben jahrzehntelange Erfahrungen mit Entsendungen am Bau. Diese haben gezeigt: Ungleichbehandlung von heimischen und entsandten Arbeitnehmer*innen schadet den Beschäftigten und dem Wettbewerb. Es war überfällig, dass die EU die Entsenderichtlinie so novelliert hat, dass das Prinzip ‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ jetzt vollständig greifen kann. Wir erwarten von der Reform der Bundesregierung, dass Deutschland dies ausschöpft und nicht hinter den zulässigen EUStandards zurückbleibt.“ Die IG BAU kritisiert im Einzelnen, dass entsandte Arbeitnehmer*innen weiter beim Lohn benachteiligt werden.  Sie erhalten keinen zwingenden Anspruch auf sämtliche Lohnbestandteile wie Zulagen, Zuschläge und Gratifikationen u.ä.. Das Lohngitter wird rechtssicher nur zu einem Bruchteil auf Entsandte angewandt. Gerade qualifizierte Experten werden so Lohndumping ausgesetzt und die Tarifautonomie untergraben. Schließlich greift die Idee, das Arbeitnehmerentsendegesetz nur für bundesweite Tarifverträge anzuwenden, deutlich zu kurz. Den Bundesländern wird die Möglichkeit verbaut, gemeinsam mit den Tarifvertragsparteien regionale Missstände anzupacken. Den entsandten Beschäftigten den gleichen Lohn vorzuenthalten, bleibt massiv hinter den Möglichkeiten der EU-Richtlinie zurück. Gleichzeitig schwächt es in bedrohlichem Ausmaß die Tarifbindung, deren Stärkung sich die Bundesregierung eigentlich zum Ziel gesetzt hatte.“ IG BAU-Pressemitteilung vom 13.02.2020 externer Link
  • Entsenderichtlinie: Gewerkschaften lehnen Gesetzentwurf ab 
    “Der DGB und seine Mitgliedgewerkschaften fordern umfangreiche Nachbesserungen beim Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie. Der Entwurf bleibt in der jetzigen Fassung weit hinter den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages sowie hinter den Vorgaben der Richtlinie zurück. (…) In den nächsten Tagen soll im Kabinett ein entsprechender Gesetzentwurf beschlossen werden. Nach wie vor besteht jedoch kein Anlass zur Freude, denn der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums bleibt weit hinter den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages, aber auch hinter den Richtlinienvorgaben zurück. Bei den bisher seitens des Ministeriums und im aktuellen Gesetzentwurf geplanten Änderungen im Arbeitnehmerentsendegesetz muss deshalb in vielen Punkten deutlich nachgebessert werden. Ende November 2019 legte auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz fest, dass die Neuerungen der umzusetzenden Entsenderichtlinie Fortschritte ermöglicht und umzusetzen sind: Das gilt besonders für die Standards für Unterkünfte, die Entlohnung und die neuen Möglichkeiten der Erstreckung von im Einsatzstaat geltenden Tarifverträgen. Sie fordert die Bundesregierung zudem auf, den Ländern im Rahmen der Umsetzung die Möglichkeit zur rechtssicheren Erweiterung ihrer landesrechtlichen Tariftreueregelungen zu geben. „Es wäre mehr als angebracht, wenn sich die Bundesregierung das zu Herzen nehmen würde und auf diesen guten Beschluss aufspringt“, so DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. „Es kann nicht sein, dass europäischen Errungenschaften der neuen Entsenderichtlinie durch eine unionsrechtswidrige Mogelpackung unterlaufen werden.“ (…) Eine für fairen Wettbewerb und angemessene Arbeitsbedingungen der entsandten Beschäftigten notwendige Erstreckung dieser Tarifverträge auch auf Entsendebetriebe wäre jedoch nur möglich, wenn die im Referentenentwurf vorgesehene Begrenzung auf drei Entgeltstufen und das Erfordernis eines bundesweiten Tarifvertrages gestrichen werden. Es muss darüber hinaus gewährleistet werden, dass künftig neben allgemeinverbindlichen Tarifverträgen auch allgemein wirksame Tarifverträge und die Tarifverträge der repräsentativsten Organisationen Anwendung finden – all dies findet sich im bisher vorliegenden Gesetzentwurf nicht wieder und muss deshalb dringend nachgebessert werden. Die revidierte Entsenderichtlinie macht noch einmal deutlich, dass die erweiterten Möglichkeiten insbesondere auch im Vergaberecht für die Ermöglichung von Tariftreueklauseln Bedeutung haben und auch diesbezüglich umzusetzen sind…“ Beitrag vom 04.02.2020 vom und beim DGB externer Link
  • „Entsendung fair gestalten“: IG BAU fordert stärkere Kontrolle des Sozialversicherungsschutzes 
    “Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert eine Stärkung des Sozialversicherungsschutzes in Europa. „Arbeitnehmer*innen haben Anspruch auf eine Sozialversicherung. Vor allem entsandten Beschäftigten wird  dieses Recht aber oft vorenthalten. Kriminelle Unternehmer brauchen kaum mit Strafen zu rechnen, weil die Kontrollen so kompliziert sind, dass Verstöße in der Praxis sehr schwer nachweisbar sind“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. „Der Sozialversicherungsbetrug schadet dabei nicht nur den Beschäftigten, sondern verzerrt auch den Wettbewerb zu Lasten der rechtstreuen Unternehmen. Deshalb muss bereits zeitlich vor einer Entsendung zwingend die Beantragung einer sogenannten A1-Bescheinigung vorgeschrieben werden. Die Bundesregierung muss ihren Kurs im aktuellen europäischen Gesetzgebungsverfahren um 180 Grad ändern. Derzeit fährt sie eine Linie, die die Kontrollmöglichkeiten sogar noch weiter beschneiden würde.“ Mit der A1-Bescheinigung wird überhaupt erst nachprüfbar, ob ein Beschäftigter bei einer Sozialversicherung in einem EU-Staat angemeldet ist. Sie werden von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zwar kontrolliert, aber bei Entsendungen klappt die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Herkunfts- und Zielstaaten nicht reibungslos. „Das Prinzip, dass alle Beschäftigte sozialversichert sind, muss mit allen Mitteln wirksam durchgesetzt werden“, sagte Robert Feiger. „Deshalb brauchen wir zusätzlich eine europäische Sozialversicherungsnummer und die digitale Verknüpfung der europäischen Sozialversicherungsregister.“ IG BAU Pressemitteilung vom 31.01.2020 externer Link
  • Es fährt ein Zug nach Nirgendwo… Sozialdumping ist ein Fall für das EU-Wettbewerbsrecht und stellt eine Verletzung der EU-Verträge dar
    „… „Gesetz verabschiedet – Umgehung gefunden.“ So lautet ein italienisches Sprichwort. Wird die reformierte EU-Entsenderichtlinie ein solches Schicksal erleiden? Sie soll im europäischen Binnenmarkt sicherstellen, dass für gleiche Arbeit am gleichen Ort der gleiche Lohn bezahlt wird. Diesem Grundsatz weht allerdings ein scharfer Wind entgegen: durch die Arbeitgeber, weil ein wesentliches Preiselement, nämlich die Lohnkomponente, reguliert wird. Und durch manche Mitgliedstaaten, weil ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil, nämlich niedrige Löhne, bei grenzüberschreitender Arbeit verlorengeht. Oder, wie es ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Fall Henry am Zug zusammenfasst: Was für die einen Sozialdumping ist, ist für andere ganz einfach Beschäftigung. Die Antwort der Gewerkschaften: Sozialdumping ist ein Fall für das EU-Beihilfenrecht und stellt eine Vertragsverletzung dar. Unfairer Wettbewerb mit niedrigen Löhnen und Lohnnebenkosten ist neben unfairem Steuerwettbewerb die größte Bedrohung für den Zusammenhalt in der Europäischen Union. (…) Das Modell des Sozialversicherungsdumpings ähnelt dem des unfairen Steuerwettbewerbs, das die EU-Kommission bereits als Verstoß gegen das EU-Beihilfenrecht eingestuft hat. Deshalb nehmen Gewerkschaften das Instrument des Beihilfenrechts nun für sich in Anspruch: Der Verzicht auf Sozialversicherungsbeiträge im Entsendefall bedeutet einen Verzicht auf staatliche Einnahmen, ist also eine Subvention von Unternehmen, die Beschäftigte entsenden. Durch die niedrigen Lohnnebenkosten sind die Beschäftigten im Empfangsmitgliedstaat billiger als inländische Arbeitskräfte, für die Sozialversicherungsbeiträge ohne Rabatt vom Arbeitgeber zu leisten sind. Deutscher, Österreichischer und Europäischer Gewerkschaftsbund haben deshalb im Jahr 2019 Beihilfenbeschwerden eingebracht und die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens angeregt. Es ist ein Test: Wirken die harten Sanktionen, die für die wirtschaftlichen Grundrechte gelten, auch für die Interessen der sehr realen Beschäftigten auf ihren „immateriellen Arbeitsplätzen“? Von der Antwort wird abhängen, ob der EU-Binnenmarkt auch für seine Bürger*innen und Beschäftigten Schutz gewährt, oder ob er nur Unternehmen und ihr Finanzkapital protegiert…“ Artikel von Susanne Wixforth vom 15. Januar 2020 im WSI-Blog externer Link
  • Entsenderichtlinie: Lohndumping unter dem Schutz des Europarechts 
    „Der Europäische Gerichtshof kann es einfach nicht lassen. Er will sich nicht damit abfinden, dass die Politik das Prinzip der gleichen Behandlung gleicher Arbeit am gleichen Ort durchzusetzen versucht. Speziell passt ihm nicht, dass der europäische und die mitgliedstaatlichen Gesetzgeber Unternehmen daran hindern, Lohndumping mittels „regime shopping“ zu betreiben. (…) Dem Lohndumping wären Tür und Tor geöffnet, könnten sich Arbeitgeber aussuchen, welches Arbeitsrecht und welches Lohnniveau für welche Gruppen von Beschäftigten an einem Arbeitsort, etwa einer Baustelle, gelten sollen. Um diese Gefahr zu begrenzen, verabschiedete der europäische Gesetzgeber im Jahr 1996 die Entsenderichtlinie. In Artikel 3 (Absatz 1) listet sie Schutzbestimmungen wie beispielsweise Mindestlohnsätze sowie Höchstarbeitszeiten auf, bei denen nicht das Herkunftslandprinzip, sondern dass Bestimmungslandprinzip gelten muss. Hier ist das Empfängerland zur Anwendung seines Arbeitsrechts verpflichtet. (…) Noch vor seiner Entscheidung über die ungarischen und polnischen Klagen gegen diese Reform (…) greift der EuGH nun erneut ein, und zwar mit seinem Dobersberger-Urteil vom 19. Dezember 2019 (EuGH, C-16/18,). Erneut erschwert er die Durchsetzung des arbeitsrechtlichen Territorialitätsprinzips – auf ebenso überraschende wie irritierende Weise. Denn diesmal geht es um den Anwendungsbereich der Richtlinie. (…) Wie so oft, kommt es auch hier gar nicht darauf an, ob und wie extensiv die neuen Wege zur Lohndrückerei mittels Anknüpfung an ausländisches Recht am Ende tatsächlich genutzt werden. Auch wenn sie nur wenig genutzt werden, hat sich das Kräfteverhältnis zwischen Kapital und Arbeit verändert. Denn die glaubhafte Androhung des Ausweichens auf ausländische Tarifverträge und ausländisches Arbeitsrecht genügt, um sich die inländischen Beschäftigten und ihre Betriebsräte und Gewerkschaften gefügig zu machen. Man wird den Verdacht nicht los, dass das europäische Höchstgericht nichts anderes bezweckt hat. Seine destruktive Vorgehensweise macht fassungslos und verlangt nach einer kraftvollen Antwort.“ Kommentar von Martin Höpner vom 7. Januar 2020 bei Makroskop externer Link
  • [DGB] Kein Weihnachtsgeschenk für entsandte Beschäftigte 
    Mit der Umsetzung der Entsenderichtlinie sollte endlich Schluss sein mit Dumpinglöhnen, miesen Arbeitsbedingungen und menschenunwürdigen Unterkünften für entsandte Beschäftigte. Doch der aktuell vorliegende Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Heil gewährleistet dies nicht. Konnten sich mit der neuen EU-Entsenderichtlinie im Juli 2018 entsandte Beschäftigte noch freuen, dass sich ihre Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen deutlich verbessern werden, ist jetzt klar: Diese Freude war nur von kurzer Dauer! Die Bundesregierung hat aktuell einen Gesetzentwurf vorgelegt, der für entsandte Beschäftigte alles andere als ein vorweihnachtliches Geschenk ist. Im Gegenteil: Er bleibt weit hinter den Erwartungen und in Teilen auch hinter den europäischen Vorgaben zurück. Die EU-Richtlinie sieht vor allem höhere Standards für Unterkünfte und einen neuen Entlohnungsbegriff vor. Sie schafft zudem neue Möglichkeiten, um die Bindung an die im Einsatzstaat geltenden Tarifverträge zu verbessern. Die Bundesregierung muss die Richtlinie bis zum Sommer 2020 in nationales, deutsches Recht umsetzen und hat dazu jetzt einen ersten Entwurf vorgelegt. Und der greift kurz gesagt viel zu kurz und bleibt teilweise hinter den unionsrechtlichen Vorgaben zurück: Bei Kontrollen und Strafen für Verstöße plant Arbeitsminister Heil sogar Rückschritte, indem er die Kompetenzen des Zolls hinsichtlich tariflicher Mindestentgelte einschränkt. Auch die Möglichkeiten erweiterter Anwendung von Tarifverträgen werden nicht genutzt, so dass eine bessere Tarifbindung und breitere Tarifgeltung ein leeres Versprechen bleibt…“ DGB-Beitrag vom 19.12.2019 externer Link
  • Es fährt ein Zug nach Nirgendwo: Reales Sozialdumping mit „immateriellen Arbeitsplätzen“ in der EU 
    „Was für die einen Sozialdumping ist, ist für andere ganz einfach Beschäftigung“, so rechtfertigt ein europäischer Generalanwalt, dass das Prinzip von „gleichem Lohn am gleichen Ort für die gleiche Arbeit“ nur mit Abstrichen gilt. Die Antwort der Gewerkschaften lautet: Sozialdumping ist ein Fall für das EU-Wettbewerbsrecht und stellt außerdem eine Verletzung der EU-Verträge dar. (…) Unfairer Wettbewerb mit niedrigen Löhnen und Lohnnebenkosten ist neben unfairem Steuerwettbewerb die größte Bedrohung für den Zusammenhalt in der Europäischen Union. Der EuGH scheint diese zentrifugalen Kräfte zu befeuern, indem er Maßnahmen von Mitgliedstaaten, die eine Umgehung der EU-Entsenderichtlinie verhindern sollen, als EU-rechtswidrig beurteilt. Dabei zielte der europäische Gesetzgeber mit der Reform der EU-Entsenderichtlinie darauf ab, das Prinzip der Gleichbehandlung für alle Beschäftigten umzusetzen und unfairen Wettbewerb damit zu verhindern. Gleichzeitig soll die Verordnung betreffend die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sicherstellen, dass entsandte Beschäftigte sozialversichert sind. Der Nachweis dazu erfolgt durch die sogenannte A1-Bescheinigung des Herkunftslandes. Soweit, so gut – auf dem Papier. Der Realitätscheck sieht jedoch anders aus. (…) Was haben der Orient-Express und ein Zug der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB) gemeinsam? In beiden arbeitet das Servicepersonal in einem Zug, durchfährt aber damit mehrere Grenzen und Rechtsräume. Während Agatha Christie die Frage nach dem anwendbaren Recht in Bezug auf den Mordfall nicht weiter interessierte, ist sie für die ÖBB bei der Entlohnung des Zugpersonals äußerst relevant. Auf ÖBB-Verbindungen von Budapest nach München wurde das Personal bis zuletzt von einem ungarischen Subunternehmer, Henry am Zug, zur Verfügung gestellt. Das österreichische Recht sieht vor, dass eine solche Entsendung von Beschäftigten über Ländergrenzen hinweg vorab angezeigt werden muss. Henry am Zug jedoch meldete seine Beschäftigen nicht und entlohnte sie für die Fahrt von Ungarn über Österreich nach Deutschland ausschließlich nach ungarischem Recht. (…) Nachdem die fehlende Meldung bei einer Kontrolle festgestellt wurde, landete der Fall vor österreichischen Gerichten – und wurde schließlich zur Klärung dem EuGH vorgelegt. Der für die Rechtssache zuständige Generalanwalt hinterfragt nun die Verhältnismäßigkeit der Meldepflicht: Denn die Gewährleistung der Beschäftigtenrechte beschränke die grenzüberschreitende Bereitstellung von Dienstleistungen, die als wirtschaftliche Grundfreiheit auf dem Binnenmarkt besonderen Schutz erfährt. (…) Das Modell des Sozialversicherungsdumpings ähnelt dem des unfairen Steuerwettbewerbs, das die EU-Kommission bereits als Verstoß gegen das EU-Beihilfenrecht eingestuft hat. Deshalb nehmen Gewerkschaften das Instrument des Beihilfenrechts nun für sich in Anspruch: Der Verzicht auf Sozialversicherungsbeiträge im Entsendefall bedeutet einen Verzicht auf staatliche Einnahmen, ist also eine Subvention von Unternehmen, die Beschäftigte entsenden. Durch die niedrigen Lohnnebenkosten sind die Beschäftigten im Empfangsmitgliedstaat billiger als inländische Arbeitskräfte, für die Sozialversicherungsbeiträge ohne Rabatt vom Arbeitgeber zu leisten sind…“ DGB-Kommentar von Susanne Wixforth vom 2. Dezember 2019 externer Link
  • Tricks auf dem Bau: Slowenien verlangt von im Ausland tätigen Unternehmen geringere Sozialversicherungsbeiträge –  Deutsche Gewerkschaften legen bei der EU-Kommission Beschwerde ein 
    “Auf deutschen Baustellen geht es mittlerweile international zu. Bauunternehmer engagieren jeden zehnten Arbeiter im Ausland, meist stammen sie aus Osteuropa. (…) Zum einen, weil die Auftragsbücher gut gefüllt sind, es vielen Betrieben aber an den nötigen Fachkräften fehlt. Zum anderen sind die ausländischen Firmen günstig. Nicht selten geht das zulasten der Arbeiter, die oft niedrigere Löhne erhalten als ihre heimischen Kollegen. Und auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen versuchen jene Unternehmen immer wieder, sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Jetzt hofft die deutsche Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) auf ein europäisches Machtwort in der Sache – seit dem 23. Oktober liegt der Europäischen Kommission eine Beschwerde über Slowenien von der IG Bau vor. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) haben sich dem angeschlossen. Der Grund des gewerkschaftlichen Unmuts liegt darin, dass Slowenien von Unternehmen, die Arbeiter ins Ausland schicken, niedrigere Sozialversicherungsbeiträge verlangt als von denen, die im heimischen Gewerbe tätig sind. Anstelle des vollen Satzes müssen jene Unternehmen in Slowenien nur 60 Prozent des Sozialversicherungsbeitrags zahlen. Zudem bemessen sich die Abgaben nicht an den tatsächlich gezahlten Löhnen, sondern am slowenischen Durchschnittslohn. (…) Der Ruf nach den europäischen Institutionen diene auch dazu, die Aufmerksamkeit auf die grundsätzliche Problematik zu lenken, sagt Wixforth. Eine Novellierung der europäischen Entsenderichtlinie tritt kommendes Jahr in Kraft. Sie soll sicherstellen, dass ausländische Arbeiter künftig die gleichen Löhne für die gleiche Arbeit am selben Ort bekommen. Nun gelte es, auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen Schlupflöcher zu schließen, betont die Gewerkschafterin. (…) Für Marko Tanasic vom Verband der freien Gewerkschaften Sloweniens (ZSSS) stehen die Verlierer dagegen jetzt schon fest: die slowenischen Wanderarbeiter – wobei der Großteil von ihnen gar nicht aus Slowenien stamme, sondern aus anderen Ländern des ehemaligen Jugoslawiens, viele Bosnier und Serben seien darunter, berichtet der ehemalige Polizist. Tanasic erklärt, dass ihr Anspruch auf Arbeitslosenversicherung, Krankengeld oder eine angemessene Rente durch die geringen Sozialversicherungsbeiträge dahinschmelze. „Sie sind gefangen. Sie können es sich nicht leisten, arbeitslos oder nur krank zu werden, sie müssen arbeiten“, sagt Tanasic. Außerdem hätten sie in ihrer Heimat meist eine Familie zu versorgen. Das wüssten die Unternehmen und nutzten die schlechte Verhandlungsposition der Arbeiter oft schamlos aus. Es sei gängige Praxis, den Arbeitern in mündlichen Verabredungen höhere Löhne zu versprechen, als dann später tatsächlich gezahlt würden. Auch deshalb unterstütze er den Vorstoß der IG Bau voll und ganz.“ Artikel von Simon Groß vom 26.11.2019 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Die neue EU-Entsenderichtlinie: Weniger Konkurrenz und mehr Gerechtigkeit? Das Bundesarbeitsministerium hat Änderungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf den Weg gebracht 
    “… Was gibt die neue EU-Entsenderichtlinie den Nationalstaaten mit auf den Weg? Ausländische Arbeitnehmer müssen künftig nach genau den gleichen Bedingungen beschäftigt werden wie ihre einheimischen Kollegen. Die EU will die entsandten Arbeitnehmer in Europa damit besser vor Sozial- und Lohndumping schützen. Allerdings ist das mit dem Schutz vor Sozialdumping so eine Sache, wie ich bereits im vergangenen Jahr kritisch angemerkt habe, denn »neben dem „Lohndumping“ wurde und wird immer auch der Begriff „Sozialdumping“ verwendet – und hier gibt es eine Leerstelle zu vermelden auch bei dem nun erreichten Kompromiss auf europäischer Ebene: „Unterschiede bleiben bei der Sozialversicherung, … Die entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in der Heimat oft preiswert kranken- oder rentenversichert. So sind Lohnkosten unter dem Strich bei entsandten Arbeitnehmern nach wie vor günstiger als bei einheimischen“. Das angesprochene „Sozialdumping“ wird man nur verstehen, wenn man sich den Formenwandel der Entsenderichtlinie genauer anschaut: Die Richtlinie wurde ursprünglich geschaffen, um ins Ausland „entsandte Arbeiter“ zu schützen. So konnten beispielsweise Franzosen im EU-Ausland arbeiten, ohne die großzügige französische Sozialversicherung zu verlieren – denn die Richtlinie verschließt gerade den Zugang zu dem Sozialversicherungssystem des Ziellandes: Für entsandte Arbeitnehmer gelten hier während der ersten 24 Monate einer Entsendung die Bestimmungen des Herkunftslandes. Der EU-Beitritt der osteuropäischen Länder hat dieses Prinzip aber auf den Kopf gestellt. Jetzt wird mit Hilfe dieses Regelwerks schlicht und einfach krasses Lohn- und Sozialabgabendumping betrieben. (…) Bei dem immer wieder kritisierten „Lohndumping“ hingegen wird es erhebliche Änderungen im Sinne einer Verbesserung geben. Bisher sah die über 20 Jahre alte Richtlinie vor, dass Arbeitnehmer, die auf Zeit zur Arbeit in ein anderes Land entsandt werden, den dort geltenden Mindestlohn erhalten. Nun soll „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ auch für entsandte Arbeitnehmer gelten. Künftig sollen in allen Branchen allgemeinverbindliche und bundesweite Tarifverträge grundsätzlich auch auf entsandte Arbeitnehmer angewandt werden. Bislang galt dies nur in der Baubranche. (…) »Bisher hatten entsandte Arbeitnehmer nur Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn oder bundesweit geltende, tarifliche Branchenmindestlöhne, wie es sie im Baugewerbe gibt. Künftig soll bei der Grundvergütung nach Tätigkeit und Qualifikation unterschieden werden – ein entsandter Arbeitnehmer kann also nicht einfach mit den Mindestsätzen abgespeist werden. Dabei kann die Differenzierung bis zu drei Stufen umfassen, also etwa zwischen Ungelernten, Fachkräften und Experten unterschieden werden.« Die gesetzlichen Urlaubs- oder Arbeitszeitbestimmungen gelten – wie auch schon in der alten Fassung – auch für entsandte Arbeitnehmer…“ Beitrag von Stefan Sell vom 16.11.2019 bei Aktuelle Sozialpolitik externer Link
  • Neue Europäische Arbeitsbehörde (ELA) in Brüssel geht an den Start: Gegen Ausbeutung im Osten? 
    “Bisher war die “soziale Säule” der EU nur ein vages Versprechen. Das soll sich nun ändern: Eine neue Behörde soll gegen die Ausbeutung von “entsendeten” Osteuropäern vorgehen. Vor allem in Deutschland gibt es Probleme. Weniger Geld, kein Urlaub, keine Sozialabgaben: Für viele Arbeitnehmer aus Osteuropa ist das Alltag, wenn sie von dubiosen Leiharbeitsfirmen nach Westeuropa geschickt werden. Doch nun will die Europäische Union der Ausbeutung und dem Sozialbetrug einen Riegel vorschieben. Am Mittwoch geht die neue Europäische Arbeitsbehörde (ELA) in Brüssel an den Start. Sie soll dem Missbrauch auf die Spuren kommen und helfen, die Rechte der entsendeten Arbeitnehmer durchzusetzen. Das wird nicht leicht, warnen die europäischen Gewerkschaften. (…) Die meisten dokumentierten Fälle spielen in Deutschland. So wurden zehn bulgarische Arbeitnehmer von Januar bis August 2019 zum Hausbau in das größte EU-Land entsendet. Seit Juni wurde ihnen jedoch kein Lohn mehr gezahlt. Nachdem sich die Gewerkschaften eingeschaltet hatten, bekamen sie 1350 Euro – statt der fehlenden 9766 Euro. …“ Meldung im Lost in Europe Blog vom 16.10.2019 externer Link
  • Bericht der Friedrich-Ebert-Stiftung zur Tagung „Entsandte Beschäftigte schützen! Zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie in deutsches Recht“ am 17. September 2019 in Berlin 
    „Wie kaum ein anderes Recht, steht die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU, die jedem EU-Bürger erlaubt, in einem anderen EU-Mitgliedsland eine Arbeit aufzunehmen, für die europäische Einigung. Schließt ein ausländischer Arbeitnehmer mit einem deutschen Unternehmen einen Arbeitsvertrag ab, ist die Sache klar: Der ausländische Arbeitnehmer unterliegt deutschem Arbeitsrecht und ist da-mit in seinen Arbeitsrechten dem deutschen Mitarbeiter gleichgestellt. Im Rahmen einer zweiten Grundfreiheit des Binnenmarktes –der Dienstleistungsfreiheit – können Unternehmen ihre Ange-stellten zudem ins EU-Ausland schicken, um dort eine Dienstleistung zu verrichten. Zwar soll hier das Prinzip „Gleicher Lohn, für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ gelten, jedoch zeigt sich in derPraxis das zahlreiche Schlupflöcher und illegale Praktiken existieren, die entsandte Arbeitnehmer_innen um ihren Lohn bringen und Sozialstandards in Deutschland unterminieren.Mit der Revision der EU-Entsenderichtlinie möchte die EU die Situation der entsandten Arbeitneh-mer_innen verbessern und sie mit einheimischen Arbeitnehmer_innen weitgehend gleichstellen. Für die EU-Richtlinie, die nun in deutsches Recht umgesetzt werden soll, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereits ein Eckpunktepapier erarbeitet. Bis zum 20. Juli 2020 muss die Bundesregierung eine endgültige gesetzliche Regelung beschlossen haben. Auf der Fachkonferenz „Entsandte Beschäftigte schützen – zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie in Deutsches Recht“ am 17. September in der FES wurden die Eckpunkte, wie auch die Kommentare der deutschen Gewerkschaften besprochen, es wurden Berichte aus der Praxis der betroffenen Arbeitnehmer_innen gegeben und eine Diskussionsrunde mit Abgeordneten von SPD, Linkspartei Bündnis 90/Die Grünen und CDU zur politischen Umsetzung geführt…“ Bericht zur Fachkonferenz am 17. September 2019 in der FES-Berlin bei der Friedrich-Ebert-Stiftung externer Link
  • Eckpunkte Entsendegesetz und Kommentar des DGB 
    Um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen entsandter Arbeitnehmer, also Arbeitnehmern, die von ihrem Arbeitgeber vorübergehend ins Ausland geschickt werden, zu erreichen, hat die Europäische Union eine Revision der EU-Entsenderichtlinie beschlossen, die die Mitgliedstaaten bis 30. Juli 2020 in ihren nationalen Gesetzen umsetzen müssen. Es besteht also Zeitdruck. Daher benennt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hiermit Eckpunkte, wie das Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Deutschland überarbeitet werden soll. Im Sommer soll auf Basis dieser Eckpunkte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.“ Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 10. Mai 2019 zu Eckpunkte des BMAS zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie externer Link , siehe dazu:

    • „Mobilität muss fair gestaltet sein“. DGB begrüßt Eckpunktepapier zur Entsenderichtlinie
      Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat ein Eckpunktepapier zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie vorgestellt. „Nach jahrzehntelangem Stillstand bewegt sich endlich etwas“, sagt DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. Jetzt geht es darum, dass die Verbesserungen auch wirklich bei den Beschäftigten ankommen. (…) Mit der neuen Entsenderichtlinie gilt der Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat nun ein Eckpunktepapier zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht vorgestellt. (…) Nun muss ein konsequentes und entschlossenes Handeln der Bundesregierung mit dem Ziel folgen, die revidierte Entsenderichtlinie unter Nutzung sämtlicher Spielräume schnell und effektiv umzusetzen. Es muss auch gewährleistet sein, dass künftig erweiterte Möglichkeiten der Anwendung von allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen genutzt werden. Deshalb müssen künftig im Entsendebereich mehr AVE-Tarifverträge und auch allgemein wirksame Tarifverträge gelten.“ DGB-Mitteilung vom 13.05.2019 externer Link
  • Die Reform der Entsenderichtlinie: Staatlich organisierte Ausbeutung europaweit 
    „Die EU beschließt im Frühsommer die Reform einer großen Errungenschaft für ihre Bürger: Der freie Verkehr von Dienstleistungen in der EU wird endlich gerecht, üble Ausbeutung und Sozialdumping beendet, der gewerkschaftliche Traum vom ‚gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ real, zumindest außerhalb des Transportsektors. In den Worten des französischen Präsidenten Macron: „ein Europa, das seine Bürger besser schützt“. Fragt sich nur: Wovor, warum und wie? Worauf sich die Reform bezieht: staatlich organisierte Ausbeutung europaweit. Gegenstand der Kritik ist eine besondere Abteilung der europäischen Arbeitswelt, die sich aus einer der vier Säulen des europäischen Binnenmarktes, der Dienstleistungsfreiheit, ergibt. Mit dieser großen Errungenschaft werden zwei Prozent der europäischen Arbeitskräfte per Entsendung transnational mobil gemacht. Eine ganz wesentliche Besonderheit der Dienstleistungen, die auf den Heimatmärkten der europäischen Führungsmächte entschieden vermisst und im europäischen Ausland insbesondere nach der Osterweiterung entdeckt wird, ist der niedrige Preis, für den die Anbieter bereit sind, die geforderten Dienste so in besonders profitwirksamer Weise zu erbringen. In der europäischen Peripherie entsteht angesichts dieser Nachfrage stante pede eine ganz neue Gestalt von Unternehmen, deren Geschäft schlicht darin besteht, in ihrer Heimat Arbeitskräfte anzustellen, um diese dann für die gesuchten Dienstleistungen in fernen Ländern feilzubieten. (…) Mit der transnationalen Verwendung der Arbeit machen so nicht nur Kapitalisten über die Grenzen hinweg gute Geschäfte. Auch die jeweiligen Staaten haben Grund zur Freude: Für die Entsendeländer leistet ihre nationale Arbeitskraft, mit der am heimischen Standort kein Kapital etwas anzufangen weiß, im Ausland gute Dienste und schafft mitsamt der neuen Unternehmerschaft einen Beitrag zu ihrem nationalen Reichtum. Die Zielländer erschließen ihren vom Hochlohn gebeutelten Gewerbetreibenden günstige Arbeitskräfte. Neben diesem direkten Nutzen leistet diese Freisetzung der Konkurrenz am europäischen Arbeitsmarkt den Dienst, dem ‚Hochlohnarbeiter‘ aufzuzeigen, dass er keine Besitzstände hat. So leistet die Beschäftigung auswärtiger Arbeitskräfte einen entscheidenden Beitrag zur Etablierung eines eigenen veritablen Niedriglohnsektors in den ‚Hochlohnländern‘…“ Artikel aus GegenStandpunkt 3-18 externer Link
  • Die Entsenderichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof 
    „… Ende Mai stimmte das Europäische Parlament (EP) einem zwischen Ministerrat und EP ausgehandelten Kompromiss für eine Reform der Entsenderichtlinie (96/71/EG) zu. Für eine solche Reform hatten die Gewerkschaften lange gekämpft. Denn der Gegenstand der Reform ist für die Gewerkschaften von elementarer Bedeutung. Es geht um nicht weniger als um das Territorialitätsprinzip des Arbeitsrechts (ein Land, ein Arbeitsrecht). (…) Seit der EuGH die Entsenderichtlinie in seiner umstrittenen Laval-Entscheidung überraschend restriktiv interpretiert und dabei auch in das Streikrecht eingegriffen hatte, forderten die Gewerkschaften Nachbesserungen. Gewiss, nicht alle gewerkschaftlichen Forderungen wurden in der 2018er Reform erfüllt. Aber es steht außer Frage, dass die im Mai beschlossene Reform in die richtige Richtung ging. Wie sich nunmehr herausstellt, ist die Auseinandersetzung um die Reform noch nicht beendet. Sie wechselt lediglich von der politischen in die juridische Arena. Denn die polnischen und ungarischen Regierungen, die bereits im Ministerrat gegen den Kompromiss gestimmt hatten, haben dem EuGH am 3. und 4. Oktober Klagen gegen die Reform übermittelt. Der europäische Gesetzgeber, so der Vorwurf, habe sein Mandat überschritten. Wieder einmal also werden wir Zeugen einer wirtschafts- und sozialpolitisch brisanten Auseinandersetzung vor dem europäischen Höchstgericht. So wichtig der Streitgegenstand, nämlich die Reichweite europarechtlich legaler Durchbrechungen des für die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften elementaren arbeitsrechtlichen Territorialitätsprinzips, schon allein ist – die übergeordneten Implikationen des zu erwartenden EuGH-Urteils weisen noch weit über den Fall hinaus… „ Beitrag von Martin Höpner vom 23. Oktober 2018 bei Makroskop externer Link
  • Ein großer Erfolg: Die Reform der Entsenderichtlinie 
    „Seit langem fordern Gewerkschaften in der EU die Übertragung von mehr Schutzbestimmungen auf entsandte Beschäftigte. Die Verabschiedung der Reform der Entsenderichtlinie durch das Europäische Parlament ist ein Erfolg – und war durchaus keine Selbstverständlichkeit. (…) Der größte Anteil an Arbeitnehmerentsendungen findet sich im Bausektor. Gehen Sie an einer deutschen Baustelle vorbei, ist also alles andere als ausgemacht, dass für die dort Tätigen ausschließlich deutsches Arbeitsrecht gilt. Vielmehr dürfte für einige der Bauarbeiter auch polnisches oder etwa spanisches Arbeitsrecht Anwendung finden. Dasselbe gilt natürlich für französische und dänische Baustellen usw.: Auf das Prinzip „ein Ort, ein Arbeitsrecht“ ist kein Verlass mehr. Seither forderten die Gewerkschaften eine Reform der Entsenderichtlinie, die die Übertragung von mehr Schutzbestimmungen auf entsandte Beschäftigte erlaubt – und dies ist nun, gut 10 Jahre nach Laval, gelungen. Mit einer großen Mehrheit verabschiedete das EP am 29. Mai 2018 einen zwischen der Kommission, dem Ministerrat und dem EP ausgehandelten Kompromiss. 456 Parlamentarier stimmten für ihn, 147 dagegen, 49 enthielten sich. (…) Angesichts der immer heterogener gewordenen EU und der schweren Verwerfungen im Euroraum sind die Hoffnungen auf eine umfassende sozialpolitische Aktivierung des europäischen Gesetzgebers in weite Ferne gerückt, wenn sie überhaupt noch realistisch sind. Umso wichtiger ist es, das arbeitsrechtliche Territorialitätsprinzip, soziale Regulierungen sowie die Tarifautonomie auf Ebene der Mitgliedstaaten effektiver zu schützen als in der Vergangenheit. Der Erfolg bei der Reform der Entsenderichtlinie zeigt, dass es lohnt, sich hierfür einzusetzen.“ Beitrag von Martin Höpner vom 19. Juni 2018 bei Makroskop externer Link
  • Entsendung: Politik muss neue Möglichkeiten zur Begrenzung von Lohnwettbewerb nutzen 
    „Heute stimmt das EU-Parlament der Revision der Entsenderichtlinie zu. Damit lassen sich die Arbeitsbedingungen für entsendete Beschäftigte deutlich verbessern. Nun sind  Bundesregierung und Landesregierungen gefragt, entsprechende Gesetze zu erlassen. Nach Angaben der Europäischen Kommission für 2015 werden innerhalb der EU jährlich 1,5 Mio. Entsendungen gemeldet. Deutschland ist mit 28 % aller Entsendungen das Hauptzielland entsandter Beschäftigter (…). In Deutschland hat die Politik dadurch endlich effektivere Mittel zur Verfügung, mit denen sie die Arbeitsbedingungen entsendeter Arbeitskräfte deutlich verbessern und zugleich Lohnwettbewerb begrenzen kann. Die neue Entsenderichtlinie macht sogar den Weg frei, ganze Tarifverträge in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen. Somit kann nun also das gesamte Tarifgitter eines Tarifvertrages – und nicht nur die tarifvertraglich vereinbarten Mindestsätze – vorgeschrieben werden. Überdies können die Bundesländer nun wieder Tariftreue-Regelungen für die öffentliche Auftragsvergabe einführen, das heißt, Anbieterfirmen die Einhaltung lokal geltender Tarifverträge bei der Ausführung öffentlicher Aufträge vorschreiben. Auch dies hatte der EuGH verboten (…). Beide Maßnahmen würden auch einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Tarifvertragssystems leisten. (…) Mit der Revision der Entsenderichtlinie hat der europäische Gesetzgeber den Ball in das Feld der nationalen Politik zurück gespielt. Nachdem durch die Revision einige europarechtliche Beschränkungen wegfallen, ist es nun eine Frage des politischen Willens, ob die neuen Möglichkeiten zur Begrenzung von Lohnwettbewerb auch ergriffen werden. Es ist jetzt an der Bundesregierung und den Landesregierungen, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen.“ Beitrag von Daniel Seikel vom 29. Mai 2018 beim WSI-Blog der Hans-Böckler-Stiftung externer Link
  • [DGB] EP stärkt die Rechte entsandter Beschäftigter – Straßentransport nicht vergessen! 
    Das Europäische Parlament (EP) hat heute eine wichtige Entscheidung zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte in der EU getroffen. Mit großer Mehrheit bestätigte das Plenum einen zwischen EU-Kommission, Ministerrat und EP verhandelten Kompromiss. (…) Entsandte Beschäftigte sollen künftig nicht mehr nur auf Basis des Mindestlohns bezahlt werden. Sie haben auch Anspruch auf Zuschläge und Zulagen, wie zum Beispiel Erschwerniszulagen oder Zuschläge für Nacht-, Feiertags- oder Sonntagsarbeit. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung der von ihnen entsandten Beschäftigten zu tragen. (…) Jetzt erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie alle Spielräume bei der nationalen Umsetzung nutzt, damit die Verbesserungen tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen. Dagegen ist es ein schwerwiegender politischer Fehler, dass die neuen Regelungen nicht für den internationalen Straßentransport gelten sollen. Bestimmte Berufsgruppen von den verbesserten Entsendebestimmungen auszuklammern, bedeutet, vorsätzlich Entsandte erster und zweiter Klasse zu schaffen…“ DGB-Pressemitteilung vom 29.05.2018 externer Link

    • Mobilitätspaket: 3 Fragen an DGB-Vorstand Stefan Körzell
      „Warum ist der Transportsektor bei der Entsenderichtlinie ausgeklammert worden? Was bedeutet das für die Fahrer? Und wie kann man die Arbeitsbedingungen nachhaltig verbessern?“ DGB-Vorstand Stefan Körzell beantwortet bei DGB-Wirtschaft vom 28. Mai 2018 externer Link die wichtigsten Fragen zum Mobilitätspaket: „… Die Kommission hat von Anfang an sektorspezifische Ausnahmen von den Mindeststandards und Schutzbestimmungen der Entsenderichtlinie vorgesehen. (…) Tatsächlich geht es darum, Unternehmen zu schützen, die vor allem auf Lohn- und Sozialdumping setzen und deshalb Fahrer auf monatelange Touren schicken. Dagegen muss der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort für Mann und Frau“ durchgesetzt werden. (…) Grundsätzlich kritisieren wir, dass die Kommission ihren Weg der Liberalisierung und Deregulierung weitergehen will, allen Versprechungen für ein sozialeres Europa zum Trotz. Bessere Kontrollen und die Durchsetzung der Regeln spielen kaum eine Rolle. Unser zentraler Kritikpunkt ist, dass die Schutzbestimmungen der Entsenderichtlinie für die Beschäftigten im Verkehrssektor erst nach mehreren Tagen gelten sollen. So würde Monat für Monat ein Dumping-Fenster geöffnet. (…) Damit wirkliche Verbesserungen für LKW-Fahrer aus Ost- wie Westeuropa erreicht werden, muss die Entsenderichtlinie auch im Verkehr vom ersten Tag an gelten – für alle Fahrten mit internationaler Beteiligung, egal, ob es sich um Kabotage, kombinierten oder grenzüberschreitenden Verkehr handelt. Die Mindestlohnregelungen müssen durchgesetzt werden. Weder die Lenk- und Ruhezeiten noch die Kabotage-Regelungen dürfen ausgeweitet werden. Wir brauchen mehr Personal für Kontrollen und die schnelle Einführung digitaler Tachographen. Alle Regeln müssen auch für Kleinbusse und LKW unter 3,5 Tonnen gelten…“
    • Siehe dazu auch: [Mobilitätspaket] Fairer Straßengüterverkehr: In Brüssel sinken die Erwartungen
  • Abstimmung über die Revision der Entsenderichtlinie am 29. Mai 
    Am kommenden Dienstag wird zunächst die Plenardebatte und anschließend die Abstimmung über die Revision der Entsenderichtlinie im Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg stattfinden. Die Debatte ist für etwa 10 Uhr angesetzt und die Abstimmung erfolgt ab 12 Uhr. Beides kann per Livestream externer Link mitverfolgt werden.
  • DGB: „Endlich mehr Rechte für entsandte Beschäftigte“ 
    „Nach langen und schwierigen Verhandlungen bei der Überarbeitung der Entsenderichtlinie ist heute eine wichtige Hürde genommen worden: Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben im sogenannten Ausschuss der Ständigen Vertreter dem Kompromiss zugestimmt. Nun muss noch das Europäische Parlament zustimmen. (…) Der DGB begrüßt, dass der Gesetzgeber damit endlich europarechtliche Rechtsunsicherheiten mit Blick auf die Zulässigkeit von umfassenden Tariftreueklauseln in der öffentlichen Auftragsvergabe beendet. Dagegen kritisiert der DGB entschieden, dass die neuen Regelungen nicht für LKW- und Busfahrer im internationalen Straßentransport gelten sollen. Bestimmte Berufsgruppen von den verbesserten Entsendebestimmungen auszuklammern, bedeutet, vorsätzlich Entsandte erster und zweiter Klasse zu schaffen. Diese Ungleichbehandlung ist weder begründbar noch hinnehmbar. Der DGB fordert die Bundesregierung und die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, sich in den Verhandlungen um das so genannte Mobility-Package auch für die zehn Millionen Beschäftigten im EU-Straßentransport stark zu machen.“ DGB-Pressemitteilung 017 vom 11. April 2018 externer Link
  • Reform der EU-Entsenderichtlinie: Protektionismus der Überlegenen. Neue Entsenderichtlinie schadet osteuropäischen Firmen 
    Interview von Wojciech Osinski mit dem Arbeitsrechtler Marek Benio bei neues Deutschland vom 14. März 2018 externer Link. Marek Benio: „… Polen führt die Liste jener EU-Mitgliedsstaaten an, die ihre Arbeitnehmer ins Ausland entsenden. Jährlich sind es nahezu 460 000, das entspricht beinahe 23 Prozent aller entsandten Personen in der EU. Deshalb sollte meinen Landsleuten eigentlich sehr daran gelegen sein, dass sich die Wortführer in Brüssel auf eine für Polen gerechte Entsenderichtlinie einigen. Aber das ist zu bezweifeln…“
  • Leben in der Lkw-Kabine: Die EU-Entsenderichtlinie regelt das Transportgeschäft zuungunsten der Fahrer – neue Vorschläge aus Brüssel würden die Lage nicht verbessern
    „… Die EU-Kommission legte in einem gesonderten »Mobilitätspaket« Regulierungs- und Deregulierungsvorschlägen für den Transport in Europa vor. (…) Die Kommission schlägt nun vor, dass eine Entsendung bei internationalen Fahrten erst ab drei Tagen im Monat vorliegen soll. Erst dann steht dem Fahrer also das Gehalt des Ziellandes zu. Es ist zu befürchten, das Firmen ihre Routen dann so planen, dass die Grenzen immer knapp unterschritten werden. Eine extreme Liberalisierung ist im Mobilitätspaket für die sogenannte Kabotage vorgesehen. Die liegt dann vor, wenn ein inländischer Transport von einem ausländischen Anbieter übernommen wird. Bisher war Kabotage auf drei Fahrten innerhalb einer Woche begrenzt, um inländische Spediteure vor Billigkonkurrenz zu schützen. Zukünftig sollen an bis zu fünf Tagen unbegrenzt viele Kabotagefahrten möglich sein. Laut Frederik Rasmussen, Mitarbeiter der EU-Kommission, ist die Liberalisierung auch eine Antwort auf die Schwierigkeit, Kabotage zu kontrollieren. Denn einem Lkw sieht man nicht an, ob er einen inländischen oder einen internationalen Transport durchführt. Das macht deutlich: Das eigentliche Problem liegt eher in fehlender Kontrolle und Durchsetzung denn im Fehlen von Regeln. Über das Mobilitätspaket wird in den kommenden Monaten von EU-Rat und -Parlament beraten. Besonders von osteuropäischen Staaten ist – wie schon bei der Entsenderichtlinie – Gegenwind zu erwarten. Allerdings wäre es zu kurz gegriffen, die Konfliktlinie zwischen »ehrlichen« Firmen im Westen und betrügerischen Dumping-Anbietern im Osten zu ziehen. Oft sind es Firmen aus Deutschland, den Niederlanden oder Frankreich, die Dumping betreiben, indem sie über Briefkastenfirmen Niederlassungen in Rumänien oder Polen gründen…“ Beitrag von Josephine Schulz bei neues Deutschland vom 10. März 2018 externer Link
  • Neue Entsenderichtlinie: EU einigt sich auf gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit – für fast alle, ausser Transportbranche
    Vereinbart wurde nun den Unterhändlern zufolge, dass Entsendungen grundsätzlich auf zwölf Monate begrenzt sein sollen – mit der Möglichkeit einer Ausweitung auf 18 Monate. Die entsandten Arbeitnehmer sollen von Anfang an die gleichen Tariflöhne wie ihre einheimischen Kollegen bekommen, einschließlich Extras wie ein dreizehntes Monatsgehalt oder Schlechtwetter-Zuschläge. Reise- oder Unterbringungskosten dürfen ihnen nicht vom Lohn abgezogen werden. (…) Die entsandten Arbeitnehmer dürfen sich in der heimischen Kranken- oder Rentenversicherung versichern, deren Beiträge in Osteuropa teils viel niedriger sind als in Westeuropa. Dadurch sind die Lohnkosten unter dem Strich bei entsandten Arbeitnehmern nach wie vor günstiger als bei einheimischen. (…) Die vorläufige Einigung wird nun zunächst mit dem Rat der Mitgliedsländer und den Gremien des Europaparlaments besprochen. Bis Mitte des Jahres soll sie endgültig beschlossen werden…“ Agenturmeldung vom 01.03.18 beim Spiegel online externer Link

    • Positiv: Die Entsende-Richtlinie soll endlich auch für Branchen-Tarifverträge und Tarifverträge gelten, die in einem regionalen Tarifgebiet abgeschlossen wurden, aber nicht für die gesamte Bundesrepublik gelten. Und die Verpflichtung zur Gleichbehandlung von lokalen und entsandten LeiharbeitnehmerInnen.
    • Negativ: Sie gilt nicht für Subunternehmen und leider auch nicht  für LKW-FahrerInnen!
    • Die Detailfragen des Deals werden in den noch anstehenden weiteren Verhandlungssitzungen geklärt. Der nächste Verhandlungstermin findet am 19. März 2018 statt. Siehe dazu:
    • EU-Entsenderichtlinie: IG BAU warnt vor Verschlechterungen für Beschäftigte 
      „Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warnt davor, den in Brüssel vereinbarten Kompromiss zur Entsenderichtlinie zu verwässern. „Die Einigung ist ein klares Signal, dass die EU erkannt hat: Ohne soziale Standards geht es nicht. Ein Binnenmarkt, der die Interessen der Unternehmen auf Kosten der Beschäftigten stärkt, hat keine Zukunft. (…) Seit 2016 laufen die Verhandlungen in Brüssel zur Reform der EU-Entsenderichtlinie. Vergangene Woche hatten sich Rat, Kommission und Parlament auf einen Reformvorschlag geeinigt, der festlegt, dass entsandte Arbeiter die gleichen Löhne erhalten wie ihre Kollegen im Gastland und auch einen Anspruch auf andere tariflichen Regelungen wie Nachtzulagen, Überstundenvergütung oder andere Zulagen haben. Die Entsendung soll von 24 Monaten auf maximal 18 Monate begrenzt werden. „Wer diesen Vorschlag als Angriff auf den Binnenmarkt bezeichnet, sollte die Kirche besser im Dorf lassen“, sagte Schäfers mit Blick auf die von Arbeitgeberverbänden geäußerte Kritik. (…) „… Wir erwarten, dass die EU-Mitgliedsstaaten dem verhandelten Kompromiss ohne Verschlechterungen für die Arbeitnehmer zustimmen.“ Mitte dieses Monats könnte bereits die formelle Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten erfolgen. Danach braucht der Reformentwurf der EU-Entsenderichtlinie noch grünes Licht des zuständigen EU-Parlamentsausschusses sowie der anschließenden Vollversammlung.“ Pressemitteilung der IG BAU vom 5. März 2018 externer Link
    • Mit einer neuen Entsenderichtlinie gegen Lohndumping in der EU. Also in ein paar Jahren, mit Einschränkungen und Ausnahmen
      „… Das hört sich gut an. Denn es geht hier um viele betroffene Arbeitnehmer (direkt und natürlich auch indirekt). Gut zwei Millionen entsandte Kräfte arbeiten nach offiziellen Angaben in einem anderen EU-Land, mehr als 400.000 in Deutschland. Viele arbeiten auf dem Bau, bei Speditionen, in Gaststätten oder in der Pflege. Über die Reform der mehr als 20 Jahre alten EU-Entsenderichtlinie wurde seit 2016 gestritten. Östliche Mitgliedstaaten mit niedrigem Lohnniveau pochen auf Freizügigkeit ihrer Bürger, während die westlichen EU-Länder Lohndumping auf ihrem Arbeitsmarkt beklagen. (…) Das ist im Vergleich zur heutigen Rechtslage eine deutliche Verbesserung – aber wie immer im sozialpolitischen Leben gibt e nicht nur ein Haar in der Suppe. Und deshalb schauen wir einmal genauer hin. Die Debatte über die Folgen der Entsendungen von Arbeitnehmern wurde und wird nicht nur unter dem Schlagwort vom „Lohndumping“ geführt, das man nun tatsächlich erheblich eindämmen könnte, wenn die Richtlinie mit den Änderungen kommt und wenn sie auch eingehalten wird. Sondern neben dem „Lohndumping“ wurde und wird immer auch der Begriff „Sozialdumping“ verwendet – und hier gibt es eine Leerstelle zu vermelden auch bei dem nun erreichten Kompromiss auf europäischer Ebene (…) Die Richtlinie wurde ursprünglich geschaffen, um ins Ausland „entsandte Arbeiter“ zu schützen. So konnten beispielsweise Franzosen im EU-Ausland arbeiten, ohne die großzügige französische Sozialversicherung zu verlieren – denn die Richtlinie verschließt gerade den Zugang zu dem Sozialversicherungssystem des Ziellandes: Für entsandte Arbeitnehmer gelten hier während der ersten 24 Monate einer Entsendung die Bestimmungen des Herkunftslandes. Der EU-Beitritt der osteuropäischen Länder hat dieses Prinzip aber auf den Kopf gestellt. Jetzt wird mit Hilfe dieses Regelwerks schlicht und einfach krasses Lohn- und Sozialabgabendumping betrieben. Der Kostenvorteil durch die teilweise ganz erheblich niedrigeren Sozialbeiträge in den Entsendeländern wird also auch in der neuen Welt perpetuiert. Wenn denn die niedrigeren Sozialbeiträge überhaupt abgeführt wird – hier berichtet Experten über erhebliche Zweifel, denen man aber nicht nachgehen kann, denn das liegt in der Autonomie der Behörden in den Entsendeländern. (…) Beim Speditionsgewerbe sollen vorerst weiterhin die Regeln der alten EU-Entsenderichtlinie gelten. Neue Regelungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt in einer Reform einer EU-Richtlinie zum Transportsektor festgehalten werden. Anders gesagt: Gerade die Lkw-Fahrer werden von den Segnungen der neuen EU-Entsenderichtlinie vorerst und absehbar nichts haben. (…) Das muss alles noch seinen formalen Gang durch die Institutionen gehen. Und dann muss man in Rechnung stellen, das auch nach der offiziellen Verabschiedung der neuen Richtlinie, die für den Sommer 2018 geplant ist, eine mehrjährige Übergangsperiode vereinbart wurde. Die derzeit diskutierte Verschärfung der EU-Entsenderichtlinie könnte frühestens im Sommer 2021 in Kraft treten…“ Bewertung vom 1. März 2018 von und bei Stefan Sell externer Link
  • Faire Mobilität: „Die Transportbranche aus der Revision der Entsenderichtlinie herauszunehmen, wäre nicht nur für den internationalen Straßentransport fatal.“ 
    In dem DGB-Interview vom 29. Januar 2018 mit Michael Wahl externer Link, der ein Informationsprojekt für Lkw-Fahrer aus Mittel- und Osteuropa koordiniert, weist dieser u.a. daraufhin: „…Viele Fahrer auf deutschen Autobahnen kommen aus Mittel- und Osteuropa. Sie arbeiten aber Wochen oder Monate am Stück in Westeuropa und kennen ihre Rechte in Deutschland kaum. Das wollen wir ändern. Wir versuchen die Lkw-Fahrer direkt zu erreichen und sind vor allem auf Parkplätzen und Raststätten unterwegs. Hier verbringen die Fahrer ihre Ruhezeiten. Sie leben ja mehr oder weniger auf den Parkplätzen, bereiten ihr Essen auf dem Campingkocher zu und sitzen abends zusammen. (…) Wir gehen am Abend oder am Wochenende auf die Raststätten, wenn die Fahrer etwas Zeit haben. Wir sprechen sie dann in ihrer jeweiligen Landessprache an. So haben wir das inzwischen bei 25 Aktionen in 5 Monaten gemacht. Bislang konnten wir mit über 1500 Fahrern sprechen. Und sobald wir in der Landessprache sagen, dass wir über Arbeitsrechte informieren und kostenlose Beratung anbieten, will eigentlich jeder mit uns reden. (…)Die Fahrer müssen besser informiert werden und sie sollten sich gewerkschaftlich organisieren. Bezüglich der Organisierung müssen sich alle Beteiligten überlegen, wie man in einem Sektor Solidarität schafft, in dem jeder alleine unterwegs ist. Hier bietet das Internet viele Chancen. Ansonsten können Erfolgsgeschichten Mut machen. Viele Gewerkschaftskollegen in Europa machen einen großartigen Job. Auch in unserer Beratung zeigen die einzelnen Fallgeschichten: Es lohnt sich, sich für die eigenen Rechte einzusetzen.“
  • Montag Aktionstag im Straßentransport: Politik muss gegen soziale Verwerfungen vorgehen 
    „Eine aktive Politik gegen sozialen Verwerfungen in der europäischen Transportbranche fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). „Wir erwarten von der EU und der Bundesregierung, dass auch eine überarbeitete Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie für alle Beschäftigten gleichermaßen gilt und die Beschäftigten des Transportsektors nicht ausgeklammert werden. Nur ein stabiler Ordnungsrahmen kann dem Lohn- und Sozialdumping im Transportgewerbe Einhalt gebieten“, erklärte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Europaweit machen die Gewerkschaften in der Woche vom 20. bis 24. November auf die schwierigen Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Transportbranche aufmerksam. In Deutschland führen ver.di und die Europäischen Transportarbeiterföderation (ETF) am Montag (20.11.) einen Aktionstag im Straßentransport durch…“ ver.di-Pressemitteilung vom 17. November 2017 externer Link
  • Schlechter Lohn für gute Fahrt
    „… Die allermeisten Fahrer befördern für deutsche Unternehmen Waren innerhalb Deutschlands – angestellt sind sie aber bei Firmen, die in östlichen EU-Ländern ihren Sitz haben. Eigentlich sieht die EU-Entsenderichtlinie von 1996 vor, dass die Mindestlöhne des Aufnahmelands für »entsandte« Arbeitnehmer gelten. Doch die Logistik-Wirklichkeit sieht anders aus: Die Fahrer erhalten statt des deutschen Mindestlohns Tagespauschalen und Spesen von 40 oder 50 Euro. Problematisch sind zudem die Arbeitsbedingungen. (…) Bei den Verhandlungen über ein neues EU-Entsendegesetz sparten die Arbeits- und Sozialminister am Montag den Transportsektor aus. Für diesen gibt es einen eigenen Kommissionsvorschlag. In der EU wird sogar überlegt, die illegale Praxis zu legalisieren. Für die Regierungen in Mittel- und Osteuropa ist die Logistikwirtschaft nämlich eine wichtige Steuerquelle. Und Fahrer fürchten um ihre Jobs, wenn ihr Preisvorteil in Westeuropa wegfiele. Soweit muss es allerdings nicht kommen. (…) Als Kompromiss, dem auch die östlichen EU-Staaten zustimmen könnten, schlägt der Bundesverband Güterkraftverkehr vor, den Osteuropäern immerhin dreiwöchige Rundläufe im Westen zu erlauben. Im Europaparlament sieht der BGL dafür gute Chancen.“ Beitrag von Hermannus Pfeiffer bei neues Deutschland vom 27. Oktober 2017 externer Link
  • Die bewusst Vergessenen: Die Lkw-Fahrer bleiben bei der Reform des EU-Entsenderechts auf der Strecke
    „… Während in vielen Medien der „Kampf gegen Sozial- und Lohndumping“ hervorgehoben wurde, findet man in dem Blog-Beitrag auch diesen Hinweis: »… ein Bereich wurde übrigens vollständig ausgeklammert: Beim Speditionsgewerbe sollen vorerst weiterhin die Regeln der alten EU-Entsenderichtlinie gelten. Neue Regelungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt in einer Reform einer EU-Richtlinie zum Transportsektor festgehalten werden.« (…) Im Zusammenspiel mit der Tatsache, dass wir innerhalb der EU ein enormes Wohlstandsgefälle haben, das zahlreiche Lkw-Fahrer aus Osteuropa zwingt bzw. dazu treibt, sich unter Bedingungen zu verkaufen, die aus unserer Sicht unvorstellbar sind, muss man davon sprechen, dass wir mittlerweile „Wildwest“-Zustände auf unseren Straßen als Normalfall haben (…) Die Profiteure sitzen nicht nur in Osteuropa, sondern auch bei und unter uns. Natürlich profitieren viele Unternehmen auch in Deutschland oder Frankreich von den Dumpingpreisen in der Logistik-Branche, wie sie auch generell aus dem massiven Kostendifferential, das man über die Entsendearbeitnehmer nutzen kann, Gewinn ziehen. Da ist es dann auch nur konsequent, dass seitens der Wirtschaftsverbände große Ablehnung artikuliert wurde gegenüber den schon als Kompromiss ausgestalteten Beschluss der Arbeit- und Sozialminister der EU-Staaten, die EU-Entsenderichtlinie an einigen Stellen etwas zu schärfen. Und irgendwie ist es dann auch „konsequent“, mit dem Speditionsgewerbe einen Kernbereich des Sozial- und Lohndumping mit vielen Überschneidungen zur Wirtschaftskriminalität gleich aus dem reformierten Entsenderecht auszuklammern und eine „eigenständige“ Regelung in den Raum zu stellen. Dann kann man an geeigneter Stelle intensiv intervenieren, damit da nicht etwa was rauskommt, das befürchten lässt, dass die Fahrer irgendwann einmal richtig ordentlich behandelt werden.“ Beitrag vom 26. Oktober 2017 von und bei Stefan Sell externer Link
  • Ein Fortschritt bei der Eindämmung von Lohndumping. Oder? Die EU, die Entsenderichtlinie, ein Kompromiss – und seine Ambivalenz 
    Das hat man ja nun auch nicht alle Tage: positive Meldungen über die Arbeitsbedingungen vieler Menschen. Normalerweise muss man ja den schlechten Nachrichten zunehmend atemlos hinterherlaufen. (…) Denn künftig sollen für Entsandte und Einheimische grundsätzlich die gleichen Regeln zur Vergütung gelten. Sie sollen nicht nur den gleichen Stundenlohn wie einheimische Beschäftigte bekommen. Sie sollen auch bei den übrigen Standards gleichgestellt werden – also beim Urlaub, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und gegebenenfalls ein 13. Monatsgehalt. Auch die zeitliche Inanspruchnahme soll begrenzt werden nach dem Mehrheitsbeschluss der Minister. Die Entsendungszeit soll künftig zwölf Monate, in Ausnahmefällen auf Antrag der Firma bis zu 18 Monate betragen dürfen – und in dieser Zeit gilt dann weiterhin die Regelung, dass man nicht die Sozialabgaben des Ziellandes zahlen muss (…) Ursprünglich hatte die EU-Kommission eine Begrenzung auf 24 Monate vorgeschlagen. An anderer Stelle wird allerdings darauf hingewiesen, dass das für die Praxis kaum relevant sei, denn im Durchschnitt arbeiten entsandte Arbeitnehmer laut EU-Kommission nur vier Monate im Ausland. Dass es sich um einen Kompromiss handelt, kann man auch an diesem Punkt erkennen, der in der Berichterstattung nur selten erwähnt wird: Vereinbart wurde eine vierjährige Übergangszeit, bis die neue Regelung greifen kann. Und ein Bereich wurde übrigens vollständig ausgeklammert: Beim Speditionsgewerbe sollen vorerst weiterhin die Regeln der alten EU-Entsenderichtlinie gelten. (…) Und in trockenen Tüchern ist das alles übrigens noch nicht: Die Erklärung soll Mitte November bei einem EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Göteborg unterzeichnet werden. Zustimmen muss auch noch das Europaparlament, das voraussichtlich noch eigene Änderungsvorschläge machen wird. Da gibt es noch Zeit und Möglichkeiten, an der einen oder anderen Stelle „korrigierend“ einzugreifen.“ Beitrag von Stefan Sell vom 25. Oktober 2017 bei Aktuelle Sozialpolitik externer Link
  • [Entsenderichtlinie] LKW-Fahrer: Lohndumping fast die Regel
    „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort: Das will die EU erreichen- und dafür die Entsenderichtlinien reformieren. Denn viele EU-Ausländer bekommen deutlich weniger Geld als ihre einheimischen Kollegen. Auch im Transportwesen ist der Missstand groß. Ein Autohof kurz vor Bremen. Es ist 17 Uhr, der Parkplatz ist brechend voll. Am Rand steht eine Gruppe vor einem PKW-Kofferraum und sortiert Brotdosen und Infoblätter in Einkaufskörbe – alle ausgestattet mit einer Warnweste, auf der steht, faire Arbeit, faire Löhne, faire Mobilität. In Russisch, in Polnisch, ungarisch, tschechisch. Alle sind Mitarbeiter von Beratungsstellen für mobile Beschäftigte, alle sprechen sie unterschiedliche Sprachen. Sie wollen LKW-Fahrer über ihre Rechte informieren. Michael Wahl vom DGB koordiniert die Aktion. Er reist seit Monaten über die LKW-Parkplätze der Republik. Er kennt sich aus mit der Situation der Arbeiter in der Logistik-Branche. (…) Die osteuropäischen Fahrer fahren haben einen osteuropäischen Arbeitsvertrag, sie fahren aber nur in Westeuropa. Ein rumänischer Fahrer hat sich entschieden gegen diese Art der Ausbeutung zu klagen – unterstützt von der dänischen und rumänischen Gewerkschaft. Er hat für ein skandinavisches Unternehmen mit Sitz in der Slowakei gearbeitet und hat fünf Jahre lang Ikea-Möbel in Skandinavien umhergefahren – für slowakischen Lohn. Nun will er die Lohndifferenz einklagen – rund 240.000 Euro. Die LKW-Fahrer kennen seinen Fall. Alle warten auf das Ergebnis des Prozesses. Allerdings wird – das teilte die dänische Gewerkschaft dem Deutschlandfunk mit – die erste Anhörung erst im April 2018 sein.“ Beitrag von Almuth Knigge vom 23. Oktober 2017 beim Deutschlandfunk externer Link Audio Datei (Audiolänge: 4:10 Min., abrufbar bis zum 1. Mai 2018).
  • DGB: Scharfe Kritik an Ausnahmen bei Entsenderichtlinie 
    Die Arbeits- und Sozialminister der EU haben sich auf schärfere Regeln gegen Lohn- und Sozialdumping bei der Entsenderichtlinie geeinigt. Der DGB begrüßt das – doch kritisiert scharf, dass etwa der Verkehrssektor von der Richtlinie ausgenommen sein soll…“ DGB-Meldung vom 24.10.2017 externer Link

    • Auch uns hat die positive Darstellung durch die IG BAU (siehe unten) verwundert. Das DGB-Projekt „Faire Mobilität“ teilt dazu am 24.10.2017 per e-mail mit: „Allerdings wissen wir, dass einige Beschlüsse des Rates, die Beschlüsse des Beschäftigungsausschusses zumindest verwässern. Das betrifft beispielsweise die Frage, ob die Mitgliedsstatten ortsübliche Lohnzuschläge anwenden müssen. Zudem soll nach dem Willen des Rates der Bereich des Straßentransportes aus der neuen Richtlinie herzugekommen und in einer gesonderten Richtlinie  geregelt werden. Dies lehnen wir ab, weil die Gefahr besteht, dass auch andere Branchen in Zukunft aus der Entsenderichtlinie herausgenommen werden. Es wird nun auf das Resultat der anstehenden Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament ankommen, wie das schlussendliche Ergebnis aussehen wird.“
    • Europäische Entsenderichtlinie: IG BAU: EU kommt auf dem Weg zu fairer Arbeit einen Schritt weiter
      Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) begrüßt die Einigung der europäischen Arbeits- und Sozialminister auf eine Verbesserung der Entsendebedingungen für Arbeitnehmer in der EU. Gestern Abend (für die Red.: Montag, 23. Oktober 2017) einigten sich die Minister auf ihre Verhandlungsposition für eine dringend erforderliche Reform der Entsenderichtlinie. Letztere gilt seit 1996 und zementiert derzeit noch die deutlich schlechtere Entlohnung von Arbeitnehmern, die in anderen EU-Staaten tätig sind. „Der EU-Ministerrat ist einige Schritte in Richtung faire Arbeit in der EU gegangen. Er setzt damit ein positives Signal für Beschäftigte in Europa“, sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers. „Es ist gut, dass der Rat die Initiative aus dem Sozialausschuss des Europäischen Parlaments aufgenommen und sogar noch verstärkt hat. Das setzt die Gegner der Verbesserung im Parlament unter erheblichen Druck. Wir sind deshalb jetzt ein bisschen optimistischer, dass es doch noch zu einer besseren Entsenderichtlinie kommt. Die mögliche Verbesserung im Arbeitsrecht allein reicht aber noch nicht, um das Dumping bei der Entsendung zu beenden. Die EU muss nun schnellstmöglich auch die Voraussetzungen für die Gleichbehandlung entsandter Arbeitnehmer in Fragen der Sozialversicherungsbeiträge schaffen.“…“ Pressemitteilung vom 24.10.2017 externer Link
  • Gleicher Lohn am gleichen Ort? 
    Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlamentes beschloss am Montag eine Reform der »Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern«. Der Ausschuss wohlgemerkt, das heißt, die Reform ist damit noch nicht in trockenen Tüchern. Zunächst muss das Plenum des Parlamentes zustimmen und dann der Europäische Rat, also die EU-Staats- und Regierungschefs. Die Freude nach der Entscheidung war bei einigen dennoch groß. (…) Etwas zurückhaltender war DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach, die mit Blick auf die noch ausstehende Entscheidung in Parlament und Rat sagte, die »vielleicht letzte Chance, die Entsenderichtlinie wirklich besser und gerechter zu machen, darf nicht vertan werden«. Die Zurückhaltung ist berechtigt, denn in der Vergangenheit sorgte die Entsenderichtlinie immer wieder für heftigen Streit. (…) Klar ist, die Änderungen gehen in die richtige Richtung. (…) Nationalistische Töne aber, die nahelegen, es gehe vor allem darum, einheimische Firmen vor osteuropäischen Niedriglöhnern zu »schützen«, treffen die Falschen.“ Artikel von Nelli Tügel vom 20.10.2017 beim ND online externer Link über die angeschobene Reform der EU-Entsenderichtlinie
  • [IG BAU] Europäische Entsenderichtlinie: Besserer Schutz für entsandte Arbeiter nimmt erste Hürde
    Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und ihre politischen und gewerkschaftlichen Verbündeten in dieser Frage haben einen wichtigen Schritt in Richtung faire Entsendung in Europa erzielt. Gemeinsam mit dem DGB und den europäischen Gewerkschaftsverbünden EFBH und EFFAT haben sie erreicht, dass ein stärkerer Schutz von entsandten Arbeitnehmern in greifbare Nähe rückt. (…) Der Beschluss des Ausschusses sieht unter anderem vor, dass entsandte Arbeitnehmer künftig an Sonderzahlungen, Zuschlägen und weiteren Vergünstigungen teilhaben sollen. Ebenso sollen sie für Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten, die im Rahmen der Entsendung anfallen, Anspruch auf Zulagen erhalten und Tarifverträge werden für Entsandte, die für Subunternehmen arbeiten, anwendbar.“ Pressemitteilung vom 18.10.2017 externer Link
  • Streit um EU-Entsenderichtlinie: Der umkämpfte Lohn
    „Die EU-Entsenderichtlinie soll verschärft werden (…) Künftig soll hier das Prinzip gelten: gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Ein Vorhaben, das wohl auch beim Brüsseler EU-Gipfel an diesem Donnerstag und Freitag Thema sein wird und für Kontroversen sorgen dürfte. (…) Die Europäische Union müsse insgesamt sozialer werden, findet Liina Carr vom Europäischen Gewerkschaftsdachverband ETUC: „Wir müssen die Entsenderichtlinie so gestalten, dass sie dem sozialen Europa entspricht, das wir wollen. Wir müssen die Sorgen der Arbeiter in den Vordergrund rücken und ihre Arbeitsbedingungen verbessern, egal, ob sie entsandt oder lokale Arbeiter sind. Es gibt so viele neuartige Arbeitsverhältnisse und Arbeitspraktiken, die immer neue Möglichkeiten zum Sozialdumping innerhalb der Europäischen Union eröffnen. Wir müssen dieses Sozialdumping bekämpfen. Und der einzige Weg dazu ist, auf europäischer Ebene vorzugehen.“ Genau das sehen die Regierungen in Mittel- und Osteuropa anders. Aus ihrer Sicht geht es bei der Verschärfung der Entsenderichtlinie nicht um den besseren Schutz polnischer oder rumänischer Arbeitskräfte. Die preiswerteren Arbeiter aus dem Osten sollen vom westlichen Arbeitsmarkt ferngehalten werden, ist die polnische Unterhändlerin Martyna Bildziukiewicz überzeugt. (…) Druck kommt vor allem aus Frankreich. Präsident Emmanuel Macron hatte schon im Wahlkampf eine Verschärfung der EU-Entsenderichtlinie gefordert, insbesondere gleichen Lohn am gleichen Ort und schärfere Kontrollen. (…) Den französischen Arbeitsmarkt möchte Macron reformieren. Er will den Kündigungsschutz lockern und verkrustete Strukturen aufbrechen. Das wird ihm viel Gegenwind einbringen, vor allem von den Gewerkschaften. Deshalb braucht Macron ein Signal aus Brüssel, dass die Europäische Union den französischen Arbeitsmarkt stärker als bisher vor osteuropäischer Konkurrenz schützt…“Beitrag von Alois Berger vom 21. Juni 2017 beim Deutschlandfunk externer Link
  • Entsenderichtlinie: Gleiche Arbeit, gleicher Ort – gleicher Lohn? Zur Situation entsandter Beschäftigter
    „… Die Entsendung von Beschäftigten ist eine wesentliche Ausprägung mobiler Arbeitsformen innerhalb der EU. Schätzungsweise 420.000 entsandte Beschäftigte kamen allein im Jahr 2015 nach Deutschland, wobei seit Jahren eine stetige Zunahme dieser Zahlen zu beobachten ist. (…) Entsandte Beschäftigte sind häufig mit einer deutlichen Benachteiligung hinsichtlich der ihnen zugänglichen Rechte, Standards und Ansprüche konfrontiert. Der Grundstein hierfür ist in der veralteten EU-Entsenderichtlinie aus dem Jahr 1996 gelegt, die nur eine begrenzte Zahl von Regelungsinhalten definiert. Häufig bilden der gesetzlich festgelegte Mindestlohn sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards hinsichtlich Urlaub oder Arbeitszeiten das Maximum des für entsandte Beschäftigte erreichbaren. Den Anspruch auf in der Regel deutlich besseren Tarifverträge können sie nicht durchsetzen, auch weil der rechtliche Rahmen zu un-konkret ist. Diese Richtlinie wird derzeit überarbeitet. Entsandte Beschäftigte sind massiv gefährdet durch Lohndumping, Sozialversicherungsbetrug, Kettenentsendungen, Entsendungen über Briefkastenfirmen oder missbräuchliche Praktiken hinsichtlich der Zahlung der ihnen zustehenden Löhne und Gehälter. (…) Eine Überarbeitung der EU-Entsenderichtlinie ist dringend geboten. Der DGB fordert, dass das Ziel „Gleicher Lohn für Gleiche Arbeit am Gleichen Ort“ gerade mit Blick auf entsandte Beschäftigte mit aller Entschiedenheit verfolgt und umgesetzt wird. Das vermeintliche Argument der Wahrung bestehender Wettbewerbsverhältnisse und der Unantastbarkeit des Waren- und Dienstleistungsmarktes darf nicht das Recht der Beschäftigten auf faire Lohn- und Arbeitsbedingungen unabhängig von Ihrem Arbeitsort einschränken…“ Arbeitsmarkt aktuell 7/2016 vom DGB-Bundesvorstand vom November 2016 externer Link
  • Lohndumping: EU-Kommission will osteuropäische Billigarbeiter aufwerten – und bekommt Ärger
    „… Hunderttausende Billiglöhner aus östlichen EU-Staaten arbeiten in westlichen Hochlohnländern, teils für 50 Prozent weniger Entgelt als einheimische Arbeitskräfte. Insbesondere die Bauindustrie, aber auch die Landwirtschaft und das Transportwesen profitieren davon. Die EU-Kommission will nun mit einer Reform der sogenannten Entsenderichtlinie für mehr Gerechtigkeit sorgen und Lohndumping verhindern. Am Mittwoch hat sie ihren Vorschlag offiziell eingebracht, in den kommenden Monaten müssen das EU-Parlament und der Rat der EU-Minister entscheiden. Das aber könnte noch für Ärger sorgen. (…) EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen gibt sich von der Kritik der Osteuropäer unbeeindruckt. „Ich bin entschlossen, den Vorschlag so zu belassen, wie er ist“, sagt Thyssen zu SPIEGEL ONLINE. Man nehme die Einwände der nationalen Parlamente sehr ernst, sagt Thyssen. „Aber wir sind zu dem Schluss gekommen, dass es keinen Grund gibt, unseren Vorschlag aus Subsidiaritätsgründen zu stoppen“, so die Kommissarin. (…)Thyssen wehrt sich auch gegen den Vorwurf, mit der Richtlinie westeuropäische Staaten zu bevorzugen. Dass dies nicht stimme, sehe man schon daran, „dass niemand wirklich zufrieden ist“. Es sei ein „Gebot der Fairness“, dass für einheimische und entsandte Arbeitskräfte dieselben Regeln gelten. „Fairness ist wichtig, um das Vertrauen der Bürger in den EU-Binnenmarkt zurückzuerlangen und zu erhalten. Gelingt das nicht, verlieren wir den Binnenmarkt.“ Ohnehin handele es sich bisher nur um einen Vorschlag, nicht um eine Entscheidung. Und offenbar bezweifelt auch Thyssen selbst, dass ihr Entwurf die Debatte im EU-Parlament und im EU-Ministerrat unverändert übersteht. „Ein Kommissionsvorschlag geht oft als Pferd in den Prozess und kommt als Dromedar heraus.“ Beitrag von Markus Becker vom 20. Juli 2016 bei Spiegel online externer Link. Siehe dazu auch:

    • Entsenderichtlinie rechtens. Brüssel hält an «flankierenden Massnahmen» gegen Lohndumping fest
      „… Die EU-Kommission hält trotz Widerstands aus einigen nationalen Parlamenten an ihren Plänen zum Kampf gegen Lohndumping fest. Der Vorschlag zur Änderung der sogenannten Entsenderichtlinie, eine Art« flankierende Massnahmen», sei mit EU-Recht vereinbar, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Der Vorstoss solle nun mit dem Europaparlament und den EU-Staaten diskutiert werden. Die EU-Kommission will erreichen, dass künftig dieselbe Arbeit an ein- und demselben Ort in der Regel gleich entlohnt werden muss. Personen, die in einem EU-Staat angestellt sind, aber in einem anderen Land arbeiten, könnten demnach im Prinzip nicht mehr schlechter bezahlt werden als Arbeiter ihres Gastlandes. (…) Nach Zahlen der EU-Kommission gab es 2014 rund 1,9 Millionen entsandte Arbeitnehmer in der EU, etwa 414 000 davon in Deutschland – mehr als in jedem anderen EU-Staat. Ein grosser Teil aller entsandten Arbeitskräfte – rund 44 Prozent – war im Baugewerbe tätig.“ Beitrag vom 20. Juli 2016 bei der Neuen Züricher Zeitung online externer Link
  • DGB: EU-Pläne zum Dienstleistungspass „gefährlich und überflüssig“
    „Die EU-Kommission will mit einem „Dienstleistungspass“ die grenzüberschreitende Entsendung von Beschäftigten vereinfachen. Der DGB lehnt die Pläne der Kommission grundlegend ab. Sie seien „gefährlich und überflüssig“. (…) Nach den Plänen der EU-Kommission sollen die Behörden des Herkunftslandes mit diesem Pass einem Unternehmen bescheinigen können, dass es die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes seiner entsandten Beschäftigten erfüllt. „Die Vorstellung, dass Behörden in einem Mitgliedsstaat über gesetzliche Anforderungen in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten in allen Dienstleistungsbereichen soweit informiert sind, dass sie rechtssicher bestätigen können, ob gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden oder nicht, ist unrealistisch“, so der DGB. Der Dienstleistungspass würde deshalb „Kontrollen von Arbeitsbedingungen und die Einhaltung von Sozialgesetzen erschweren und den Betrug weiter fördern und steht im klaren Widerspruch zu den aktuellen Plänen der Kommission, Lohn- und Sozialdumping durch eine Überarbeitung der Entsenderichtlinie zu bekämpfen.“ DGB-Pressemitteilung vom 15. Juli 2016 externer Link
  • Dienstleistungs-Pass für die Bauwirtschaft: Juncker muss Pläne der EU-Kommission sofort stoppen
    „… Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) lehnt den Plan der Europäischen Kommission entschieden ab, einen sogenannten Dienstleistungs-Pass für die Bauwirtschaft einzuführen. (…) „Der Dienstleistungs-Pass ist eine Kopfgeburt Brüsseler Technokraten, die offensichtlich die Praxis und die daraus folgenden Bedürfnisse der Bauwirtschaft nicht kennen“, sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers, der gleichzeitig Präsident des EFBH ist. „Wenn die Kommission dieses Vorhaben gegen die gebündelte Expertise von Bau-Arbeitnehmern und Bau-Arbeitgebern weiterverfolgt, riskiert sie einen kriminellen Wildwuchs in der Branche. Das Ergebnis ist ein Freibrief für Betrug und Missbrauch bei Entsendung von Arbeitnehmern. Das kann von der EU-Kommission nicht gewollt sein.“…“ Pressemitteilung der IG BAU vom 10. Juni 2016 externer Link
  • IG BAU warnt vor Verschlechterungen für entsandte Arbeiter
    Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warnt vor drastischen Verschlechterungen für entsandte Arbeiter in der EU. Hintergrund ist das gestern bekannt gewordene, geschlossene Vorgehen sämtlicher osteuropäischer EU-Länder gegen die Überarbeitung der Arbeitnehmerentsenderichtlinie der EU-Kommission…Mitteilung der IG BAU vom 12. Mai 2016 externer Link. Aus dem Text:

    • … Erstmalig nutzen diese Staaten dabei das sogenannte Gelbe-Karten-Verfahren in extremer Weise, um der EU-Kommission Regelungsmaterie aus der Hand zu schlagen. (…) Bei dem Gelbe-Karten-Verfahren reklamieren EU-Länder, dass für eine beabsichtigte Regelung oder Teile solcher Regelung auf EU-Ebene keine europäische Zuständigkeit bzw. keine Regelungsnotwendigkeit existiert. Trifft dieser Vorwurf zu, verletzen EU-Regelungen die Alleinzuständigkeit der Mitgliedsländer zur Schaffung oder Nichtschaffung von Regelungen. Deshalb wird das Verfahren auch Subsidiaritätsrüge genannt. Die EU-Kommission ist allein aufgrund dieser Rüge bereits verpflichtet, ihren Richtlinienentwurf nochmals daraufhin zu prüfen, ob die Behauptung berechtigt ist. Auf Basis der Prüfung entscheidet sie, ob sie die beabsichtigte Regelung aufrecht erhält, abändert oder zurückzieht. Aus Sicht der IG BAU besteht aktuell die Gefahr, dass die EU-Kommission mit Blick auf eine mögliche Klage gegen ihr Ergebnis den Beschwerde-Ländern im vorauseilendem Gehorsam nachgibt und in deren Sinne die Entsenderichtlinie abändert…
  • DGB: Klare Grundätze und Rechtssicherheit nötig. Hoffmann: Entsandte Arbeitnehmer vor Lohndumping schützen
    Eigentlich sollte die Entsenderichtline der EU die Ausbeutung von Arbeitnehmern, die in einem anderen europäischen Land arbeiten, verhindern. Nun wird sie überarbeitet – doch statt klarer Grundsätze enthält der Entwurf blumige Formulierungen, die keine Rechtssicherheit bieten. (…) Offenbar soll für entsandte Beschäftigte künftig jedoch nicht der gesetzliche oder tariflich ausgehandelte Mindestlohn gelten, sondern ein Lohn, der „für den Schutz der Arbeitnehmer notwenig ist“. Ein entsprechender Entwurf wird voraussichtlich am 8. März 2016 vorgestellt…“ DGB-Meldung vom 07.03.2016 externer Link
  • „Der organisierten Kriminalität alle Ermittlungsansätze und Methoden offenlegen“. Die EU will die Kontrolle von Dumpinglöhnen auf Baustellen erschweren
    Am 16. April stimmte das Europaparlament mit den Stimmen der meisten Konservativen, Sozialdemokraten und Grünen einer Richtlinie zu, die die Bekämpfung von Dumpinglöhnen auf deutschen Baustellen, Schlachthöfen und Werften erheblich erschweren könnte. Telepolis befragte dazu Frank Schmidt-Hullmann, den Leiter der Abteilung Internationale und Europäische Politik bei der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)…“ Artikel von Peter Mühlbauer in telepolis vom 09.05.2014 externer Link
  • Ein guter Anfang. Arbeitnehmer-Entsendegesetz: Mindeststandards sollen für mehr Branchen verbindlich sein
    Bereits jetzt schon gelten Branchen-Mindestlöhne, die verbindlich im Arbeitnehmer-Entsendegesetz festgeschrieben sind. Parallel zum gesetzlichen Mindestlohn will die Regierung noch mehr Branchen in das Entsendegesetz aufnehmen. Das verbessert die Chancen, für alle Beschäftigten tarifliche Mindeststandards durchzusetzen. Am 1. Januar 2015 kommt der gesetzliche Mindestlohn. Davon unberührt bleiben jedoch zunächst die geltenden Branchen-Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Das Gesetz regelt derzeit in Deutschland Mindeststandards, wie beispielsweise Mindestlöhne, aber auch Mindesturlaub sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz in 13 Branchen. Davon betroffen ist etwa die Abfallwirtschaft, aber auch das Elektrohandwerk und Großwäschereien, für die die IG Metall zuständig ist. In der Regel sind die Branchen-Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz höher als der vorgesehene gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Aber es gibt auch Ausnahmen…“ IG Metall-Meldung vom 03.04.2014 externer Link
  • Trilog-Ergebnis zur Durchsetzungsrichtlinie: IG BAU warnt vor drastischem Abbau von Arbeitnehmerrechten
    Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IGBAU) warnt vor einem drastischen Abbau von Arbeitnehmerrechten in der Europäischen Union. „Die EU rollt für Sozialdumping in Europa weiterhin den roten Teppich aus“, kommentierte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger das Ergebnis der sogenannten Trilog-Verhandlungen zur Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie. „Der Kompromiss zwischen dem Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments und dem Rat ist vergiftet. Die Verhandlungen wurden notwendig, weil immer mehr entsandte Arbeitnehmer ausgebeutet werden, ohne sich wirklich dagegen wehren zu können. Das Verhandlungsergebnis wird zwar offiziell als Stärkung ihres Schutzes beworben. Tatsächlich aber würde diese Richtlinie bewirken, dass die Arbeiter ihre Rechte teilweise noch schlechter durchsetzen können – dazu gehört zu allererst: das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort.“ Die IG BAU fordert die Abgeordneten des Europäischen Parlaments nachdrücklich auf, bei der letzten Abstimmung am 16. April 2014 im Plenum die Durchsetzungsrichtlinie zu stoppen…“ Pressemitteilung vom 20.03.2014 externer Link
  • Verhandlungsergebnis zur Durchsetzungsrichtlinie – IG BAU: EU öffnet Ausbeutung von Entsendearbeitern Tür und Tor
    Das noch vertrauliche Ergebnis der Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen Kommission, Rat und Parlament („Trilog“) über die „Durchsetzungsrichtlinie“ zur Entsenderichtlinie ist durchgesickert. Ihm wurde bereits gestern (für die Red.: 5. März 2014) vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (der Mitgliedstaaten im Europäischen Rat) zugestimmt. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) kritisiert das Ergebnis. Es droht eine massive Verschlechterung der Arbeitnehmerrechte in Europa…“ Pressemitteilung vom 06.03.2014 externer Link. Aus dem Text: „… Durch das Verhandlungsergebnis würden die Kontrollen im Gastland im Grunde auf eine enge Liste des heute Üblichen eingeschränkt. Dabei hatte gerade die Unzulänglichkeit der heutigen Kontrollmaßnahmen dazu geführt, über eine solche Richtlinie überhaupt nachzudenken. Die Anmeldungen der Entsendefirmen dürfen nur noch für die Durchsetzung von Mindestarbeitsbedingungen genutzt werden, nicht mehr zur Verfolgung anderer Delikte und der organisierten Kriminalität. Die heute noch erlaubte und bußgeldbewehrte Pflicht für Entsendefirmen, den Einsatz im Gastland vor Beginn anzumelden, würde abgeschwächt: Sie müssten sich künftig nur noch „bei Beginn“ anmelden. Unseriöse Firmen werden dies ausnutzen: Wenn sie unangemeldet zufällig doch in eine Kontrolle geraten, haben sie angeblich gerade eben mit dem Einsatz begonnen…“
  • Arbeitnehmer-Rechte: „Wie Sklaven gehalten“
    Für Beschäftigte, die aus EU-Ländern nach Deutschland entsandt werden, gelten deutsche Regelungen – die massenhaft umgangen werden. Die „Durchsetzungsrichtlinie“, die heute in Brüssel zu Ende verhandelt wird, könnte die Kontrollmöglichkeiten einschränken, warnt der DGB…“ Artikel von Stefan Sauer in der FR online vom 25. Februar 2014 externer Link
  • Trilog-Verhandlungen zur Durchsetzungsrichtlinie der europäischen Entsenderichtlinie: DGB und ZDH: Gemeinsame Erklärung für Rechte entsandter Beschäftigter in Europa
    Faire Wettbewerbsbedingungen und eine Verbesserung der Situation entsandter Beschäftigter auf europäischer Ebene – das fordern DGB und ZDH in einer gemeinsamen Erklärung. Derzeit verhandeln Europäischer Rat, EU-Kommission und EU-Parlament über die Richtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern in Brüssel…“ DGB-Mitteilung vom 20.02.2014 externer Link Aus dem Text: „… Ziel der Durchsetzungsrichtlinie ist es, die Umsetzung und Durchsetzung der Entsenderichtlinie zu verbessern und damit die Rechte entsandter Beschäftigter zu stärken. Doch das Gegenteil ist der Fall: DGB und ZDH befürchten weitere Verschlechterungen im Bereich der Entsendung, indem zum Beispiel die Kontrollmöglichkeiten für die Mitgliedsstaaten eingeschränkt werden könnten. Aus Sicht von ZDH und DGB ist es deshalb unverzichtbar, dass die Trilog-Verhandlungen* genutzt werden, um entscheidende Verbesserungen zu erzielen…“  Siehe die Erklärung von ZDH und DGB zu den Trilog-Verhandlungen zur Durchsetzungsrichtline der europäischen Entsenderichtlinie zum Download beim DGB externer Link
  • Kommentar EU-Entsenderichtlinie: Ein Test für die GroKo
    Die Ausbeutung der Arbeiter aus dem Osten ist soziales und ein politisches Problem. Ihre Rechte werden zwar jetzt gestärkt. Doch es gibt zu viele Schlupflöcher.
    Im EU-Jargon nennt man es Entsendung. In der Praxis bedeutet es oft nichts anderes als Ausbeutung, was skrupellose Konzerne und Subunternehmer mit ihren Arbeitnehmern aus Polen oder Bulgarien anstellen. Zu Tausenden werden die „entsandten“ Arbeiter auf Baustellen in Deutschland und Frankreich geschickt, wo sie dann zu Dumpinglöhnen arbeiten müssen. Kontrollen gibt es viel zu wenige, und wenn sie doch einmal stattfinden, ist oft niemand für Verstöße haftbar zu machen…“
    Kommentar von Eric Bonse in der taz vom 10.12.2013 externer Link
  • Lohndumping in Europa: Schutzlose Wanderarbeiter
    Viele Arbeitgeber halten die Ansprüche von Wanderarbeitern nicht ein. Die EU-Kommission will die Kontrollen nun weiter einschränken. Artikel von Eva Völpel in der taz online vom 09.12.2013 externer Link. Aus dem Text: „… Künftig könnte der Kampf noch ungleicher ausfallen, denn die EU-Kommission hat eine Richtlinie vorgelegt, mit der sie nach eigenen Angaben den Schutz von Wanderarbeitern verbessern will. „Aber genau das Gegenteil wird passieren, wenn der Kommissionsvorschlag so kommt“, sagt Harald Wiedenhofer, Generalsekretär der europäischen Gewerkschaft für Nahrungsmittel, Landwirtschaft und Tourismus. Mehrere europäische Gewerkschaftsverbände haben deswegen für Montag in Brüssel zu Protesten aufgerufen. Dann beschließt der Rat der EU, wie es mit den Verhandlungen zwischen ihm, dem Parlament und der Kommission weitergeht…“ Siehe dazu: EU governments must end social dumping – ETUC calls on ministers to enforce posted workers’ rights. ETUC-Meldung vom 6.12.2013 externer Link
  • IG BAU: Schwarzer Tag für entsandte Arbeitnehmer
    Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert die Bundesregierung auf, dem Vorschub von Sozialdumping aus Brüssel unverzüglich einen Riegel vorzuschieben. Nachdem der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) heute (für die Red. 20. Juni 2013) der massiven Beschneidung der Rechte entsandter Arbeiter zugestimmt hat, muss die deutsche Regierung die EU-Kommission stoppen. Der Beschluss läuft darauf hinaus, dass gemäß der so genannten Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie für Arbeitnehmer das Herkunftslandprinzip zugunsten besonders übler Entsendefirmen gilt. (…) „Die Vorstellung, dass bald Menschen aus Rumänien oder Bulgarien zu den dortigen Minilöhnen hierzulande legal arbeiten sollen, ist unerträglich. Üble Geschäftemacher haben sich in Brüssel dank ihrer Lobby durchgesetzt und reiben sich schon die Hände. Sie wittern ihre große Chance, durch organisiertes Ausnutzen der Not vieler Beschäftigter noch mehr Reichtümer zu scheffeln, indem sie diese für die Mini-Löhne in ihren Heimatländern in ganz West-Europa herumreichen…“ Pressemitteilung vom 20.06.2013 externer Link
  • Verschlechterung der EU-Durchsetzungsrichtlinie stoppen. IG BAU-Protest gegen EU-Pläne zur Erleichterung von Sozialdumping
    Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warnt vor einem Angriff auf Arbeitnehmerrechte in der EU. „Die geplante Abschwächung der EU-Entsenderichtlinie unter dem Vorwand ihrer angeblich besseren Durchsetzung bedeutet nichts anderes als eine neue Runde im Sozialdumping. Damit würde dem Entsendebetrug Tür und Tor geöffnet. Die in Brüssel machen so Europa kaputt“, sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers. „Wenn es der Politik nicht gelingt, der Änderung die Giftzähne zu ziehen, muss die Bundesregierung diese Zumutung im Europäischen Rat stoppen.“ Geplant ist, die Kontrollen von Entsendefirmen stark einzuschränken. Dies sehen Beschlüsse zur Änderung der „Durchsetzungsrichtlinie zur Arbeitnehmerentsenderichtlinie“ vor. Dokumente, die eine Kontrolle erst ermöglichen, müssten nicht mehr auf Baustellen in Deutschland sondern nur noch am ausländischen Sitz der Entsendefirmen vorgehalten werden. Zudem soll auf die Pflicht zur Übersetzung der Unterlagen wie etwa von Arbeitsverträgen verzichtet werden…“ Pressemitteilung vom 15.05.2013 externer Link. Siehe auch: Zombiewalk gegen Horror-Zustände auf unseren Baustellen! Bericht und Bilder bei der IG BAU externer Link
  • Protest gegen Bolkestein 2.0. Gewerkschaften warnen vor Ausbeutung auf Baustellen und Schlachthöfen
    Gegen verschärftes Sozialdumping in der EU gingen am Mittwoch Gewerkschafter europaweit auf die Straße. Stein des Anstoßes ist die von der EU-Kommission beabsichtigte Abschwächung der EU- Arbeitnehmerentsenderichtlinie…“ Artikel von Hans-Gerd Öfinger in Neues Deutschland vom 16.05.2013 externer Link
  • Debatte um Durchsetzungs-Richtlinie zur Entsendung. IG BAU: „Ein Europa auf Kosten der Arbeiter hat keine Zukunft“
    Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warnt vor einem weiteren Vertrauensverlust der Arbeitnehmer in die EU. Die Politik in Deutschland und der EU muss bei ihren Entscheidungen die Interessen der Menschen wieder stärker in den Mittelpunkt rücken. Wie es nicht geht, zeigt die Entwicklung der aktuellen Debatte um die sogenannte Durchsetzungsrichtlinie zur Entsendung. Statt – wie ursprünglich beabsichtigt – die Richtlinie zur Stärkung der Rechte entsandter Arbeitnehmer zu nutzen, droht dieses Instrument ins Gegenteil verkehrt zu werden. Die Beschäftigten brauchen aber dringend einen wirksamen Schutz vor Missbrauch bei Entsendung. In der Bauwirtschaft werden jedes Jahr mehr als eine Million Bauarbeiter auf Grund von Entsendungen innerhalb der EU ausgebeutet…“ Pressemitteilung vom 04.04.2013 externer Link
  • DGB warnt vor Verschlechterung der EU-Entsenderichtlinie – Europäische Gewerkschaften demonstrieren in Brüssel
    Im Europäischen Parlament wird derzeit ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Durchsetzungsrichtlinie der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen beraten.  Der DGB warnt vor einer Aufweichung der Arbeitnehmerrechte und einer Ausweitung des Lohndumpings in Europa durch die EU-Kommission…“ DGB-Meldung vom 22.01.2013 externer Link
  • Alle Neuigkeiten aus dem Parlament sowie die wichtigsten Dokumente zu diesem Thema auf der Website von Terry Reintke externer Link, Schattenberichterstatterin der Grünen/EFA-Fraktion für die Revision der Entsenderichtlinie im Europäischen Parlament
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=31220
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