| US-Klage gegen DaimlerChrysler wegen Menschenrechts-Verletzungen in Argentinien. Angehörige der verschwundenen Betriebsräte bei Mercedes Benz Argentina fordern Schadenersatz
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Der ewige Traum vom Business ohne Risiko 
"Der District Court in San Francisco hat entschieden, das Verfahren gegen die Daimler AG nicht zu eröffnen. Die Hinterbliebenen der ermordeten Betriebsräte von Mercedes-Benz Argentina hatten 2004 geklagt. Die Rechtsgrundlage ist das Alien Tort Claims Act (ATCA) aus dem Jahr 1789, das Ausländern den Zugang zu US-Gerichten erlaubt, wenn internationales Recht verletzt ist. Die Kläger werfen dem deutschen Autobauer vor, sich während der argentinischen Militärdiktatur seiner unbequemen Betriebsräte entledigt und Babys von verschwundenen Regimegegnern angeeignet zu haben. In Deutschland wurden die Verfahren nicht eröffnet bzw. eingestellt, obwohl Verbrechen gegen die Menschheit nicht verjähren. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verhinderte sogar die Klagezustellung, da die nationale Sicherheit in Gefahr sei. Die Strafverfahren in Argentinien kommen nicht voran, Akten verschwinden, Beweisanträge werden verfälscht, Zeugen bedroht. Da schien der Weg in die USA die letzte Möglichkeit, Gerechtigkeit herzustellen. Und nicht zuletzt der Amtsantritt von Präsident Obama liess die Kläger hoffen…“ Artikel von Gaby Weber vom 06.09.2009
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Daimler: Yes, we can! Verfahren gegen Daimler AG in San Francisco
„Am Dienstag, um neun Uhr, pazifischer Zeit, wird im Courtroom No. 1 des Berufungsgerichts in San Francisco das Verfahren „Baumann gegen Daimler AG“ verhandelt. Es geht um die Morde an 14 Gewerkschaftern bei Mercedes Benz Argentina während der Diktatur (1976 bis 83). Das Verfahren in San Francisco kann ein Präzedenzfall werden, der Menschenrechts- und Verbraucherverbänden aus aller Welt den Weg zu US-Gerichten ebnet. Nur dort sind Geldstrafen und Entschädigungen zu erzielen, die den Unternehmen weh tun…“ Artikel von Gaby Weber vom 20.10.2008. Aus dem Text: „…Die Daimler AG will den Prozess in San Francisco verhindern. Ein „more appropriate forum“ sei Deutschland, dem Firmensitz, oder Argentinien, wo die Morde passiert. Doch ein Zivilverfahren in diesen Ländern ist nicht nur aus juristischen Gründen unmöglich. In Argentinien hat die Regierung in den neunziger Jahren im Rahmen der Entschädigungszahlungen den Wert eines Verschwundenen mit 220.000 Pesos festgesetzt. Multipliziert mit 14 (Verschwundenen) ergibt das 3.080.000 Pesos, etwa 700.000 Euro. Dieser bescheidenen Summe steht entgegen, dass nach den Morden bei Mercedes Benz die Produktivität von 40 auf 100 Prozent stieg, wie die Manager im Prozess aussagten. Bei einer in Argentinien zu erwartenden Geldstrafe von maximal 700.000 Euro hätte sich also die Methode für die Gewinnmaximierung bewährt. Und in Deutschland bedroht das Zivilverfahren die nationale Sicherheit. Mit dieser Begründung hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe, auf Antrag von Daimler, die Zustellung der US-Klage an Unternehmen in Untertürkheim ausgesetzt. Kein „appropriate forum“ also. Heute wird nur über die geographische Zuständigkeit verhandelt…“
- DaimlerChrysler verweigert die Annahme der Schadenersatz-Klage aus USA / Argentinien. Siehe dazu: US-Klage gegen Daimler Chrysler verletzt die nationale Sicherheit Deutschland.
„Die in den USA eingereichte Klage gegen DaimlerChrysler wegen Menschenrechtsverletzungen soll die deutsche Sicherheit und die Hoheitsrechte verletzen. Mit diesem Argument weigert sich das Stuttgarter Unternehmen, die Klageschrift entgegen zu nehmen und rief das Oberlandesgericht in Karlsruhe an, um die angeordnete Zustellung aussetzen zu lassen…“ Artikel von Gaby Weber, ähnlich erschienen in der Frankfurter Rundschau vom 09.10.2004
- "Zwei US-amerikanische Anwälte werden am heutigen Mittwoch beim Bundesgericht in San Francisco, Kalifornien, eine Schadenersatzklage gegen die DaimlerChrysler AG einreichen und dem Konzern dabei Mitverantwortung für Morde, Folterungen und weitere Menschenrechtsverletzungen während der argentinischen Militärdiktatur vorwerfen. Daniel Kovalik, unabhängiger Menschenrechtsanwalt aus Pittsburgh, und sein Kollege Terry Collingsworth vom International Labor Rights Fund in Washington D.C. klagen im Auftrag der Hinterbliebenen von 15 Betriebsräten des argentinischen Mercedes-Werks Gonzales Catan, die in den Jahren 1976 und 1977 verschleppt, gefoltert und ermordet wurden. Weitere Kläger sind Betriebsräte des gleichen Werks, die ihre Folterungen überlebt haben
" Presse-Information der Kritischen Äktionäre vom 14. Januar 2004

- DaimlerChrysler am Pranger.
Anwälte fordern Schadenersatz für Angehörige verschwundener Betriebsräte bei Mercedes-Benz Argentina. Bericht in junge Welt vom 15.01.2004 
Verfahren in Argentinien
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Die argentinische Staatsanwaltschaft klagt Mercedes Benz Argentina als „schuldig“ an und stellt Verfahren ein
„Vor wenigen Tagen hat die Bundesstaatsanwaltschaft in Buenos Aires im Verfahren gegen Mercedes Benz Argentina und die Gewerkschaft SMATA wegen Bildung einer Kriminellen Vereinigung einen spektakulären Beschluß veröffentlicht. „Das Unternehmen und die Gewerkschaft waren (während der Militärdiktatur) Komplizen bei den zu untersuchenden Straftaten, weil sie über die ´Säuberungen´, die im Gange waren, unterrichtet waren“, schrieb Bundesstaatsanwalt Federico Delgado und schränkt ein: „nur als Institutionen“. Daher sei es schwierig, „die strafrechtliche Verantwortung zu konkretisieren“, also die Verantwortung von Personen. Mit anderen Worten: Mercedes Benz und die Gewerkschaft sind schuldig, aber man konnte nicht ermitteln, welche ihrer Mitarbeiter diese Straftaten begangen hatte und mußte deshalb das Verfahren gegen sie einstellen…“ Artikel von Gaby Weber, Buenos Aires, vom 24.01.2007
- 19. August 2004: Vor wenigen Tagen hat der Richter Canicoba Corral Haftbefehl erlassen gegen die Polizisten, die waehrend der militaerdiktatur im Folterzentrum Brigada San Justo taetig waren. Darunter Ruben Lavallen, Sub-kommissar und ab 1978 Sicherheitschef bei Mercedes Benz Argentina. Ausserdem hat er auch das Kind Paula, Kind ermorderter Regimegegner, an sich genommen und als sein eigenes ausgegeben. Dafuer, aber auch nur dafuer, ist er bisher verurteilt. Lavallen ist fluechtig.
- Militärdiktatur in Argentinien: Daimler-Chrysler werden Verbrechen zur Last gelegt.
"Der argentinische Rechtsanwalt Ricardo Monner Sans hat am Montag in Buenos Aires Strafanzeige gegen Daimler-Chrysler wegen des Vorwurfs der Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen unter der Militärdiktatur (1976-1983) erstattet...." Artikel in Handelsblatt vom 28. Oktober 2002 Siehe dazu auch: Das "Wahrheitstribunal" in Argentinien
- Anzeige gegen DaimlerChrysler in Argentinien.
Angehörige von verschwundenen Betriebsräten gehen vor Gericht. In Stuttgart wird heute eine Untersuchungskommission eingesetzt. Artikel von Ingo Malcher in der taz vom 28.10.2002 
Argentinische Amnestiegesetze verfassungswidrig!
- Gericht beendet Amnestie für Junta-Offiziere. In Argentinien können Folter und Tötungen während der Diktatur jetzt geahndet werden
„Der Oberste Gerichtshof in Argentinien hat zwei Amnestie-Gesetze aufgehoben, die Hunderte Offiziere vor der Strafverfolgung für Verbrechen während der Militärdiktatur von 1976 bis 1983 schützten. Mit klarer Mehrheit erklärte der Oberste Gerichtshof am Dienstag (Ortszeit) zwei Amnestiegesetze für verfassungswidrig. Damit machte er den Weg frei für voraussichtlich Hunderte Verfahren gegen Militärangehörige, die im Verdacht stehen, während der Diktatur an Tötungen, Folter und anderen Menschenrechtsverletzungen beteiligt gewesen zu sein…“ Artikel in Frankfurter Rundschau vom 16.06.2005 
- "Ein historischer Erfolg der Menschenrechtsbewegung"
Der Anwalt Wolfgang Kaleck setzt sich seit sieben Jahren im Auftrag deutschstämmiger Opfer der Diktatur für eine Strafverfolgung argentinischer Militärs ein. Wie bewertet er die Entscheidung des höchsten Gerichts? Interview von Steffen Leidel in Deutsche Welle vom 15.6.05 
Juristische
Verfahren in Deutschland als Unterstützung für die argentinische
Menschenrechtsbewegung Interview
mit Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Berlin, Vorsitzender des Republikanischen
Anwältinnen- und Anwältevereins e. V. (RAV). Das Interview
führte unsere ehemalige Praktikantin Lisa Carstensen
Strafverfahren gegen argentinische Militärs
bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
- Schwerer Rückschlag für Kampf gegen die Straflosigkeit.
Strafverfahren gegen argentinische Militärs bei der Staatsanwaltschaft
Nürnberg-Fürth in den deutsch-jüdischen Fällen
eingestellt. Pressemitteilung
der Koalition gegen Straflosigkeit vom 19.7.04 
- Verfahren gegen argentinische Militärs eingestellt: Rückschlag
im Kampf für Bestrafung der Täter?
jW fragte Angelika
Denzler, Sprecherin der »Koalition gegen Straflosigkeit«.
Interview
von Thomas Klein in junge Welt
vom 17.07.2004
- Argentinienverfahren" der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth:
Teil-Einstellung des Verfahrens gegen die Mitglieder der früheren
Militärjunta (Videla u.a.) in Argentinien soweit Abkömmlinge
deutscher Juden betroffen sind Auslieferungsverfahren wird weiter
mit Nachdruck betrieben. Pressemitteilung
des Oberlandesgericht Nürnberg vom 12.07.04
bei der Koalition gegen Straflosigkeit
- Die juristische Aufarbeitung der Geschehnisse in Argentinien
während der letzten Militärdiktatur und die daraus resultierende
Argumentation.
Artikel
von Rechtsanwalt Claus Richter
bei der Koalition gegen Straflosigkeit
- Von nix gewusst. Das Bundesjustizministerium will helfen, Verbrechen
der argentinischen Militärdiktatur aufzuklären. Um die deutsche
Rolle geht es dabei vorerst nicht.
Artikel
von Boris Kanzleiter
in der Jungle World 08/2001 vom 14. Februar 2001
- MERCEDES BENZ AUF DER
ANKLAGEBANK ? Text- Auszüge der Sendung im Südwestfunk 23.
August 2000, Autorin: Gaby Weber
- Siehe dazu auch: Der
Fall Juan Tasselkraut
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