70 Abmahnungen bei Johnson Controls

johnson controls„Der Betriebsrat von Johnson Controls Bochum erklärt: »Betriebsrat und Belegschaft von Johnson Controls Bochum führen zurzeit einen Kampf um ihre Arbeitsplätze. Ca. 30 % der Belegschaft sollen auf Straße gesetzt werden. Der Betriebsrat will Kündigungen verhindern und mit dem Hereinholen neuer Aufträge den Standort Bochum längerfristig sichern. Kein noch so gutes Abfindungsprogramm kann den Verlust von Arbeitsplätzen ersetzten. Dennoch ist der Betriebsrat verpflichtet über ein Abfindungsprogramm zu verhandeln. Der Kampf um Arbeitsplätze und der Kampf um hohe Abfindungen sind in dieser Situation kein Widerspruch. In der ersten Juniwoche fanden verschiedene Protestaktionen statt. Unter anderem ein Protestfrühstück der IG-Metall und mehrere selbständige Aktionen. Wegen einer spontanen Aktion während der Arbeitszeit am Freitag, den 6. Juni, hagelte es ca. 70 Abmahnungen! Diese Abmahnungen wurden persönlich vom Wachdienst zugestellt, stellenweise wurden Mitarbeiter der Nachtschicht aus dem Bett geklingelt.
Abmahnungen haben bei JC Bochum Tradition.
So wurden 2009 gegenüber der Belegschaft 112 Abmahnungen ausgesprochen. Die Belegschaft wollte sich während einer Verhandlungsrunde des Betriebsrates mit der Geschäftsleitung wegen eines Sparpakets über den Stand der Verhandlungen erkundigen. Im Zuge der Tarifverhandlungen 2008 wurden gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden und seinem Stellvertreter insgesamt 7 Abmahnungen ausgesprochen. Bei allen ausgesprochen Abmahnungen hat das Arbeitsgericht Bochum und das LAG Hamm für die Kollegen geurteilt und diese mussten zurück genommen werden.
Auch in diesem Fall ist der Betriebsrat zuversichtlich, dass die ausgesprochenen Abmahnungen bei Gericht als unwirksam geurteilt werden. Es ist richtig, um seine Arbeitsplätze zu kämpfen. Dieses Recht wird sich die Belegschaft nicht nehmen lassen.
Auf der ordentlichen Betriebsversammlung einen Tag später weigerte sich die Geschäftsleitung teilzunehmen. Dies ist das erste Mal in der Geschichte des Werkes passiert. Die Belegschaft protestierte gegen das Nichterscheinen der Geschäftsleitung und verabschiedete einstimmig auf der Betriebsversammlung eine Protesterklärung.
– Gegen Nichterscheinung der Geschäftsleitung
– Gegen angedrohte Abmahnung
– Außerdem unterstützte sie einstimmig die Forderungen des Betriebsrates
Anstatt sich zu entschuldigen, weigert sich vorerst die Geschäftsleitung unter fadenscheinigen Gründen, die Betriebsversammlung zu vergüten. Der Betriebsrat und die IG Metall Bochum-Herne werden gemeinsam gegen die Abmahnungen vorgehen.«Meldung bei Bo-Alternativ vom 17.06.2014 externer Link

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