Mit dem Werkvertrag gegen das Arbeitsrecht? Über Audi, VW und bloße „Rechtsinterpretationen“

Es gab eine Zeit, in der die abstrakte Diskussion darüber, was den Werkvertrag vom Dienstvertrag oder vom Arbeitsvertrag unterscheide, eigentlich nur Jurastudenten interessierte oder sagen wir eher: beschäftigte. Denn „begeistert“ wurden solche Diskussionen nicht geführt. Das hat sich in den letzten Jahren erheblich geändert. Inzwischen findet diese Diskussion nicht mehr auf den Fluren der juristischen Fakultäten sondern quasi auf der Straße statt: Sie ist in aller Munde. Doch da es trotz allen politischen Interesses eine juristische Diskussion ist und bleibt, scheint es notwendig den rechtlichen Kern dieser in höchstem Masse relevanten Debatte offenzulegen. Nur so wird nachvollziehbar, was juristisch „vertreten“ werden kann und was politisch gefordert werden sollte. Beides steht in einem komplizierten unauflöslichem Zusammenhang. Dabei wird auf die Hintergründe des wohl spektakulärsten Grundsatzprozesses dieser Tage, nämlich das Verfahren von Testfahrern und Getriebetechnikern der Firmen Audi AG und VW AG genauer eingegangen…“ Grundsatzbeitrag zum Thema Scheinwerkverträge von Dr. Rolf Geffken vom Januar 2014 

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=51455
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