Abschlußerklärung der III. Konferenz der Gewerkschaftslinken
(27./28.10.2000)
Soziale Grundrechte und solidarische Rentenversicherung verteidigen - Tarifpolitik
gegen die Umklammerung des Bündnisses für Arbeit neu politisieren
- für die Demokratisierung von Betrieb, Unternehmen und Wirtschaft
I . Die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik von SPD und Grünen steht nicht
nur in der Kontinuität der konservativ-liberalen Wirtschaftspolitik - in
zentralen Bereichen wie der Rentenversicherung kommt es unter rot-grünen
Vorzeichen zu einem Privatisierungsschub und Systembruch, den die Konservativen
in dieser Schärfe nicht durchsetzen konnten. Eine Reform der Betriebsverfassung,
die die meisten Anforderungen und Erfahrungen von GewerkschafterInnen ignoriert,
neue gesetzliche Regelungen zu befristeten Arbeitsverhältnissen, eine Intensivierung
des Drucks auf Erwerbslose und die Zerstörung der sozialen Rentenversicherung:
es droht ein Um- und Abbau des Sozialsystems, deren Folgen auch immer stärker
in der Tarifpolitik zu spüren sind.
Auch wenn Teile der Gewerkschaften in diese Anpassungsprozesse eingebunden
ist, sind politische Alternativen nicht aussichtslos. Widerstand und politische
Allianzen gegen die neue Mitte sind möglich.
In diesem Zusammenhang begrüssen wir die Positionierung der IG Medien
gegen das "Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit" auf ihrem
Gewerkschaftstag im Herbst d.J.. Diese programmatische Entwicklung ist ein wichtiger
Impuls für einen Kurswechsel auch in unseren Gremien und Organisationen,
weshalb wir uns in unseren Betrieben und Gewerkschaften dafür einsetzen
werden, dem Beispiel der IG Medien zu folgen..
Wir unterstützen die Initiative "Auf
die Strasse gegen Rentendemontage!" unserer Stuttgarter KollegInnen und
werden uns darum bemühen, daß sie zu einem Kristallisationspunkt
des Widerstands gegen die rot-grünen Rentenpläne wird.
In Würdigung der Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppen Sozial-, Tarifpolitik
und "Mitbestimmung" im Netzwerk der Gewerkschaftslinken erklärt
die III. bundesweite Konferenz der Gewerkschaftslinken des Weiteren:
II. Die modellhaft praktizierten "Beschäftigungshilfen für
Geringqualifizierte", mit denen der Niedriglohnsektor subventioniert und
ausgeweitet wird, lehnen wir entschieden ab.
Solidarische Wege zum Abbau der Massenerwerbslosigkeit bestehen vielmehr in
Einrichtung eines Öffentlichen Beschäftigungssektors sowie in der
Umverteilung der vorhandenen Erwerbsarbeit auf mehr Köpfe und Hände.
Die Arbeitslosenhilfe muß erhalten und eine ausreichende materielle Absicherung
bei Erwerbslosigkeit hergestellt werden. Wenn Erwerbslose aus der nackten Not
heraus (fast) jede Arbeit zu jeder Bedingung annehmen müssen, dann geraten
auch Löhne und Arbeitsbedingungen insgesamt unter Druck, die Unterbietungskonkurrenz
der Arbeitsuchenden wird angeheizt. Um Armut und Ausgrenzung wirksam entgegenzutreten,
ist die Durchsetzung einer garantierten Mindestsicherung mit einem deutlich
über der Sozialhilfe liegenden Leistungsniveau erforderlich, das auch als
Mindestsockel in die Arbeitslosenversicherung integriert wird.
Arbeitsvermittlung und Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind von
allen repressiven Zwangs- und Disziplinierungselementen zu befreien. Die verschärften
Zumutbarkeitsregeln einer "Fördern und Fordern"-Philosophie führen
in der Praxis immer weniger zur Integration in existenzsichernde Erwerbsarbeit
und immer öfter zur Ausgrenzung aus dem Leistungsbezug. Wir brauchen ein
Recht auf Fortbildung und Qualifizierung, das Prinzip der Freiwilligkeit bei
der Teilnahme an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sowie die Einhaltung
tariflicher Standards bei beschäftigungsfördernden Maßnahmen.
Aktuell heißt daß für unsere arbeitsmarktpolitischen Forderungen:
- Jede Zwangsvermittlung muß abgeschafft werden. Der Berufs-, Qualifikations-
und Einkommensschutz muß vollständig wiederhergestellt werden.
- Die vermittelten Beschäftigungen müssen existenzsichernd und sozialversicherungspflichtig
sein und vorhandene Qualifikationen berücksichtigen.
- Wir brauchen einen existenzsichernden Mindestlohn und keine Ausweitung des
Niedriglohnbereichs
- Die Arbeitslosenhilfe muß erhalten bleiben. Wir fordern die sofortige
Erhöhung der Leistungssätze für Erwerbslose, SozialhilfeempfängerInnen
und Flüchtlinge.
- Das Arbeitsverbot für Flüchtlinge muß ebenso verschwinden
wie das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz
- Wir fordern ein Recht auf Ausbildung für alle Jugendlichen
- Befristete Arbeitsverträge haben nachweislich keine dauerhaften Arbeitsplätze
im ersten Arbeitsmarkt geschaffen, aber geholfen, die Standards für alle
zu senken - wir Fordern das ersatzlose Auslaufen des Beschäftigungsförderungsgesetzes!
III. Unverzichtbar ist für uns im Streit um die Zukunft der Alterssicherung
- die Abwehr jeglicher Privatisierung und Rentenkürzungen sowie eine
stärkere Beteiligung der Unternehmen und wohlhabenden Haushalte an der
Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme
- die Verteidigung und Weiterentwicklung des umlagegestützten gesetzlichen
Rentensystems, das paritätisch von Arbeitgebern und ArbeitnehmerInnen
finanziert wird. Die Belastung für die ArbeitnehmerInnen wäre unter
dem Strich niedriger als mit dem rot-grünen Systembruch und Riesters
Privatrente.
- Dass die Flucht der Arbeitgeber, vieler Berufsgruppen und gut verdienender
ArbeitnehmerInnen aus dem solidarischen Rentensystem gestoppt wird. Berufsständische
Versorgungswerke gehören in die allgemeine Rentenversicherung. Durch
eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die Berücksichtigung jeder
abhängigen Arbeit in der Sozialversicherung, die über einen lebensnahen
ArbeitnehmerInnenbegriff zu erreichen wäre, kann das Rentenniveau verteidigt
und verbessert werden.
- die allgemeine Senkung der Altersgrenzen für den Rentenbezug, so dass
ein früherer Ausstieg aus dem Erwerbsleben für ArbeitnehmerInnen
zumutbar ist. Menschen, die arbeits- und berufsunfähig sind, muss auch
vor den allgemeinen (dann gesenkten) Altersgrenzen ein Rentenbezug zu fairen
Bedingungen ermöglicht werden. Wer wegen schlechter Arbeitsbedingungen,
Stress und Arbeitshetze berufs- oder arbeitsunfähig wird, darf nicht
noch zusätzlich durch Niedrigrenten bestraft werden. Entsprechend darf
auch die Erwerbsunfähigkeitsrente nicht angetastet werden!
- dass das Rentenrecht Kindererziehungszeiten von Vätern und Müttern
vollständig berücksichtigt und Risiken wie Erwerbslosigkeit und
Niedrigeinkommen sowie Nachteile aus Teilzeitarbeit umfassend ausgleicht.
Altersarmut wird dann auch für Frauen und GeringverdienerInnen wirksam
bekämpft. In seiner jetzigen Form diskriminiert das Rentenrecht Frauen
das muss in einer gerechten Rentenreform abgestellt werden. Wir wollen,
dass Frauen künftig eigene existenzsichernde Rentenansprüche unabhängig
von ihren Ehemännern erwerben.
- dass die Bundeszuschüsse für die Rentenversicherung stärker
über Steuern aus Kapitaleinkünften und Vermögen finanziert
werden.
Die Abwehr des Systembruchs in der Rentenversicherung ist die Voraussetzung
für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung, bei der
es um die zweckmäßigste Form der Verbreiterung der ökonomischen
Basis und eine verteilungspolitische Korrektur zu Lasten der Unternehmen und
wohlhabenden Haushalte gehen wird.
IV. Dreh- und Angelpunkte für eine Repolitisierung und Veränderung
der gewerkschaftlichen Tarifpolitik werden folgende Punkte sein:
- In der Lohn- und Gehaltspolitik muss die Verteilungsfrage wieder in den
Vordergrund gestellt werden. Nach einer langen, ungebrochenen Phase der Umverteilung
von unten nach oben müssen wir wieder zu einer offensiven Lohnpolitik
kommen, die nicht nur den Verteilungsspielraum ausschöpft, sondern Komponenten
der Rück-Umverteilung enthält. Gleichzeitig müssen die sich
daraus ergebenen Möglichkeiten genutzt werden, die immer größeren
Einkommensunterschiede zwischen den Beschäftigen innerhalb und zwischen
den Branchen einzuebnen und das Abgleiten eines wachsenden Teils der Beschäftigten
in Niedriglohnsektoren zu verhindern. Hierzu müssen wir Konzepte tariflicher
und politischer Mindesteinkommenspolitik entwickeln.
- Die Tarifpolitik darf keine negativen Auswirkungen auf die Sozialpolitik
haben, in dem sie, als "Reparaturbetrieb", die Zerschlagung und Verschlechterung
unserer Sozialversicherungssysteme sanktioniert.
- Wir müssen unsere Tarifverträge wieder robuster machen gegen
betriebliche Öffnungsklauseln. Die Reduzierung der Tarifpolitik, wie
von den Arbeitgeberverbänden gewollt, auf wenige Grundfragen und der
Ausbau betrieblicher Regelung ist der falsche Weg. Dieser ist übrigens
durch eine Forcierung ergebnis- und erfolgsabhängiger Entgeltfaktoren
vorprogrammiert.
- Wir wollen auf dem Feld der kollektiven Arbeitszeitverkürzung für
Alle wieder in die Offensive kommen. Entscheidend wird dabei sein, wie wir
die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung mit Lohn- und Personalausgleich,
das Interesse wachsender Beschäftigungsgruppen an mehr Selbstbestimmung
und die Begrenzung von zunehmendem Arbeitsdruck und Stress verbinden.
- In die Tarifpolitik muss auch der rasante Formationswandel der Konzerne
(Fusionen und Ausgliederung) einbezogen werden. Hier können Beschäftigungstarifverträge
auf Konzernebene eine fortschrittliche Handlungsebene sein. Erste größere
Kämpfe, wie der jüngste der Opel-Belegschaft gegen die Folgen von
Ausgliederung oder von Werner und Pfleiderer in Dinkelsbühl, deuten an,
dass wir uns den Entscheidungen der Konzernlenker nicht ohnmächtig ausliefern
müssen.
V. Bis in die Gewerkschaften hinein besteht die Tendenz, "Mitbestimmung" vor
allem als Standortfaktor zur Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit
zu sehen.
Nachdem der Versuch gescheitert ist, diese Sichtweise im DGB-Grundsatzprogramm
festzuschreiben, wurden innerhalb des DGB mit den Mitbestimmungsthesen der Bertelsmann-
und Böckler-Stiftung ein weiterer Anlauf unternommen, die gewerkschaftliche
Mitbestimmungspolitik auf die Unterordnung der ArbeitnehmerInnen unter die Standortlogik
festzulegen.
Die anstehende Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes kann in diesem
Streit zu einer wichtigen Weichenstellung führen. Aus unserer Sicht muß
es unter anderem darum gehen, die rechtliche Position von Betriebsräten
( aber auch die der einzelnen ArbeitnehmerInnen und der Gewerkschaften im Betrieb)
im Sinne der Konzeption von Gegenmacht zu stärken. Trotz vorhandener Schwachstellen
halten wir den DGB-Entwurf von 1998 für eine geeignete Plattform, die Betriebsverfassung
in unserem Sinne weiterzuentwickeln.
Wir sind uns aber des Problems bewußt, daß die vielen sozial- und
tarifpolitischen Niederlagen nicht auf der betrieblichen Ebene zu korrigieren
sind. "Mitbestimmung" - verstanden als konsequente Demokratisierung - kann nicht
auf die Ebene des Betriebs begrenzt werden.
Daher muß parallel der Flächentarifvertrag mit neuem Leben erfüllt
und das Arbeitsrecht robuster gegen Flexibilisierung gemacht werden. In diesem
Zusammenhang fordern wir, daß die rot-grüne Koalition die Befristungsmöglichkeiten
des Beschäftigungsförderungsgesetzes zum Ende des Jahres auslaufen
läßt.
Der DGB verzichtet bedauerlicherweise auf Mobilisierung und die Politisierung
des Themas. Wir fordern Gewerkschaften und Betriebsräte auf, die Novellierung
kritisch zu begleiten und die Frage auch zum Thema von Betriebsversammlungen
zu machen. Mobilisierung und kritische Öffentlichkeit sind auch nötig,
um eine weitere Aushöhlung des Flächentarifvertrags mittels der Verkehrung
des Günstigkeitsprinzips abzuwehren.
Daß der § 77 III BetrVG - Vorrang des Tarifvertrages - erhalten bleibt,
ist eine Selbstverständlichkeit und kein Anlaß für Zugeständnisse
in anderen rechtlichen Fragen.
Frankfurt/M., 28.10.2000
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