Langzeitarbeitslose: Die wahrscheinlich unsinnigste Mindestlohn-Ausnahme

ver.di: keine Ausnahmen beim Mindestlohn!„Die Ausnahmeregelung vom Mindestlohn, auf die unter anderem Horst Seehofer bestanden hatte, wird – wie sich jetzt zeigt – praktisch kaum genutzt. Nicht einmal 2000 Langzeitarbeitslose haben seit der Einführung davon profitiert – dabei waren 2015 in Deutschland durchschnittlich 1,04 Millionen Langzeitarbeitslose gemeldet. (…) Für das fehlende Interesse gibt es vermutlich mehrere Gründe: Für Arbeitgeber sei es möglicherweise attraktiver, Langzeitarbeitslose über einen Eingliederungszuschuss einzustellen. Dieser betrage für maximal zwölf Monate immerhin 50 Prozent des Arbeitsentgelts, sagt ein Sprecher der BA…“ Artikel von Thomas Öchsner vom 13. Mai 2016 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link. Siehe dazu neu:

  • Mindestlohn: Und wo bleiben die Langzeitarbeitslosen?New
    „… Am 21.03.2017 stellte die Fraktion Die Linke den Antrag, einen armutsfesten Mindestlohn zu beschließen. Sie gab nicht nur an, dass der bisherige Mindestlohn zu gering angesetzt sei, sie monierte auch insbesondere die zahlreichen Ausnahmen. Im Antrag wurde ein Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde angeregt, weiterhin sollte auf Ausnahmen verzichtet werden. Mit diesem Antrag ist die Fraktion gescheitert. Die CDU/CSU betonte, dass für die Mindestlohnausgestaltung nicht die Politik, sondern die dafür eingesetzte Kommission zuständig sei. Ferner sei die im Antrag angesprochene Problematik, dass ein geringer Mindestlohn eher zu geringen Renten und Altersarmut führen würde, eine Rentenangelegenheit, die insofern nicht über die Mindestlohnregelung zu lösen sei. Letztendlich sei der Mindestlohn auch keine sozialpolitische Angelegenheit, sondern eine ordnungspolitische. Dieser Ansicht schlossen sich die SPD und die Grünen an. Die SPD verteidigte zudem noch die Ausnahmeregelungen, schließlich seien Praktikumsverhältnisse keine Arbeitsverhältnisse. (…) Die Langzeitarbeitslosen, die in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung vom Mindestlohn ausgeschlossen sind, waren offensichtlich nicht einmal eine Antwort wert. Dabei wurde erst kürzlich festgestellt, dass diese von den Mindestlohnausnahmen nicht profitieren. (…) Langzeitarbeitslose somit als Billigarbeitskräfte zu nutzen ist vom Gesetz eindeutig gedeckt, dass keine der drei Parteien, die sich zu der Anfrage der Linken äußerten, hierzu Worte finden, sagt viel darüber aus, welchen Stellenwert die Belange der Langzeitarbeitslosen bei der Politik einnehmen.“ Beitrag von Alexander und Bettina Hammer vom 27. April 2017 bei Telepolis externer Link
  • Mindestlohn: Kabinett beschließt Bericht zur Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose
    „… Die Evaluation zeigt, dass die Sonderregelung nur in wenigen Fällen genutzt wurde. Sie entfaltet somit keine nachweisbare Wirkung. Aus Sicht der Bundesregierung gibt es daher aktuell weder zwingende Gründe für eine Beibehaltung oder Abschaffung der Regelung. Angesichts der Unsicherheiten der weiteren Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes in den kommenden Jahren empfiehlt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, die Regelung zum jetzigen Zeitpunkt beizubehalten.“ Meldung vom 8. Februar 2017 beim BMAS externer Link, dort auch der Bericht und Einschätzung der Bundesregierung zur Regelung für Langzeitarbeitslose nach § 22 Absatz 4 Satz 2 des Mindestlohngesetzes
  • Die Mindestlohn-Ausnahme für Langzeitarbeitslose ist sinnlos und diskriminierend
    „Mit Einführung des Mindestlohns wurde für Langzeitarbeitslose eine Ausnahmeregel erlassen. Bei Neueinstellung sollen sie in den ersten sechs Monaten zu Gehältern unterhalb des Mindestlohns arbeiten dürfen. Eine breit angelegte Analyse ergab, dass die Regelung völlig nutzlos ist. Zeit, sie abzuschaffen, könnte man meinen. Doch einige von Deutschlands vermeintlichen Top-Ökonomen kommen zu anderen, von der Realität unbeirrten Schlüssen…“ Beitrag von Markus Krüsemann vom 15. November 2016 bei annotazioni.de externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=98378
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