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Generalstreik in französischem „Überseebezirk“ Mayotte endet mit Teilerfolg

Artikel von Bernard Schmid, Paris, vom 19.4.2016, eine Kurzfassung des Artikels erschien am heutigen Mittwoch [20.4.] in der Tageszeitung Neues Deutschland

Generalstreikdemo Mayotte 10.4.2016

Eine Mobilisierung folgt der anderen, auch wenn sie vordergründig betrachtet erst einmal wenig miteinander gemeinsam haben. Am Dienstag dieser Woche fand auf der zu Frankreich gehörenden Inselgruppe Mayotte, einem der südlichsten Zipfel des französischen Staatsgebiets – neben dem ebenfalls im Indischen Ozean liegenden „Überseebezirk“ La Réunion -, ein „Tag der toten Insel“ statt. Damit wollten EinwohnerInnen, allen voran die Mütter, die in der traditionell matriarchalisch geprägten Gesellschaftsordnung von Mayotte eine Schlüsselrolle spielen, gegen die „wachsende Unsicherheit“ und Gewaltkriminalität protestieren. Voraus ging am vorigen Freitag der Mord an einem 38jährigen europäischen Einwohner von Mayotte.

Nur einen Tag zuvor waren die Straßensperren abgebaut worden, die bis dahin alle wichtigen Kreuzungen auf der Hauptinsel verbarrikadiert und den Verkehr blockiert hatten. Ihre Präsenz hing allerdings mit einer sozialen Bewegung zusammen, mit dem über zweiwöchigen Generalstreik, der dort am 30. März begonnen hatte. In Wirklichkeit bildete er aber nur eine Verlängerung von zwei Arbeitskampfbewegungen, die im September und Oktober vorigen Jahres gestartet worden waren. Nach den Attentaten vom 13. November 2015 in Paris, in deren Folge der Ausnahmezustand über ganz Frankreich – einschließlich der weit entfernten liegenden „Überseebezirke“, zwischen Mayottes Hauptstadt Mamoudzou und Paris liegen 8.000 Kilometer – verhängt worden war, wurde der Generalstreik damals vorübergehend ausgesetzt.

Dessen Hauptforderung beruhte darauf, eine „tatsächliche Gleichheit“- égalité réélle – herbeizuführen, also eine Angleichung der Lebensverhältnisse mit dem übrigen Frankreich. Und dies insbesondere auch im Bereich der Arbeitsgesetzgebung. Bislang gilt auf Mayotte ein eigenes, stark ausgedünntes Arbeitsgesetzbuch, der Code du travail de Mayotte, das auf nur wenigen ausgewählten Kapiteln des in Frankreich geltenden Arbeitsrechts beruht. Ferner wurden Branchenkollektivverträge, die in Frankreich Anwendung finden, grundsätzlich nicht auf Mayotte übernommen, auch wenn sie einer Allgemeinverbindlicherklärung unterlagen, also für alle Arbeitgeber verbindlich waren. Auf Mayotte hätte dafür der Präfekt, der Vertreter des Zentralstaats vor Ort, unterschreiben müssen. Dies tat er jedoch in keinem Fall.

Auf diesem Gebiet hat die Streikbewegung erreicht, dass die Regierung nachgeben musste. Ab dem 1. Januar 2018 soll das französische Arbeitsrecht nun auch auf Mayotte Geltung erlangen, dafür soll ein eigenes Gesetz verabschiedet werden. Auch soll dieses noch zu entwerfende Gesetz garantieren, dass Branchenkollektivverträge auch auf der Inselgruppe automatisch Anwendung finden, sofern sie in Frankreich einer Allgemeinverbindlicherklärung unterliegen.

Auf anderen Gebieten ist es noch ein weiter Weg bis zur Gleichheit. So bei den Pensionen. Die Grundrenten sollen bis nach bisherigen Plänen im Jahr 2036 an französisches Niveau angeglichen werden. Ferner weigerte die Regierung sich bisher kategorisch, die Laufbahn von öffentlich Bediensteten vor dem Jahr 2009 zu berücksichtigen – also aus Zeiten, in denen Mayotte für Frankreich nur ein „Überseegebiet“ und keinen „-bezirk“ darstellte. Erstere Gebiete zählen im Gegensatz zu den Letztgenannten nicht unmittelbar zum französischen Staatsverband, sondern stellen eine Art Protektorate dar wie derzeit Neukaledonien. Nach dem Generalstreik hat die Regierung sich nun immerhin, doch vage bleibend dazu verpflichtet, Verhandlungen zu dem Thema aufzunehmen.

Mayotte bildet heute den 101. französische Verwaltungsbezirk, der als letzter hinzu kam. kam außergewöhnlich spät hinzu. Am 29. März 2009 war über die Umwandlung in eine solche Verwaltungseinheit, die départementalisation, abgestimmt worden. Zuvor war Mayotte ein französisches „Überseegebiet“ mit begrenzter Autonomie. 95,2 Prozent der an der Volksabstimmung Teilnehmenden hatten ihr zugestimmt. Allerdings hatten sich fast vierzig Prozent der Stimmen enthalten, und viele Beobachter beklagten, es habe keinerlei offene und plurale Debatte über die Abstimmungsvorlage gegeben. Nur die Anhänger des „Ja“ waren damals in der Öffentlichkeit zu Wort gekommen. Und hohe Staatsvertreter wie der Präfekt – der Repräsentant des französischen Zentralstaats vor Ort – und viele Beamte machten offen Wahlwerbung für die Annahme der Vorlage, obwohl sie juristisch grundsätzlich zu politischer Neutralität in ihrer Außendarstellung verpflichtet sind.

Als einzige im Parlament vertretene politische Kraft hatte sich damals die Französische kommunistische Partei gegen das Referendum geäußert. Anlässlich eines Besuchs ihrer Parlamentarierin Eliane Assassi und eines weiteren Führungsmitglieds der Partei, Jean-Louis Le Moigne, auf Mayotte im März 2009 waren sie von Aktivistinnen am Flughafen in Empfang genommen und mit Sprechchören niedergebrüllt worden. Die daran beteiligten Damen bezeichnete man im Volksmund als les chatouilleuses (ungefähr: „die kitzelnden Frauen“). Unter dem gleichen Namen war in den 1960er Jahren eine Miliz aktiv, die ihre politischen Gegner damals allerdings nicht niederschrie, sondern tötete. Davon unbeirrt besuchten die KP-ParlamentarierInnen diverse Orte auf der Inselgruppe, unterhielten sich mit NGOs und Bürgerrechtsaktivistin, und dank ihres Status als Parlamentarierin konnte Assassi das berüchtigte Abschiebegefängnis auf Mayotte besuchen.

Doch schon damals gab es auch vor Ort grundsätzliche Kritik an der definitiven Einverleibung durch Frankreich. Die frühere Kolonialmacht hatte die Inselgruppe der Komoren, zu denen Mayotte gehört, im Jahr 1975 über die Unabhängigkeit abstimmen lassen. Auf drei der vier Hauptinseln kam eine Mehrheit für die Unabhängigkeit zustande, nicht jedoch auf Mayotte. Entgegen vorheriger Versprechungen, die Komoren ungeteilt in die Unabhängigkeit zu führen oder bei Frankreich zu belassen, spaltete die Pariser Regierung daraufhin den Archipel.

Dies legte jedoch die Grundlage für dauerhafte Ungleichheiten und Unfrieden. Aus Sicht vieler EinwohnerInnen der Komoren befinden sie sich auf Mayotte in ihrem eigenen Land. Aufgrund der materiell ungleichen Situation – oder auch nur der Vorstellung von vermeintlichem Wohlstand auf Mayotte – reisen viele von ihnen, auch unter Lebensgefahr und auf wackeligen Booten mit der Bezeichnung kwassa-kwassa, über die 70 Kilometer breite Meerenge zwischen den Inseln Anjouan und Mayotte. Seitdem Frankreich 1994 eine Visumspflicht für komorische StaatsbürgerInnen auf Mayotte einführte und die Boote Radaranlagen und Kontrollen der Küstenwache vermeiden müssen, sind NGOs zufolg 20.000 Menschen bei der Überfahrt ertrunken.

Doch auf Mayotte, das offiziell laut der letzten Volkszählung von 2012 rund 212.000 EinwohnerInnen zählt und real wohl mindestens 350.000, sind rund 40 Prozent der Bevölkerung unter dem Blickwinkel des Aufenthaltsrechts „illegalisiert“. Dadurch können wachsende Teile sich nicht stabilisieren und keine garantierten Beschäftigungsverhältnisse eingehen. Slums wachsen schneller als Wohnviertel mit festen Bauten. 70 Prozent der Kinder in den örtlichen Kliniken werden von als „Illegale“ gezählten Müttern geboren. Im vergangenen Jahr schob die Staatsmacht 18.500 Menschen aus Mayotte ab, fast so viele wie im ganzen europäischen Frankreich, was an der Grundsituation vor Ort jedoch wenig ändert. Vergangene Woche wurde ein ohne seine Eltern auf Mayotte aufgegriffener Fünfjähriger allein dem Richter vorgeführt und in Abschiebegewahrsam genommen. In den Abschiebehaftanstalten herrschen NGOs zufolge unsagbare Zustände.

Diese soziale Instabilität für bedeutende Teile der auf Mayotte lebenden – aber oft eben offiziell nicht existierenden – Bevölkerung ist der Hintergrund für wachsende Gewalt, ebenso wie für soziale Unzufriedenheit. Zu Letzterer trägt aber auch die Politik des französischen Staats und vieler Unternehmen bei. Zwar sind Grundnahrungsmittel, die an Ort und Stelle angebaut werden, vergleichsweise billig. Zahlreiche Bedarfsgüter werden jedoch aus dem europäischen Frankreich importiert, da die „Metropole“ direkten Wirtschaftsbeziehungen mit Europa den Vorzug gibt, statt solche mit Nachbarländern wie Madagaskar zu entwickeln. Viele Waren sind dem entsprechend oft sogar eher teurer als im europäischen Frankreich. Renten betragen dagegen oft nur 200 Euro. Der französische Staat nimmt darauf keine Rücksicht. Wie Salim Nahouda von der CGT-Mayotte in der linken Pariser Tageszeitung Le Progrès social an einem Beispiel ausführt: Eine Verkehrssünde kostet 90 Euro, genau wie im europäischen Frankreich, egal, ob die Menschen von einem Bruchtteil der dortigen Einkommen leben müssen.

Der Generalstreik und andere Unmutsbekundungen sind ein Ausdruck davon, dass das Pendel der öffentlichen Meinung – nach dem massiven „Votum für Frankreich“ – nun zurückschwingt.

Auch in anderen französischen „Überseebezirken“ und „-gebieten“ ist Bewegung aufgekommen. Auf La Réunion begann vorletzte Woche ein massiv befolgter Streik der Bauarbeiter für Lohnerhöhungen. Auf Neukaledonien fand am vorigen Freitag eine Demonstration gegen „das teure Leben“, also zu hohe Kosten für elementare Bedürfnisse, statt. Anfang 2009 hatte ein damals 44 Tage dauernder Generalstreik auf der zu Frankreich gehörenden Karibikinsel Guadeloupe das gesamte Land im Atem gehalten.

Siehe vom 15. April 2016: Generalstreik & Unruhen/Riots in französischem „Überseebezirk“ Mayotte

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=96813
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