Geschäftsführung der Druckerei Häuser KG vor Gericht

Seit Monaten wird hinter den Kulissen ein Rechtsstreit zwischen der Kölner Druckerei Häuser KG und ver.di geführt. Inhaltlich geht es darum, ob der zuständige Gewerkschaftssekretär einzeln oder zu Zweit oder zusätzlich mit einem von ver.di Beauftragten in die Räumlichkeiten der Druckerei Häuser KG in Köln-Bocklemünd darf. Zusätzlich war streitig, ob die Betriebsbegehung durch ver.di von einer vorherigen Überlassung der gewerkschaftlichen Informationsmaterialien an die Arbeitgeberin abhängig gemacht werden dürfe. Das Kölner Arbeitsgericht entschied nun am 02.02.2016 zum Abschluss der 1. gerichtlichen Instanz, dass zum Zwecke der Mitgliederwerbung und Information über die satzungsgemäßen Aufgaben der Gewerkschaft, insbesondere die aktuelle Tarifentwicklung, den gesetzlichen Mindestlohn sowie den Gesundheitsschutz durch Überreichen von Broschüren, Formularen und Flugblättern und durch Führen persönlicher Gespräche einmal in jedem Kalenderhalbjahr, der Zugang der Gewerkschaft ver.di geduldet werden müsse. Auch dürfe das Zugangsrecht nicht von einer vorherigen Überlassung der zu verteilenden gewerkschaftlichen Informationsmaterialien an die Häuser KG abhängig gemacht werden. (…) Ob die Geschäftsführung der Häuser KG den Rechtsstreit allerdings in der 2. gerichtlichen Instanz vor dem Landesarbeitsgericht fortführen wird, bleibt vorerst abzuwarten…“ Meldung vom 09.02.2016 von und bei ver.di Bezirk Köln, Fachbereich Medien, Kunst und Industrie externer Link

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