Die Ausbreitung der Werkverträge in der Fleischindustrie: Schluss mit den Verwerfungen am Arbeitsmarkt!

In der deutschen Fleischindustrie werden die meisten Arbeiten im Rahmen von Werkverträgen erledigt. Hiervon sind hauptsächlich Wanderarbeiter aus Osteuropa betroffen. Klassische Leiharbeit spielt fast keine Rolle, es sei denn, den Vertragspartnern im Werkvertrag wird illegale Leiharbeit nachgewiesen. Es muss endlich Schluss sein mit diesen bewusst hingenommenen Verwerfungen am Arbeitsmarkt, die Lohndumping und Rechtsunsicherheit fördern. Das neue Werkvertragsgesetz bietet hierfür eine Chance…“ Artikel von Matthias Brümmer in der DGB-Gegenblende vom 14. Januar 2016 externer Link. Siehe dazu:

  • Siebert: Werkverträge klarer regeln!
    Als „ersten Schritt in die richtige Richtung“ hat Burkhard Siebert, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), den Gesetzentwurf zu Werkverträgen und Leiharbeit bezeichnet. Allerdings gebe es weiter grundlegenden Reformbedarf. „Die Novellierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu Werkverträgen und Leiharbeit ist überfällig, da in der Lebensmittelindustrie, vor allem in der Fleischindustrie, aber beispielsweise auch in der Getränkewirtschaft, immer mehr Werkverträge auch in Kernarbeitsprozessen eingesetzt werden. Damit hat der Missbrauch zugenommen, Löhne zu drücken und Arbeitnehmerrechte auszuhöhlen.“…“ NGG-Pressemitteilung vom 12. Dezember 2015 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=91827
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