DGB: Risiken und Reformbedarf in der Leiharbeit

Fotomontage von Bremen macht Feierabend – wir danken!Leiharbeitsbeschäftigte sind überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit betroffen. So wird rund die Hälfte aller Leiharbeitsverhältnisse bereits nach weniger als drei Monaten beendet. Und mehr als ein Drittel rutscht direkt in Hartz IV, obwohl sie vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben…“ „Arbeitsmarkt aktuell“ Nr. 8 vom Oktober 2015 von und beim DGB externer Link . Darin schlußfolgert der DGB: „… Seit fast zehn Jahren liegt eine EU-Leiharbeitsrichtlinie vor, die auf einen besseren Schutz der Leiharbeitskräfte abzielt und noch nicht vollständig umgesetzt ist. Nach der Richtlinie sollen die Rechte und der arbeitsrechtliche Schutz der Leiharbeiter auf einem ähnlichen Niveau sein, wie bei den übrigen Beschäftigten. Die EU-Richtlinie spricht hier von Gesamtschutz. Davon sind wir aber noch weit entfernt, wie dieser Text deutlich macht. Es ist deswegen richtig, dass die Bundesregierung bei der Leiharbeit nachbessern will…“ Richtiger wäre wohl, die Tarifverträge zu kündigen, die die EU-Leiharbeitsrichtlinie behindern!

  • Statt dessen fodert der DGB u.a.: Streikbrecherarbeiten durch Verleihbetriebe müssen gesetzlich verboten werden; Leiharbeitskräfte müssen bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten berücksichtigt werden; Darüber hinaus soll es nicht mehr möglich sein, einen Werkvertrag nachträglich in Leiharbeit umzuwandeln; Branchenspezifische Regelungen sollten geschaffen werden, die die Weiterbildung beschäftigter Leiharbeitskräfte verbessert…
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