Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015

Zum 1. März 2015 treten eine Reihe von Änderungen zum Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft. Diese sollen ganz überwiegend die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, das im Juli 2012 den Gesetzgeber aufgefordert hatte, für die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums unabhängig vom Aufenthaltsstatus und der Aufenthaltsdauer zu sorgen. Die Broschüre vom Paritätischen bei Harald Thomè externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=78978
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