Samsung warnt: Bitte achten Sie darauf, nichts Privates vor unseren SmartTVs zu erzählen

Schöne neue FernsehweltSchöne neue Fernsehwelt: In der EULA [„End User Licence Agreement“] von Samsung wird darauf hingewiesen, dass man besser nichts Privates in Anwesenheit eines SmartTVs sagen sollte, weil die Spracherkennung dies irgendwohin übermitteln könnte. Da fühlt man sich doch gleich entspannter im Wohnzimmer! …Kurzmeldung von Markus Beckedahl bei netzpolitik.org vom 7. Februar 2015 externer Link. Siehe dazu neu:

  • Verbraucherschützer klagen: Samsung-TV überträgt Daten „ungefragt“
    … Verbraucherschützer haben den Elektronikkonzern Samsung wegen seiner Smart-TVs verklagt. Nutzerdaten würden ungefragt abgegriffen, sobald der Fernseher an das Internet angeschlossen werde, teilte die Verbraucherzentrale NRW am Donnerstag mit. Die Musterklage sei beim Landgericht Frankfurt/Main eingereicht worden. Das Problem liegt laut den Verbraucherschützern in Samsungs Umgang mit dem HbbTV-Standard („Hybrid broadband broadcast TV“), der Zusatzdienste zum Programm bietet, die sowohl über das Fernsehsignal als auch über das Internet übertragen werden. Schon bei bloßer Inbetriebnahme des Fernsehers werde über den Standard die IP-Adresse des Internet-Anschlussinhabers an Samsung-Server übermittelt…Beitrag von Axel Kannenberg bei heise online vom 5. November 2015 externer Link

  • Prüfbericht: Smart-TVs sind Datenschleudern
    Das Bayrische Landesamt für Datenschutz hat in einer groß angelegten Aktion aktuelle Smart-TVs auf Sicherheit und Datenschutz untersucht. Ergebnis: Die Geräte telefonieren häufig nach Hause – sogar beim normalen Fernsehgucken…Beitrag von Christiane Schulzki-Haddouti und Ulrike Kuhlmann auf heise online vom 2. März 2015 externer Link. Ausdem Text: „… Wegen des Schutzes von Betriebsgeheimnissen und aus Wettbewerbsgründen wird der 40-seitige Prüfbericht nicht veröffentlicht. Gleichwohl teilt die Behörde einige statistische Angaben zu den Prüfergebnissen mit: Demnach verfügten alle Testgeräte über eine eindeutige Gerätekennung wie MAC-Adresse, Seriennummer oder eine interne ID. Diese Kennung wird häufig bei der persönlichen Registrierung mitgesendet. Bei sieben der dreizehn geprüften Geräte erhält der Nutzer weder im TV-Menü, noch auf Papier oder online Hinweise auf Datenschutzbestimmungen. Während der Inbetriebnahme leiteten zwölf Geräte eine sofortige Kommunikation mit dem Hersteller ein. Dabei wurden etwa Softwareupdates überprüft, das Gerät registriert oder Inhalte geladen. Außerdem beobachteten die Datenschützer was beim „normalen Fernsehen“ geschieht: In neun Fällen stellten sie keine Datenflüsse fest, in vier Fällen aber eine verschlüsselte Datenkommunikation an den Gerätehersteller…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=74768
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