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Uniklinik Kiel – Keimbefall mit Todesfällen

„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) bedauert die Todesfälle im Universitätsklinikum Kiel (UK-SH) zu tiefst und fordert die Klinikleitung und die Landespolitik auf, endlich Konsequenzen zu ziehen. Die tragischen Umstände, die nunmehr Menschenleben gekostet haben, sind aus Sicht von ver.di Nord aber nicht so überraschend wie jetzt von der Klinikleitung getan wird. Alleine im Jahr 2012 wurden vom Pflegepersonal 1868 und im Jahr 2013 nochmals 1864 Gefährdungsanzeigen aus dem Pflegebereich gestellt. Das sind bundesweite Spitzenwerte. In Kiel kamen die meisten Überlastungs- und Gefährdungsanzeigen aus den Intensivstationen der 1. Medizin – das sind genau jene Stationen, von denen die Verschleppung des multiresistenten Bakteriums seinen Ausgang genommen hat…“ Pressemitteilung von verdi Landesbezirk Nord am 26.01.2015 externer Link

  • Aus dem Text: „Auf den Personalversammlungen am Campus Kiel 2014 und zuletzt am 12.01.2015 wurde die dramatische Arbeitsverdichtung – gerade auf den betroffenen Intensivstationen der 1. Medizin, Campus Kiel – vorgetragen und thematisiert. Es wurde immer wieder von Gefährdungsanzeigen berichtet, die nicht sachgemäß bearbeitet und weitergeleitet wurden. (…) Aus Sicht der Gewerkschaft muss es sofort Konsequenzen am UK SH geben, und der Sparkurs auf dem Rücken von Beschäftigten und Patienten muss sofort beendet werden. Die zukünftigen Jahre sehen einen weiteren Personalabbau vor. (…) Konkrete Folgen des Sparkurses werden nun deutlich. Beispiel Intensivmedizin: So stehen die Betten in den genannten Intensivstationen viel zu nah beieinander oder eben zu viele Betten in zu kleinen Räumen – allein aus wirtschaftlichen Gründen. Wenn Betten nicht mal 2 Meter Abstand voneinander haben, dann ist eine Übertragung von Keimen nicht auszuschließen. Beispiel Arbeitsalltag: Die Pflegebeschäftigten benötigen circa 1-2 Minuten für das Desinfizieren ihrer Hände, was dringend sein muss. Wenn eine Pflegekraft pro Schicht dreimal Kontakt zu 25 Patienten hat, dann MUSS sie vor und nach dem Patientenkontakt ihre Hände desinfizieren. Bei einer vorschriftsmäßig durchgeführten Desinfektion entspricht das einer Mindestzeit von circa 2 Stunden. Dazu kommen noch Desinfektionen „zwischendurch“, also vor und nach Berührung von Materialien, Medikamentenstellung, dem Zubereiten von Infusionen…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=74151
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