Deutschlands Juristen, gestern wie heute, gewöhnliche Normalos?

Beitrag von Reinhold Schramm vom 20. Januar 2015 anlässlich des taz-Dossiers “Comeback der Folter“. Knappe Mehrheit für „Rettungsfolter“ von Christian Rath vom 19. Januar 2015

«“Comeback der Folter“. Knappe Mehrheit für „Rettungsfolter“. Jurastudenten befürworten in einer Befragung Quälereien, um etwa Terroranschläge zu verhindern. Das sorgt für entsetzte Reaktionen.» Vgl. Tageszeitung *

Die national-deutschen Jura-Studenten und akademischen Juristen vor 1933 und in ihrer großen Mehrheit nach 1933 waren auch dafür, nicht wenige im SS-Korps und nach 1945 bzw. nach 1948/49 im westdeutschen Staats- und Beamtendienst, – bis in die Ministeriums- und Wirtschafts-Führungs-Spitzen ihrer ‘freiheitlichen’ und ‘demokratischen’ Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Nicht wenige waren Dr.- Prof.- Ausbilder für den akademisch-juristischen Nachwuchs. Das hat bis heute seine ungebrochenen Folgen in den Köpfen der akademischen Bildungs- und Wohlstandskinder (Ausnahmen bestimmen nicht die Regel).

Hans Josef Maria Globke

Aus gutbürgerlichen deutschen Haus kommend hatte er nach dem Abitur 1916 im 1. Weltkrieg als Offizier gedient. Nach Kriegsende nahm er ein Studium an den Universitäten Bonn und Köln auf und schloss sein Rechts- und Staatswissenschaftsstudium mit der Promotion ab. Im preußischen Innenministerium – am 23. Dezember 1932 (!) – verfasste Globke eine für den inneren Gebrauch bestimmte Anordnung, wonach die Genehmigung von Namensänderungen zu untersagen sei, sofern Juden damit ihre jüdische Abkunft zu verschleiern versuchten. 1934 legten die Kapitalfaschisten (Nazis) das Preußische mit dem Reichsinnenministerium zusammen, wo Globke bis 1945 – zuletzt als Ministerialrat – tätig sein sollte. Als Koreferent beschäftigte sich Globke mit “Allgemeinen Rassefragen“, und u.a. um Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem “Blutschutzgesetz“. Globke, der Schreibtischtäter der deutschen Kapitalfaschisten und Rassisten, war einer der höchsten Beamten in der BRD unter Bundeskanzler Konrad Adenauer. Es gab einige wenige Versuche in der Bundesrepublik Deutschland, Globke strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Diese Verfahren wurden jedoch stets eingestellt bzw. Zeugen als unglaubwürdig denunziert. So kam beispielsweise Globkes Mitwirkung zur Sprache, wodurch 1943 der Versuch des Internationalen Roten Kreuzes, 10.000 jüdische Frauen und Kinder in Griechenland vor der Vernichtung zu retten, zunichte gemacht worden war. Inzwischen sind auch umfangreiche Dokumente über die Rolle Globkes beim Aufbau der BRD-Stasi: des Bundesnachrichtendienst (BND), des Verfassungsschutzes (BfV) und der Bundeswehr aufgetaucht. Brave, treu-deutsche Jura-Normalos.

* Vgl. Kommentare, Tageszeitung, taz.de am 19./20.01.2015.
taz-Dossier: „Comeback der Folter“. Knappe Mehrheit für „Rettungsfolter“. Von Christian Rath, Rechtspolitischer Korrespondent. externer Link

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