Urabstimmung RegioTram Gesellschaft: Einstimmig für Arbeitskampf

gdl„Einstimmig haben die Lokomotivführer und Zugbegleiter der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) bei der RegioTram Gesellschaft mbH (RTG) in Kassel für die Fortführung der Arbeitskämpfe votiert. „Dies ist ein deutliches Signal an die Arbeitgeber, denn die Flächentarifverträge müssen endlich auch bei der RTG Einzug halten und die Arbeitszeitregelungen substanziell verbessert werden“, so der stellvertretende GDL-Bundesvorsitzende Norbert Quitter. Nach der heutigen Auswertung der Urabstimmung in Frankfurt am Main haben sich 79 Prozent der auf-gerufenen 62 Lokomotivführer und Zugbegleiter an der Urabstimmung beteiligt − und dies in der Haupturlaubszeit zwischen Weihnachten und Neujahr…“ Pressemeldung der GDL am 05.01.2015 externer Link. Siehe dazu:

  • Regiotram Gesellschaft – Einmalzahlung kommt!
    „Der Einmalzahlungstarifvertrag ist unterschrieben. Damit erhalten die Lokomotivführer und Zugbegleiter der Regiotram Gesellschaft mbH (RTG), die vom 1. September bis 31. Dezember 2014 und ab 1. Februar 2015 Mitglied der GDL waren, als erste Leistung des Tarifabschlusses 2015 eine Einmalzahlung in Höhe von 280 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlung entsprechend anteilig. Bei Mitgliedern, die in diesem Zeitraum das Unternehmen verlassen haben beziehungsweise neu eingetreten sind, wird die Einmalzahlung in Höhe von einem Viertel für jeden vollen Kalendermonat gewährt, in dem der Manteltarifvertrag auf ihr Arbeitsverhältnis Anwendung gefunden hat. Die Einmalzahlung wird mit der Entgeltabrechnung für den Monat Mai 2015 ausgezahlt…“ Pressemitteilung der GDL vom 28.05.2015 externer Link

  • Regiotram Gesellschaft – Durchbruch geschafft
    „Nach der dritten Verhandlungsrunde Anfang Februar hatte die Regiotram Gesellschaft mbH (RTG) bis zum 20. Februar 2015 Zeit erbeten, um sich zu den Forderungen der GDL zu positionieren. Am 19. März 2015 tagte in Frankfurt am Main die zuständige Tarifkommission, um den aktuellen Verhandlungsstand zu bewerten. Sie kam zu dem Ergebnis: Durchbruch geschafft…“ Pressemitteilung der GDL vom 24.03.2015 externer Link
    Aus dem Text: „So konnte die GDL nach mehrfachem Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber die notwendigen Verbesserungen der Ruhezeiten sowie die Begrenzung der maximalen Anzahl der Schichten erreichen. Das Zugpersonal darf nun nur noch maximal 144 Stunden (sechs Tage) am Stück arbeiten. Danach erfolgt ein Ruhetag von mindestens 35 Stunden, welcher einen Kalendertag umfassen muss. Außerdem wird ab 1. Juli 2015 jedem Mitarbeiter ein fester Arbeitsplatz zugewiesen, an dem er grundsätzlich Dienstbeginn und -ende hat. Alles was dazwischen liegt, ist Bestandteil der Schicht und damit Arbeitszeit. Außerdem trägt der Arbeitgeber gegebenenfalls notwendige Fahrtkosten. Die Mindestschichtanrechnung wird von derzeit drei auf fünf Stunden erhöht, hierzu zählen auch Fortbildungsmaßnahmen. Für Lokomotivführer gelten ab dem 1. Januar 2015 die Entgelttabelle sowie vollumfänglich die Rahmenregelungen des Flächentarifvertrags für Lokomotivführer. Die Entgelttabelle wird ab dem 1. Juli 2015 nochmals um drei Prozent angehoben…“
  • Aus dem Text der Pressemeldung der GDL am 05.01.2015 externer Link: „Die GDL fordert den Flächentarifvertrag für Lokomotivführer (BuRa-LfTV), der schon für 97 Prozent aller Lokomotivführer in Deutschland gilt, sowie eine volumengleiche Vergütungserhöhung für die Zugbegleiter. RTG-Lokführer bekommen bisher bis zu 21 Prozent weniger Entgelt als ihre Kollegen bei der Deutschen Bahn. Außerdem fordert die GDL unter anderem die Anrechnung der Arbeitszeit bei Verspätungen ab der ersten Minute. Bisher arbeiten Lokführer und Zugbegleiter die erste Viertelstunde umsonst. Es müssen mindestens zwölf Wochenendruhen im Jahr von 72 Stunden eingeführt werden. Bisher gibt es keine vergleichbaren Regelungen. Nicht zuletzt braucht das Zugpersonal eine Fünf-Tage-Woche…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=72736
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