Mindestlohn: Aufzeichnungspflicht gelockert

Arbeitgeber sind verpflichtet, für bestimmte Arbeitnehmer die Arbeitszeit zu dokumentieren. Nun hat das Kabinett die Vorschrift gelockert. Eine neue Kommission soll über künftige Anhebungen beim Mindestlohn entscheiden. (…) Die Regelung betrifft neun Branchen, die nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ohnehin strikteren Pflichten unterworfen sind. Dies sind unter anderem Bau- und Fleischwirtschaft, aber auch Gaststätten. Ursprünglich war eine Grenze von 4500 Euro vorgesehen…“ Artikel vom 17.12.2014 beim Handelsblatt online externer Link. Siehe dazu:

  • Gesetzlicher Mindestlohn: Wirksamer Schutz der Beschäftigten ist keine Bürokratie
    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, keine weitere Verwässerung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns und der zur Einhaltung notwendigen Kontrollen zuzulassen. „Anders als der Wirtschaftsflügel von CDU und CSU behauptet, ist der wirksame Schutz der Beschäftigten keine Bürokratie“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske vor Beginn der Beratungen über einen entsprechenden Antrag. „Die Arbeitgeber sind seit mehr als 20 Jahren durch das Arbeitszeitgesetz verpflichtet, auf die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten zu achten. Insofern ist es absurd, dass jetzt im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Mindestlohn diese Pflicht plötzlich zum bürokratischen Monster stilisiert wird“, betonte Bsirske…“ ver.di-Pressemitteilung vom 18.01.2015 externer Link

  • „Arbeitszeiten müssen aufgezeichnet werden“. Rosenberger weist Vorstoß von CDU/CSU zur Aufzeichung der Arbeitszeit zurück
    Scharf zurückgewiesen hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), den Vorstoß des Wirtschaftsflügels der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit von geringfügig Beschäftigten komplett zu streichen. (…) „Nicht ohne Grund, nämlich wegen der Anfälligkeit für Schwarzarbeit, ist die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten für das Gastgewerbe zwingend“, so die NGG-Vorsitzende. Rosenberger verwies darauf, dass sich bereits seit Anfang des Jahres zeige, dass einige Arbeitgeber im Gastgewerbe oder im Bäckerhandwerk trickreich versuchten, den gesetzlichen Mindestlohn durch Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Nichtbezahlung von Überstunden zu umgehen.“ NGG-Pressemitteilung vom 15. Januar 2015 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=71934
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