AsylbLG: Milliarden-Deal auf Kosten der Gesundheit von Flüchtlingen. Bundesrat stimmt Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes zu. Zustimmung von SPD und Grüne mit Finanzzusagen des Bundes erkauft

Heute hat der Bundesrat der Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes zugestimmt. Die Zustimmung war möglich geworden, da die Bundesregierung den Ländern zugesagt hatte, sie mit einer Milliarde Euro bei der Flüchtlingsaufnahme zu unterstützen (Bund-Länder-Einigung im Anhang). Im Bundesrat waren zuvor erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die AsylbLG-Novelle geäußert worden. Eine Ablehnungsfront von grün und links mitregierten Bundesländern hätte das AsylbLG noch verhindern können. Die Bundesregierung hatte daher den Bundesländern eine Milliarde Euro für die Versorgung von Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 in Aussicht gestellt, diese finanziellen Hilfen jedoch an eine Zustimmung des Bundesrates zum AsylbLG geknüpft. Diese Strategie ist nun aufgegangen. Damit werden Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge weiterhin von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen bleiben. Nur bei „akuter“ oder „schmerzhafter“ Erkrankung besteht ein Leistungsanspruch, die Behandlung von chronischen Erkrankungen und Behinderungen liegt weiterhin im behördlichen Ermessen. Behauptungen, dass Verbesserungen im Bereich der Gesundheitskarten durchgesetzt wurden, sind unzutreffend, da es den Ländern bereits jetzt rechtlich möglich ist, Flüchtlinge über Gesundheitskarten statt Krankenscheine zu versorgen…“ Presseerklärung von Pro Asyl vom 28.11.2014 externer Link. Dazu neu:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=70603
nach oben