EU-Datenschutzreform: Arbeitnehmer haben das Nachsehen

„Arbeitsrechtler empfehlen, den Beschäftigtendatenschutz derzeit besser nicht auf EU-Ebene oder national zu regeln. Die vom EU-Parlament beschlossene Initiative bleibe weit hinter der deutschen Rechtsprechung zurück. Scharfe Kritik an der Position des EU-Parlaments für eine Datenschutz-Grundverordnung übte der Frankfurter Arbeitsrechtler Peter Wedde. „Was wir national verhindern wollten, kommt durch die EU-Hintertür wieder rein“, warnte der Professor auf dem Gewerkschaftskongress „Arbeitswelt, Selbstbestimmung und Demokratie im digitalen Zeitalter“ in Berlin. Wenn die Initiative so in Kraft trete, „wird sich Rechtslage hierzulande massiv verschlechtern“…“ Meldung im Heise Newsticker vom 11.09.2014 externer Link

Aus dem Text: „(…) Zudem entwerte der aktuelle Entwurf die eigentlich geforderte „freiwillige Einwilligung“ von Beschäftigten in die umfassende Datenerhebung durch Arbeitgeber, führte Wedde aus. Diese Klausel würde nur funktionieren, wenn ein Nachweis für die „Freiwilligkeit“ erbracht werden müsste. Eine Klausel, wonach Chefs Daten ihrer Mitarbeiter bei Verdacht auf Straftaten und „schwerwiegende Pflichtverletzungen“ dokumentieren dürften, öffne zudem einer weitflächige Überwachung Tür und Tor. Auch dem innerbetrieblichen „Datenschaufeln“ von einer Firmentochter zur nächsten hätten die Abgeordneten nichts entgegengesetzt. Der Experte plädierte deswegen dafür, den Beschäftigtendatenschutz besser gar nicht in der Verordnung zu regeln. Auch von einem neuen nationalen Anlauf sei nach dem jüngsten enttäuschenden schwarz-gelben Entwurf, der umfassende Überwachungsmöglichkeiten von Arbeitnehmern weitgehend legalisiert hätte, auch in der großen Koalition wenig Verbesserung zu erwarten…

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