Schlecht vertreten

„Ein Betriebsrat für 717 Filialen mit über 17000 Arbeitern und Angestellten – kann so eine gute Interessenvertretung aussehen? Viele Beschäftigte der 55 ehemaligen Toom-Märkte, die im Mai 2013 in den Rewe-Konzern integriert wurden, finden, daß das nicht geht. Die Toom-Filialen hatten zuvor eigene Betriebsräte. Mit der Übernahme durch Rewe wurden diese aufgelöst und von den Regionsbetriebsräten des Einzelhandelsriesen ersetzt, die ihre Existenz einem von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di unterzeichneten Tarifvertrag verdanken. Eine Klage gegen dieses Konstrukt könnte durchaus Erfolg haben – mit weitreichenden Konsequenzen für die auf Komanagement ausgerichtete Mitbestimmungskultur im Unternehmen. Das zeigt ein aktueller Vorfall aus Hamburg…Artikel von Daniel Behruzi in der jungen Welt vom 09.09.2014 externer Link

  • Aus dem Text: „(…) Linke Gewerkschafter haben dieses Konstrukt von Anfang an kritisiert. Ihr Argument: Eine ernsthafte Interessenvertretung ist in solch riesigen Einheiten nicht möglich – selbst, wenn man den Betriebsräten größtmögliches Engagement unterstellt. So sehen es auch Beschäftigte von zwei ehemaligen Toom-Märkten in Hamburg. Sie haben die regionale Betriebsratswahl vom März dieses Jahres angefochten. Eine für die Beschäftigten positive Entscheidung des zuständigen Arbeitsgerichts Neumünster hätte den Nebeneffekt gehabt, daß der Paragraph-3-Tarifvertrag bei Rewe vermutlich für illegal erklärt worden wäre. Das wollte der Konzern offenbar mit allen Mitteln verhindern. Die beteiligten Beschäftigten seien massiv unter Druck gesetzt worden, berichtete Elisabeth Baum, die im Rewe-Center Hamburg-Billstedt arbeitet, gegenüber jW. Gemeinsam mit 31 Kolleginnen und Kollegen hatte sie Klage eingereicht, um die Betriebsratswahl, die im März und April bei Rewe und deren Discount-Tochter Penny in der »Region Norderstedt« stattfand, für unwirksam zu erklären. Aufgeschreckt von einem für sie negativen Urteil in einem anderen Fall setzten die Manager alle Hebel in Bewegung. Sie drohten mit Ausgliederung oder Schließung des Markts. Die auf diesem Weg mürbe gemachten Verkäuferinnen zogen die Klage daraufhin zurück. (…) In der jW vorliegenden Klageschrift wird detailliert nachgewiesen, daß der Regionsbetriebsrat unter diesen Umständen seine gesetzlichen Aufgaben überhaupt nicht erfüllen kann. Wie soll das Gremium beispielsweise wöchentlich 17000 Dienstpläne oder die Überstundenpraxis überprüfen, ohne über die Bedingungen vor Ort Bescheid zu wissen? Wie kann es über die Einhaltung der Gesetze und Tarifverträge wachen, wenn fast nie eines seiner Miglieder in der Filiale ist? Auch die gesetzlich vorgeschriebenen vierteljährlichen Betriebsversammlungen finden in den neun Rewe-Regionen fast nirgends statt. Die Schlußfolgerung der Kläger und ihrer Anwälte: Der von ver.di unterzeichnete Tarifvertrag ist unwirksam….“
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