Rüstungsexporte stoppen – Flugblätter verteilen!

Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit Kritik an Rüstungsexporten beschäftigen. Verfassungsbeschwerde gegen Strafurteil wegen Flugblatt-Verteilens vor der Waffenschmiede Krauss-Maffei Wegmann.
Während sich der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts gerade mit der Organklage der Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele, Katja Keul und Claudia Roth (Grüne) in Sachen „Information des Parlaments über Rüstungsexporte“ (2 BvE 5/11) beschäftigen muss, hat das Thema Rüstungsexporte nun auch den für das Ausloten der Meinungsfreiheit zuständigen Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts erreicht (1 BvR 1341/14). Der Heidelberger Friedensaktivist und Mitglied des Grundrechtekomitees, Hermann Theisen, hat Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung durch das Oberlandesgericht München eingereicht. Er wurde wegen Aufforderung zum Geheimnisverrat verurteilt, weil er vor den Rüstungskonzernen Rheinmetall (Düsseldorf) und Krauss-Maffei Wegmann (München) Flugblätter verteilte hatte, um gegen eine Lieferung von Leopard 2-Panzern an Saudi-Arabien zu protestieren. Daraufhin wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 2600 Euro verurteilt…“ Pressemitteilung des Grundrechtekomitees vom 02.06.2014 externer Link

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