Verschenkte Ansprüche. Kaum ein Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern nimmt tatsächlich Bildungsurlaub

Fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr stehen Arbeitnehmern Mecklenburg-Vorpommers zu, doch nur 0,1 Prozent nimmt den Anspruch wahr. Ändern könnte dies das neue Bildungsfreistellungsgesetz…“ Artikel von Verena Jugel, Schwerin, in Neues Deutschland vom 22.02.2014 externer Link

  • Aus dem Text: „… Ändern könnte dies nun das neue Bildungsfreistellungsgesetz des Landes. Seit diesem Jahr ist der Anspruch auf Bildungsurlaub nicht mehr an die Bereitstellung staatlicher Beihilfen gekoppelt. Stattdessen soll er laut Elke Weiß für jeden Arbeitnehmer unabhängig von der Erstattung an den Arbeitgeber genehmigt werden. Pro Freistellungstag für berufliche Weiterbildungen werden dem Arbeitgeber nun pauschal 55 Euro pro Tag erstattet. Für politische Weiterbildung und Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten werden 110 Euro pro Tag gewährt…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=53701
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