»
Frankreich »
»

Freigesprochene Mitglieder der CGT: Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

Artikel von Bernard Schmid vom 08.01.2014

Wir berichteten vor kurzem an dieser Stelle über ihren Prozess, und über dessen Ausgang: Am 05. November 2013 waren fünf Mitglieder der CGT in der Bezirkshauptstadt Roanne angeklagt, weil sie einen Speicheltest zwecks Vornahme eines DNA-Tests und Einspeicherung in eine Gen-Straftäterdatei verweigert hatten. Ihnen war ursprünglich vorgeworfen worden, anlässlich der Demonstrationen gegen die vorletzte Renten„reform“ im Herbst 2010 eine Parole gegen die Regierungspolitik an die Wand einer Behörde gemalt zu haben. Dafür wurden sie „vom Prinzip her“ verurteilt, es wurde aber keinerlei Strafe gegen sie verhängt, sondern von einer Sanktion abgesehen. (Vgl. https://www.labournet.de/internationales/frankreich/gewerkschaften-frankreich/roanne-funf-mitglieder-der-cgt-gerichtlich-freigesprochen/)

Am 17. Dezember 13 war das Urteil bekannt geworden: Freispruch. Wie Labournet berichtet hat.

So weit, so gut. Nur kommt nun, Anfang Januar 14, eine unerwartete Wendung: Die Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen ihren Freispruch ein! Die Strafsache wird also in die zweite Instanz gehen. Dies wurde am 02. Januar d.J. bekannt.

In einer Reaktion auf diese Nachricht spricht CGT-Generalsekretär Thierry Lepaon davon, es handele sich um eine „Entscheidung, deren politischer Charakter auf der Hand liegt und die auf eine Kriminalisierung gewerkschaftlichen Handelns abzielt“, sowie von einem „gravierenden Angriff auf die Grundrechte“.

Wir werden selbstverständlich weiterhin am Ball bleiben, und über den Fortgang dieser wichtigen Ereignisse berichten.

Übrigens, an einem Punkt waren vor wenigen Wochen an dieser Stelle mit uns „die Pferde durchgegangen“: Da die Mobilisierung der CGT zum Prozess vom 05. Dezember 13 mitten in die „Rotmützenbewegung“ (mouvement des bonnets rouges) in der Bretagne fiel, hatten wir in einer Kurzschlussformulierung ein wenig zu schnell vom „bretonischen Roanne“ geschrieben. Das ist natürlich geographisch falsch: Natürlich liegt Roanne am Unterlauf der Loire, und damit im zentralfranzösischen Département Loire…

Vgl. zur neuesten Entwicklung:

Siehe zum Hintergrund: Roanne: Fünf Mitglieder der CGT gerichtlich freigesprochen

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=50767
nach oben