Streit über Höhe von Betriebsratsvergütungen bei Daimler

Dossier

  • Betriebsratsminderheit kann Vorwürfe nicht belegen
    „Sechs Mitglieder im Betriebsrat des Stuttgarter Werks der Daimler AG können sich nicht mit der Behauptung durchsetzen, die Mitglieder einer gewerkschaftlichen Mehrheitsliste würden überdurchschnittlich bezahlt und verstießen damit gegen das Ehrenamtsprinzip des BetrVG. Das LAG Baden-Württemberg wies die entsprechenden Anträge zurück. Im Werk Stuttgart-Untertürkheim der Daimler AG ist ein 43-köpfiger Betriebsrat gebildet, dessen Mitglieder ganz überwiegend zumindest faktisch von der Arbeitsleistung für ihre Betriebsratstätigkeit freigestellt sind…Meldung beim BUND verlag vom 14.02.2014 externer Link
  • Bemessung des Arbeitsentgelts von Betriebsräten der Daimler AG im Werk Stuttgart-Untertürkheim: Anträge der Betriebsratsminderheit erfolglos.
    Pressemitteilung des LAG Baden Württemberg vom 13.02.2014 externer Link
  • Anträge der Betriebsratsminderheit erfolglos
    „Mit Beschluss vom 25.10.2013 hat das Arbeitsgericht Stuttgart die Anträge von einigen Betriebsratsmitgliedern des Werks Daimler Untertürkheim betreffend die Höhe der Betriebsratsvergütung zurück gewiesen. Die antragstellenden sechs Betriebsratsmitglieder des Werks Untertürkheim Betrieb 1 der Daimler AG sind im Gegensatz zur Mehrheit im 43-köpfigen Betriebsrat nicht Mitglieder der IG Metall. Sie sind der Ansicht, dass die Vergütungen der Betriebsratsmitglieder, die auf der Liste der IG Metall in den Betriebsrat gewählt wurden, höher ausfallen als die vergleichbarer Arbeitnehmer im Betrieb und als bei ihnen und machen einen Verstoß gegen das Ehrenamtsprinzip des Betriebsverfassungsgesetzes geltend.(…) Die Anträge hatten keinen Erfolg, weil sie größtenteils unzulässig und im Übrigen unbegründet waren. Für einige Anträge fehlte es an der Antragsbefugnis – dieses Erfordernis soll Popularklagen ausschließen – der Antragsteller, weil diese nicht unmittelbar in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung betroffen sind, wenn andere Betriebsratsmitglieder möglicherweise begünstigt werden. (…) Die unterlegenen Antragsteller können gegen den Beschluss binnen eines Monats nach Zustellung Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg einlegen. (Az.: 29 BV 26/13)Pressemitteilung des Arbeitsgerichtes Stuttgart vom 25.10.2013 externer Link
  • Beschlussverfahren über Höhe von Betriebsratsvergütungen bei Daimler: Verkündungstermin am 25.10.2013
    „Die antragstellenden 6 Betriebsratsmitglieder des Werks 010 (Untertürkheim) der Daimler AG begehren mit einer Vielzahl von Anträgen im Wesentlichen die Feststellung der Unwirksamkeit von verschiedenen internen Berechnungsrahmen zur Betriebsratsvergütung sowie die Unterlassung der Zahlung von ihrer Ansicht nach überhöhter Vergütung an den Betriebsratsvorsitzenden und weitere Betriebsratsmitglieder. Sie sehen einen Verstoß gegen das Ehrenamtsprinzip des Betriebsverfassungsgesetzes. Beschlüsse des Betriebsrats, an denen zu Unrecht begünstigte Mitglieder mitgewirkt hätten, seien nichtig. Die Daimler AG und der Betriebsrat sind den Anträgen, die sie für unzulässig halten, entgegengetreten. Es fehle den Antragstellern mangels Betroffenheit in eigenen Rechten an der nötigen Antragsbefugnis und auch am Feststellungsinteresse. Die Betriebsratsmitglieder würden gesetzeskonform, dem Ehrenamtsprinzip entsprechend, vergütet. Die bestehenden Vergütungsrahmen für Betriebsräte seien lediglich Auslegungshilfen für die korrekte Bemessung der entsprechenden Vergütung. Die Kammer hat nach Schluss der Anhörung einen Verkündungstermin auf den 25.10.2013, 9.00 Uhr, Saal 009 bestimmt. (Az.: 29 BV 26/13)Pressemitteilung des Arbeitsgerichtes Stuttgart vom 16.10.2013 externer Link
  • Bezahlung von Betriebsräten: „Die Lösung ist die vollständige Transparenz“
    „Bezahlt Daimler Betriebsräte von der IG Metall besser? Unabhängige Arbeitnehmervertreter behaupten das – heute treffen sich die Parteien im Gericht. Was nach Futterneid klingt, ist ein Kampf um Unabhängigkeit…“ Artikel von Tobias Döring im Handelsblatt vom 16.10.2013 externer Link Aus dem Text: „(…) Der Rechtsanwalt Ulrich Fischer, der die sechs unabhängigen Betriebsräte vertritt, sieht das ganz anders. Es sei eine „unstrittige Tatsache, dass die Vergütung bei Daimler nicht nach dem Gesetz erfolgt“, sagt der Arbeitsrechtsexperte zu Handelsblatt Online, der als Anwalt der Lokführer-Gewerkschaft GDL im Tarifstreit mit der Bahn große Bekanntheit erlangte. Daimler entlohne die Betriebsräte der IG Metall nach einem „Orientierungsrahmen“. Das heiße: Je wichtiger der Posten in dem Gremium, desto höher der Lohn. Wenn dies nachweisbar sei, wäre das ein Rechtsverstoß, sagen Experten. Doch so eine Karriereprognose, auf der die Gehaltsentwicklung fußt, fällt bei verschiedenen Betriebsräten eben auch unterschiedlich aus – je nach der vorherigen Tätigkeit und wie sich die Karriere von vergleichbaren Kollegen entwickelt hat. Genau diesen Spielraum scheint Daimler zu nutzen.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=46376
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