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Schlag gegen Ausbeutung. Namibia setzt Leiharbeiter mit Festangestellten gleich.

Dossier

Es ist ein Urteil, das nicht nur für Namibias Leiharbeiter von großer Bedeutung ist: Am vergangenen Donnerstag bestätigte der zuständige High Court in der Hauptstadt Windhoek, ein Gesetz, das Leiharbeit zu Ausbeutungszwecken nahezu unmöglich macht. Das bereits im vergangenen Jahr im Parlament verabschiedete »Labour Amendment Act of 2012« schreibt vor, daß Leiharbeiter nicht zu schlechteren Bedingungen beschäftigt werden dürfen als ihre festangestellten Kollegen. Auch alle anderen Arbeiterrechte und Mindestbedingungen müssen für Leiharbeiter eingehalten werden. Das Gericht stellte nun fest, daß die Regeln nicht irrational seien und auch nicht gegen die Rechte von Leiharbeitsfirmen verstießen…“ Artikel von Herbert Jauch, Windhoek, in junge Welt vom 04.07.2013 externer Link. Siehe dazu auch:

  • Namibia geht gegen Leiharbeit an
    Artikel von Herbert Jauch vom 30 September 2013
    Am 27. Juni dieses Jahres traf der “High Court” in Namibia’s Hauptstadt Windhoek ein Urteil, das nicht nur fuer Namibia’s Leiharbeiter von grosser Bedeutung ist.  Das Gericht befand, dass die strengen Regeln, die gesetzlich fuer Leiharbeiterfirmen vorgeschrieben wurden, keinesfalls irrational seien und auch nicht gegen die Rechte von Leiharbeiterfirmen verstoessen.  Die Bedeutung dieses Urteils wird erst vor dem Hintergrund der Arbeitsgeschichte Namibia’s verstaendlich und wird in diesem Artikel skizziert.
  • Auch in Namibia: Sozialpartnerschaft für Leiharbeit
    Siehe zum Abkommen zwischen der Leiharbeitsagentur APS (Africa Personnel Services) und der Gewerkschaft für Groß- und Einzelhandel (NWRWU):
  • Leiharbeit: Ausbeutung ist vorbei. APS unterzeichnet erstmals Abkommen mit Gewerkschaft – „Kunden kommen zurück“
    Trotz strenger Auflagen nach einer Gesetzesänderung machen Unternehmen immer noch oder wieder Gebrauch von Leiharbeit. Der größte Anbieter dieses Sektors, die Firma APS, strebt die Kooperation mit Gewerkschaften in diversen Sektoren an – und verzeichnet steigende Aufträge. Am Freitag haben die Leiharbeitsagentur APS (Africa Personnel Services) und die Gewerkschaft für Groß- und Einzelhandel (NWRWU) in Windhoek eine Anerkennungsvereinbarung unterzeichnet. Dieses Dokument sei „eine Richtlinie für alle künftigen Verträge und Abkommen“ und verpflichte beide Partner zur Zusammenarbeit, fasste NWRWU-Generalsekretär Victor Hamunyela zusammen. „Diese Vereinbarung ist gut für uns und für die Arbeitnehmer“, ergänzte Robert de Villiers, Finanzdirektor des APS-Mutterunternehmens Africa Corporation (afcor). Ein Arbeitgeber bzw. eine Leiharbeitagentur sei „immer als Ausbeuter wahrgenommen“ worden, sagte Hamunyela und fuhr fort: „Das ist vorbei, dieses Abkommen ist wie eine Heiratsurkunde für ein gutes Arbeitsverhältnis.“…” Artikel von Stefan Fischer vom 12.8.2013 in Allgemeine Zeitung Namibias externer Link
  • Leiharbeit ist wieder salonfähig
    Siehe da: Es gibt noch Leiharbeit in Namibia – angeboten von der Firma APS. Diese hat zwar durch das Gezerre um die Leiharbeit inklusive Gesetzesänderung deutlich Federn gelassen, doch nun geht es wieder langsam aufwärts. Mit der Gesetzesnovelle als Grundlage sowie verbesserten Leistungen für Arbeitnehmer – und jetzt auch mit dem Segen von Gewerkschaftern. Die Gewerkschaft NWRWU und APS wollen fortan an einem Strang ziehen. Dies ist ein gutes Zeichen für die Arbeitsbeziehungen in diesem Land, die nicht selten durch Unwissenheit, Ignoranz und Kalkül bzw. Machtspielchen vergiftet waren/sind. Die Vereinbarung zwischen APS und NWRWU ist eine besondere Premiere. Denn die Gewerkschaft hat ganz ungewohnte Töne angeschlagen: Die Ausbeutung ist vorbei, Arbeitnehmer sollten Leistung zeigen und auch an den Arbeitgeber denken. Zum Glück wurde auch an Arbeitnehmer gedacht, denen es besser geht als zuvor – wenngleich bei der Arbeitsgesetznovelle weit übers Ziel hinaus geschossen wurde. Aber die neue Denkrichtung zeigt, dass gute Arbeitsbeziehungen möglich sind, wenn man Feindbilder überwindet. Die Hexenjagd auf Leiharbeitagenturen ist zum Glück vorbei…” Kommentar von Stefan Fischer vom 12.8.2013 in Allgemeine Zeitung Namibias externer Link
  • Leiharbeit beschäftigt Gericht: Richter müssen prüfen, ob Regulierung unternehmerische Freiheiten einschränkt
    Ist die Regulierung der Leiharbeit ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit von Arbeitsvermittlungsagenturen oder eine notwendige Maßnahme gegen die Ausbeutung von befristet beschäftigten Angestellten? Diese Frage muss nun das Obergericht klären. Artikel von Marc Springer in der Allgemeinen Zeitung aus Namibia vom 28.09.2012 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=45062
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