Lohnabrechnung prüfen: Start für Mindestlohn im Gerüstbau

„Die mehr als 20 000 Gerüstbauer in Deutschland haben ab morgen erstmals Anspruch auf einen Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde. Ausnahmslos alle Betriebe der Branche, die hierzulande tätig sind, müssen zumindest diese Lohnuntergrenze einhalten. Das gilt auch für ausländische Entsendefirmen, betont die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). (…)  Der Mindestlohntarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 28. Februar 2014. Die IG BAU und die Bundesinnung verhandeln bereits einen neuen Mindestlohn, der dann ab dem 1. März 2014 gelten soll. Der Tariflohn für Gerüstbauer liegt deutlich über dem Mindestlohn. Der Ecklohn beträgt im Westen 13,95 Euro, im Osten 13,60 Euro. Anspruch darauf haben Gewerkschaftsmitglieder, die in einem tarifgebundenen Betrieb arbeiten.“ Pressemitteilung der IG BAU vom 31.07.2013 externer Link

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