Arbeitsgericht Stuttgart löst Betriebsrat der Fa. Kärcher auf

„Das Arbeitsgericht Stuttgart hat mit dem heute verkündeten Beschluss den Betriebsrat des (Haupt)Betriebs der Kärcher GmbH & Co KG aufgelöst. Es folgte damit dem Antrag der IG Metall. Der Betriebsrat hat seine gesetzlichen Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz grob verletzt, indem er weder im Jahr 2011 noch im Jahr 2012, auch auf den konkreten Antrag der IG Metall hin, dem Gesetz entsprechende Betriebsversammlungen, auch keine Abteilungsversammlungen, durchgeführt hat. Zudem hat der Betriebsrat seine aus § 2 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz folgende Pflicht, mit der Gewerkschaft zusammenzuwirken, verletzt. (…) Gegen den Beschluss ist das Rechtmittel der Beschwerde zum Landesarbeitsgericht gegeben. Erst mit Rechtskraft des Beschlusses ist der Betriebsrat aufgelöst. (Az. 22 BV 13/13)Pressemitteilung des Arbeitsgerichtes Stuttgart vom 24.07.2013 externer Link Siehe dazu auch:

  • Gelb und rabiat
    Arbeitsgericht löst Betriebsrat des Reinigungsgeräteherstellers Kärcher im schwäbischen Winnenden wegen grober Pflichtverletzung auf. Artikel von Daniel Behruzi in der jungen Welt vom 30.07.2013 externer Link Aus dem Text: „(…) »Mit dem Kärcher« werde er die Vorstädte von Kriminellen reinigen, hatte Nicolas Sarkozy einst erklärt. Die deutsche Firma hatte gegen diese asoziale Verwendung ihres Namens durch den damaligen französischen Staatspräsidenten zwar protestiert. Besonders sanft geht das Unternehmen mit seinen Beschäftigten allerdings auch nicht um. Jedenfalls setzt das Kärcher-Management offenbar alles daran, die Betriebe gewerkschaftsfrei zu halten. Zu spüren bekamen das kürzlich zwei Betriebsräte am Standort Winnenden, die sich als IG-Metall-Mitglieder »outeten«. Kurz darauf erhielten beide eine Abmahnung. Eine von ihnen, Bianka Hessel, sollte plötzlich Dienstreisen ins Ausland machen, obwohl ihr Arbeitsvertrag das gar nicht vorsieht. Als sie sich weigerte, folgte die Abmahnung. Ihr Kollege Cumhur Kir wurde gemaßregelt, weil er sich angeblich nicht ordnungsgemäß zur Betriebsratsarbeit abgemeldet hatte….
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=41399
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