Bestandsdatenabfrage: verfassungswidrig, aber geplant

DossierBestandsdatenauskunft

  • Die Polizei in deinem Postfach
    Name, Adresse, Passwörter und Pin-Nummern – all das können Ermittlungsbehörden dank der Bestandsdatenauskunft künftig ohne weiteres von Internet- und Handynutzern abfragen. Der Protest gegen das neue Gesetz blieb wirkungslos. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht scheint hingegen erfolgversprechend zu sein…“ Artikel von Enno Parkin der Jungle World vom 16. Mai 2013 externer Link
  • Bundesrat lässt Zugriff auf Passwörter und IP-Adressen zu
    „Der Bundesrat hat am Freitag den umstrittenen Gesetzentwurf zur Reform der Bestandsdatenauskunft abgesegnet. Das vom Bundestag bereits verabschiedete Vorhaben kann in Kraft treten, wenn es der Bundespräsident unterzeichnet und das Bundesgesetzblatt veröffentlicht hat. Es regelt, unter welchen Bedingungen Ermittler von Bundesbehörden Informationen über Anschlussinhaber wie Name oder Anschrift manuell bei Telekommunikationsanbietern abfragen dürfen…“ Meldung im Heise Newsletter vom 03.05.2013 externer Link
  • Mobilfunküberwachung beschlossen: Mit den Stimmen der SPD
    Der Entwurf der Bundesregierung zur sogenannten Bestandsdatenauskunft ist beschlossen. Die Weitergabe privater Daten an Behörden wird so erheblich vereinfacht. Artikel in der TAZ vom 22.03.2013 externer Link
  • Bestandsdatenauskunft: Bundestag beschließt morgen Schnittstelle zur Identifizierung von Personen im Internet
    Die Identifizierung von Personen anhand ihrer IP-Adresse im Internet soll zukünftig für deutsche Behörden per Knopfdruck möglich sein. Auch aktuelle Änderungen am Gesetzentwurf zu Bestandsdatenabfrage ändern nichts an diesen Befugnissen. Morgen soll das Gesetz vom Bundestag beschlossen werden – mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD…“ Artikel von Andre Meister vom 20.03.2013  bei Netzpolitk externer Link. Siehe dazu auch:

    • Marginale Änderungen: Gesetzentwurf zu Bestandsdatenabfrage weiter verfassungswidrig. Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht die geplanten Änderungen und konkretisiert schwere Vorwürfe
      Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 20. März 2013 externer Link
    • „Gesetz ist und bleibt verfassungswidrig“. Bundestag will Passwörter aushebeln
      Polizei, Zoll und Geheimdienst rufen über eine Software Kundennamen, Adresse und Bankdaten bei Internet-Providern und Telefongesellschaften ab, dazu E-Mail-Passwörter, PIN-Codes und andere Zugangsdaten. Das entsprechende Gesetz will eine Mehrheit im Bundestag heute verabschieden. Datenschützer und Opposition sehen klare Verfassungsverstöße…“ Artikel von Roland Peters vom 21. März 2013 bei n-tv.de externer Link
  • Bestandsdatenabfrage Bestandsdaten: Bundesrat nickt schärfere Telefon-Überwachung ab
    Die Regierung will das Telekommunikationsgesetz verschärfen, die Polizei soll etwa private Telefon-PIN-Codes erfahren dürfen. Der Bundesrat hat dagegen keine Einwände. Der Bundesrat hat die geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mit nur kleinen Änderungswünschen durchgewunken. In ihrem Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung vor allem gefordert, dass Mobilfunkbetreiber die Daten ihrer Kunden der Polizei nicht mehr nur “im Einzelfall” herausgeben müssen. Das soll automatisch und ohne größere Hürden erfolgen, eine konkrete Gefahr oder ein konkreter Verdacht sollen dafür nicht notwendig sein. Außerdem sollen Internetnutzer leichter identifiziert werden können, da die Provider nun auch mitteilen müssen, wer sich hinter einer sogenannten dynamischen IP-Adresse verbirgt – somit also im Zweifel hinter jeder Kommunikationsverbindung…“ Artikel von Kai Biermann in Zeit online vom 14.12.2012 externer Link
  • Geplante Neuregelung der Bestandsdatenabfrage gefährdet die Grundrechte
    Bürgerrechtler und Datenschützer warnen vor dem aktuellen Regierungsentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Die Neuregelung der so genannten Bestandsdatenauskunft bedeutet massive Eingriffe in die Grundrechte. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung legt in einer umfassenden Stellungnahme gravierende Gefahren für die Bürgerrechte offen und fordert weitgehende Nachbesserungen. Bereits am 28. und 29. November soll im Wirtschafts-, Rechts- und Innenausschuss des Bundesrats über den Gesetzesentwurf beraten werden…  Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 26. November 2012 externer Link

  • Bundesinnenministerium: Netzbetreiber sollen IP-Adressen und Passwörter herausgeben
    Eine Gesetzesergänzung des Bundesinnenministeriums soll Telekommunikationsbetreiber verpflichten, dynamische IP-Adressen, PIN-Codes oder E-Mail-Passwörter jederzeit an Geheimdienste und Polizei herauszugeben. Dazu soll der Verdacht auf Bagatellstraftaten ausreichen…Artikel von Achim Sawall vom 25.10.2012 bei golem externer Link

  • Siehe dazu den Gesetzestext externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=30021
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