Krank durch Arbeit: Warum bekommen viele Betroffene keine Unterstützung durch die gesetzliche Unfallversicherung?

Immer noch in Japan: Zu Tode arbeiten.... Foto von Coal Miki/Flikr.„Wer durch seine Arbeit berufskrank wird, kann durch die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt und entschädigt werden. Doch die meisten Menschen, die arbeitsbedingt erkranken bekommen diese Unterstützung nicht. Der Monteur Giuseppe Bonelli glaubt, dass er durch seine Arbeit krank geworden ist: Er hat jahrzehntelang Kühltheken mit Montageschaum ausgeschäumt. Dieser Schaum enthält Isocyanat, einen chemischen Stoff der krebserregend ist. Als er zum zweiten Mal Krebs bekommt, stellt er einen Antrag bei seiner Berufsgenossenschaft auf Anerkennung einer Berufskrankheit – der wird abgelehnt. Seine Erkrankung steht nicht auf der so genannten Berufskrankheiten-Liste. Hintergrund: Nur eine Krankheit, die auf der sogenannten Berufskrankheiten-Liste steht gilt als Berufskrankheit. Ausnahmen gibt es nicht.  Viele arbeitsbedingte Erkrankungen aber stehen nicht auf dieser Liste und deshalb werden die meisten Anträge von der gesetzlichen Unfallversicherung abgelehnt. Der Vorsitzende Richter des Bundessozialgerichts, Prof. Wolfgang Spellbrink, fordert jetzt eine Härtefallregelung…“ Beitrag von Manuela Dursun und Nora Lambers vom 20. August 2019 bei Report Mainz externer Link (Videolänge: 6:38 Min., abrufbar bis zum 20. August 2020). Was in dem Beitrag vielleicht nicht ganz deutlich herauskommt: Nach § 823 BGB besteht eine Schadensersatzpflicht – auch bezüglich gesundheitlicher Schädigung. Mit dem SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung) hat der Gesetzgeber für die Arbeitgeber ein rechtliches Instrumentarium geschaffen, sich der Pflicht nach dem BGB zu entziehen und die Gesundheit seiner abhängig Beschäftigten straflos zu ruinieren – ein sehr anschauliches Beispiel also für Klassenrecht.

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=153425
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