Kritik an Polizeigewalt wächst weiter. Die Zahl der Maßnahmen, sie zum Schweigen zu bringen, auch

Stoppt Polizeigewalt„… Da ist zunächst die Kennzeichnungspflicht von Polizei in so genannten geschlossenen Einheiten, damit man, zum Beispiel bei Demonstrationen, einzelne Beamte eindeutig identifizieren kann. Einige Bundesländer haben das, andere nicht. In NRW wurde sie gerade wieder abgeschafft. Die Begründung: Es trüge zum Misstrauen gegen die Polizei bei. Das gilt auch für die zweite Forderung: die Einrichtung unabhängiger Ombudsstellen. Sie sollen Fehlverhalten von Polizei unabhängig untersuchen und bei Bedarf eine Anlaufstelle für alle Bürger sein. Gegenwärtig muss man damit zur Polizei, was wiederum wenig vertrauensbildend ist, wenn bei Gewalttaten dann die Kollegen, möglicherweise nicht objektiv, selbst ermitteln. Aber auch diese Forderung wird von Polizeivertretern als Misstrauen gedeutet. Die Polizei begeht hier einen eklatanten Fehler. Ihre Abwehrhaltung erzeugt mehr Frust und verspielt Vertrauen. Vor allem die Polizeigewerkschaften sowie eine falsch verstandene Loyalität von Innenpolitikern der Polizei gegenüber sind die größten Hinderungsgründe. Die Polizei glaubt von sich – und ihre Fürsprecher stehen dem nicht nach – dass sie „die Guten“ seien. Um Fehler würden sie sich allein intern kümmern. Diese Haltung erzeugt jedoch jenes Misstrauen, welches die Polizei ihren Kritikern immer vorwirft...“ – aus dem Beitrag „Entfremdete Bürger in Uniform?“ von Nils Zurawski am 15. August 2019 im Deutschlandfunk Kultur externer Link – der zwar einige nicht besonders treffende Alternativ-Vorschläge macht, dennoch aber sehr deutlich werden lässt, wie die wachsende Kritik an Polizeigewalt abgewehrt werden soll – von der Polizei selbst und den politischen Verantwortlichen. Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag zum Thema, was sich die Polizei und ihre politischen Auftraggeber so alles einfallen lassen, um Kritik zu unterdrücken:

  • „Kriminalisierung ist zu einfach“ von Vanessa Fischer am 15. August 2019 in neues deutschland online externer Link zu einem neuen Urteil im Sinne des Polizeirechts: „… 12 000 rechtswidrige Körperverletzungen begehen Polizist*innen laut einer Studie der Universität Bochum jährlich. Wen das überrascht, der gehört wohl zur Mitte der Gesellschaft. Denn betroffen sind vor allem People of Colour, Obdachlose, Sexarbeiter*innen und Illegalisierte. Weil ein linker Aktivist auf einer Kundgebung gegen Polizeigewalt Widerstand geleistet haben soll, ist er am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist ein weiteres Beispiel für die noch kurz vor dem G20-Gipfel umgesetzte Verschärfung der Paragrafen 113/114. Wer Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte leistet, kann seitdem zu mehreren Monaten Haft verurteilt werden. Widerstand kann schon das Anspannen der Muskeln beim Wegtragen aus einer Sitzblockade sein, während die Polizei massive körperliche Gewalt anwendet. Kontrollinstanz: Fehlanzeige...“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=153158
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