Verbot einer Thälmann-Gedenkfeier in Buchenwald: Dabei geht es weder um die Person, noch um die Organisatoren – sondern um Gesinnungsverbot

Denkmal für die Häftlinge des KZ Buchenwald„… Die Stadt Weimar folgt der Argumentation des Stiftungsrates auch in der weiteren Verbotsbegründung, die sich vornehmlich auf die politischen Anschauungen der MLPD bezieht. In der positiven Bezugnahme der MLPD auf den sozialistischen Aufbau in der Sowjetunion unter Stalin sieht die Versammlungsbehörde einen »Verstoß gegen die Menschenwürde«. Verwiesen wird dabei auf das in der unmittelbaren Nachkriegszeit auf dem Gelände des früheren KZ bestehende sowjetische Speziallager, wo neben Nazis auch einige sozialdemokratische und bürgerliche Antikommunisten inhaftiert waren. In ihrer weiteren Verbotsbegründung macht die Stadtverwaltung allerdings deutlich, dass es ihr gar nicht um eine spezifische Haltung der MLPD zum Speziallager geht, sondern darum, dass »politische Anschauungen, die dieses Unrecht hervorgebracht oder legitimiert haben, in Deutschland keine Zukunft mehr bekommen« – gemeint ist offensichtlich der Kommunismus als »politische Anschauung« an sich. Schließlich wird dem Internationalistischen Bündnis noch Antisemitismus unterstellt, weil ihm auch Sympathisanten der marxistisch-leninistischen Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) angehören. Das Bündnis hat beim Verwaltungsgericht Weimar Widerspruch gegen das Verbot eingelegt. Ulla Jelpke bedauerte am Mittwoch, dass es nicht gelungen sei, eine gemeinsame Gedenkveranstaltung zu organisieren. Doch sei das Verbot der Kundgebung des Internationalistischen Bündnisses ein »durch nichts gerechtfertigter Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit«. Man müsse kein Freund der MLPD sein, um zu erkennen, »dass die im Geiste des Antikommunismus und der unwissenschaftlichen Totalitarismustheorie vorgebrachte Verbotsbegründung unschwer auch gegen andere sozialistische Vereinigungen Anwendung finden kann«, warnt die Abgeordnete…“ – aus dem Artikel „»Thälmann ist niemals gefallen«“ von Nick Brauns am 16. August 2019 in der jungen welt externer Link – worin sowohl an die Ermordung ans Thälmanns durch die Nazis erinnert wird, als auch über verschiedene Gedenkveranstaltungen informiert – und über dieses „Verbot des Kommunismus“. Und man muss wahrlich kein Fan von Ernst Thälmann sein und auch nicht der MLPD, um dieses Gesinnungsverbot zu kritisieren, dass sich in der heutigen Entwicklung eine Stadtverwaltung und Provinzgericht anmaßen. Siehe dazu auch die Pressemitteilung der MLPD:

  • „Skandalurteil des Verwaltungsgerichtes Weimar“ am 15. August 2019 bei der MLPD externer Link ist die Pressemitteilung, in der es zum Akt des Verwaltungsgerichts unter anderem heißt: … In der vorausgegangenen Erörterung am 14.8.2019 verstieg sich Richter Lenhart zu einem haarsträubenden Verbot, zukunftsweisend Ernst Thälmanns zu gedenken: Herr Tassilo Timm dürfe sprechen, denn er stelle laut Flyer das Gedenken in den Mittelpunkt. Herr Stefan Engel dagegen wolle laut Flyer Bezüge zu heute behandeln, was er als unzulässige parteipolitische Instrumentalisierung werte. Diese hanebüchene, abstruse Argumentationslinie findet sich denn auch tatsächlich im Gerichtsbeschluss: Das Gericht rechtfertigt sein Verbot unter anderem ausdrücklich mit einem geplanten Redebeitrag von Stefan Engel als Leiter des theoretischen Organs der MLPD – er wolle doch glatt über die bloße geschichtliche Erinnerung hinaus „den Bogen zur Situation heute“ spannen…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=153151
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