Gewaltexzess bei Nürnberger Polizei – RAV mahnt zur Vorsicht bei Neugestaltung eines „Gaffer-Gesetzes“

Stoppt PolizeigewaltÜber mehrere Minuten hinweg hatten Ende Juni zwei Polizeibeamte im Rahmen einer vorläufigen Festnahme einen am Boden liegenden Mann mit Schlägen, Tritten und Schlagstockeinsatz traktiert, wie ein Video einer Privatperson belegt. Zwar setzt das Video erst ein, als der Mann bereits am Boden liegt. Allerdings ist das Handeln der Beamten während der Aufzeichnung eindeutig unverhältnismäßig und damit ungerechtfertigt. Das LKA ermittelt gegen die Beamten und das Opfer. Rechtsanwalt Yunus Ziyal, Vertreter der Regionalgruppe Bayern des RAV, mahnt anlässlich des Falls: »Wir müssen immer wieder Geschädigte von Polizeigewalt vor Gericht vertreten. Wo Bilder oder Videoaufnahmen vorliegen, haben die Opfer zumindest eine Chance, ihr Recht zu bekommen. Deshalb ist Vorsicht mit Blick auf das geplante Gesetz gegen ›Gaffer‹ geboten. Es soll sich zwar gegen Personen richten, die bei ›Unfallgeschehnissen‹ Bild- oder Filmaufnahmen von Unfallopfern anfertigen und die Persönlichkeitsrechte der Geschädigten verletzen. Tatsächlich wird aber auch immer auf vermeintliche Störungen der polizeilichen Arbeit hingewiesen. Dem ist aber mit Vorsicht zu begegnen«. Ein Gesetz, das die Behinderung von Hilfeleistung unter Strafe stellt, wurde bereit 2017 erlassen. Der RAV sieht die Gefahr, dass die Neugestaltung des ›Gaffer-Gesetzes‹ auch die Wegnahme von Mobiltelefonen und anderen Aufnahmegeräten umfassen wird. »Das kann dazu führen«, so Strafverteidigerin Franziska Nedelmann, stellvertretende Bundesvorsitzende des RAV, der der Fall bekannt ist, »dass derartige Aufzeichnungen von der Polizei künftig unterbunden und den Betroffenen damit wertvolle Beweismittel entzogen werden«. Rettungsarbeiten sollen nicht behindert werden. Aber immer wieder verlaufen Fälle rechtswidriger Polizeimaßnahmen mangels objektiver Beweismittel im Sande. (…) Ferner bekräftigt der Anwaltsverein eine langjährig erhobene Forderung nach effektiver Kontrolle der Polizei…“ RAV-Pressemitteilung vom 3.7.2019 externer Link

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